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   OLG Rostock, 23.10.2023 - 4 U 90/23   

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https://dejure.org/2023,29062
OLG Rostock, 23.10.2023 - 4 U 90/23 (https://dejure.org/2023,29062)
OLG Rostock, Entscheidung vom 23.10.2023 - 4 U 90/23 (https://dejure.org/2023,29062)
OLG Rostock, Entscheidung vom 23. Oktober 2023 - 4 U 90/23 (https://dejure.org/2023,29062)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung; Verbot des Nachschiebens von Tatsachenbehauptungen durch den Versicherungsnehmer nach dem Anerkenntnis seiner Berufsunfähigkeit seitens des Versicherers; Gegenüber vorangegangenen Zeiträumen erhöhte Veränderungen des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2024, 518
  • NJW-RR 2024, 173
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 07.12.2016 - IV ZR 434/15

    Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BB-BUZ) § 6

    Auszug aus OLG Rostock, 23.10.2023 - 4 U 90/23
    Will aber der Versicherungsnehmer geltend machen, die von ihm neu ausgeübte Tätigkeit entspreche nicht seiner bisherigen Lebensstellung, so obliegt es ihm, die konkreten Umstände darzulegen, aus denen sich die fehlende Vergleichbarkeit ergeben soll (vgl. BGH, Urteil vom 07.12.2016, Az.: IV ZR 434/15, - zitiert nach juris -, Rn. 18); das gilt auch und gerade dann, wenn er sich auf solche Umstände stützen will, die sich aus der Art und Ausgestaltung der früheren Tätigkeit ergeben (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 21.03.2022, Az.: 4 U 2061/21, - zitiert nach juris -, Rn. 22 m. w. N.).

    Vor diesem Hintergrund ist hier mit dem Landgericht darauf abzustellen, dass die Klägerin jeglichen Sachvortrag zur Frage der (allgemeinen) sozialen Wertschätzung schuldig geblieben und trotz der diesbezüglichen Ausführungen in dem angefochtenen Urteil als ausreichendem gerichtlichen Hinweis auch in ihrer Berufungsbegründung nicht darauf eingegangen ist (vgl. BGH, Urteil vom 07.12.2016, Az.: IV ZR 434/15, - zitiert nach juris -, Rn. 19).

  • BGH, 21.04.2010 - IV ZR 8/08

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Verweisung auf eine andere Tätigkeit

    Auszug aus OLG Rostock, 23.10.2023 - 4 U 90/23
    Eine Vergleichstätigkeit ist dann gefunden, wenn die neue Erwerbstätigkeit keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert und in ihrer Vergütung sowie in ihrer sozialen Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufs absinkt (vgl. BGH, Urteil vom 21.04.2010, Az.: IV ZR 8/08, - zitiert nach juris, Rn. 11 m. w. N.).

    Die vom Versicherer zu treffende Entscheidung, ob er die Leistungen wegen Wegfalls der Berufsunfähigkeit einstellen kann, erfordert einen Vergleich des Zustandes, der dem Leistungsanerkenntnis zugrunde liegt, mit dem Zustand zu einem späteren Zeitpunkt (vgl. BGH, Urteil vom 21.04.2010, Az.: IV ZR 8/08, a. a. O.).

  • OLG Celle, 22.05.2017 - 8 U 59/17

    BU-Versicherung -Zumutbarkeitsprüfung für Verweisungsberuf

    Auszug aus OLG Rostock, 23.10.2023 - 4 U 90/23
    Im Weiteren wird eine Gleichwertigkeit der Lebensstellung bei Einkommenseinbußen nach einem Richtwert von bis zu zehn Prozent in der Regel immer bejaht (vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 22.05.2017, Az.: 8 U 59/17, - zitiert nach juris -, Rn. 32 m. w. N.).
  • BGH, 26.06.2019 - IV ZR 19/18

    Klage auf Fortzahlung einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente; Bedingungen der

    Auszug aus OLG Rostock, 23.10.2023 - 4 U 90/23
    Ausnahmen davon können sich ergeben, wenn sonst aufgrund eines besonders langen Zeitraums zwischen dem Eintritt der Berufsunfähigkeit und ihrer Nachprüfung eine objektive Vergleichbarkeit des Einkommens und der damit verbundenen Lebensstellung nicht mehr gewährleistet wäre; dann kann bei entsprechendem Parteivortrag eine Anpassung des Ausgangseinkommens an einen späteren Vergleichszeitpunkt anhand hinreichend sicherer künftiger Einkommensentwicklungen in Betracht kommen (vgl. BGH, Urteil vom 26.06.2019, Az.: IV ZR 19/18, - zitiert nach juris -, Rn. 27 ff. m. w. N.).
  • BGH, 20.12.2017 - IV ZR 11/16

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Zumutbarkeitsprüfung bei Verweisung eines

    Auszug aus OLG Rostock, 23.10.2023 - 4 U 90/23
    Der Versicherte darf in dem von ihm ausgeübten Verweisungsberuf unabhängig von einem unter Umständen auch höheren Einkommen nicht unterwertig, also seine frühere Qualifikation und seinen beruflichen oder sozialen Status unterschreitend, beschäftigt sein (vgl. BGH, Urteil vom 20.12.2017, Az.: IV ZR 11/16, - zitiert nach juris -, Rn. 12 m. w. N.).
  • OLG Oldenburg, 07.12.2016 - 5 U 84/16

    Ermittlung des maßgeblichen Verdienstes bei Verweisung des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Rostock, 23.10.2023 - 4 U 90/23
    (2) Ein konkreter Scheidepunkt wird sich insofern allerdings nicht mit einer mehr oder weniger gegriffenen Zeitdauer festlegen lassen, nach welcher es "auf der Hand liegt" (vgl. so OLG Oldenburg, Urteil vom 07.12.2016, Az.: 5 U 84/16, - zitiert nach juris -, Rn. 23: 13 Jahre), dass frühere und aktuelle Gehälter nicht mehr ohne jede Fortschreibung verglichen werden können.
  • BGH, 07.05.2019 - II ZR 278/16

    Erheben einer Unterlassungsklage ohne unangemessene Verzögerung zur Abwehr eines

    Auszug aus OLG Rostock, 23.10.2023 - 4 U 90/23
    Da es um den Vergleich der Lebensstellung geht und diese durch die Kaufkraft des Einkommens geprägt wird, kommt dafür der Lebenshaltungskostenindex in Betracht (vgl. Neuhaus, a. a. O., § 14 Rn. 88; Looschelders NJW 2019, 2777).
  • OLG Zweibrücken, 13.12.2013 - 3 W 147/13

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit wegen Hinweis des Richters auf eine

    Auszug aus OLG Rostock, 23.10.2023 - 4 U 90/23
    Lassen sich derartige Informationen - hier wie im Folgenden - mit nur geringem Aufwand durch eine einfache Internetrecherche mit einer gängigen "Suchmaschine" finden und abrufen, handelt es sich bei ihnen ohne weiteres um allgemeinkundige Tatsachen gemäß § 291 ZPO (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13.12.2013, Az.: 3 W 147/13, - zitiert nach juris -, Rn. 6 m. w. N.); das Gericht kann sie in der Folge von sich aus in den Prozess einführen, ohne dass eine Partei sie im Rahmen der Verhandlungsmaxime beigebracht hat (vgl. Dötsch, Internet und Offenkundigkeit, MDR 2011, 1017 m. w. N.).
  • OLG Saarbrücken, 26.04.2017 - 5 U 27/15

    Begriff der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

    Auszug aus OLG Rostock, 23.10.2023 - 4 U 90/23
    Da es auch auf die Wahrung des sozialen Status des Versicherten ankommt, darf er unabhängig von einem vorzunehmenden Einkommensvergleich nicht auf eine Tätigkeit verwiesen werden, die nicht die gleiche soziale Wertschätzung hat wie diejenige des Ausgangsberufs (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 26.04.2017, Az.: 5 U 27/15, - zitiert nach juris -, Rn. 71 m. w. N.).
  • OLG Köln, 15.01.2021 - 20 U 29/20

    Leistungspflicht aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung Bisherige

    Auszug aus OLG Rostock, 23.10.2023 - 4 U 90/23
    (1) Die hier bestehende Spanne von gut sieben Jahren zwischen September 2013 und Oktober 2020 liegt ziemlich genau zwischen bisher entschiedenen Sachverhalten, bezüglich derer bei kürzeren Zeiträumen eine Einkommensanpassung abgelehnt wurde (vgl. OLG Köln, Urteil vom 15.01.2021, Az.: 20 U 29/20, Rn. 55: gut fünf Jahre; OLG Oldenburg, Beschluss vom 27.02.2020, Az.: 1 U 14/20, Rn. 41: sechs Jahre, jeweils zitiert nach juris) und längeren Spannen, bei denen man sie befürwortete (vgl. LG Mannheim, Urteil vom 11.10.2012, Az.: 10 O 45/11, - zitiert nach juris -, Rn. 32: acht Jahre).
  • KG, 16.02.2007 - 6 U 113/06

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Aufhebung der Sperrwirkung der Versäumung

  • OLG Oldenburg, 27.02.2020 - 1 U 14/20

    Anspruch auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Formelle

  • LG Mannheim, 11.10.2012 - 10 O 45/11

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Verweisung auf andere Tätigkeit und

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