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   OLG Saarbrücken, 02.04.2014 - 1 U 11/13   

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https://dejure.org/2014,11593
OLG Saarbrücken, 02.04.2014 - 1 U 11/13 (https://dejure.org/2014,11593)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02.04.2014 - 1 U 11/13 (https://dejure.org/2014,11593)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02. April 2014 - 1 U 11/13 (https://dejure.org/2014,11593)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    Artikelzustand: Neu

    § 3 Abs 1 UWG, § 5 Abs 1 S 2 Nr 1 UWG, § 8 Abs 1 S 1 Alt 2 UWG
    Irreführende Werbung mit als "neu"angebotenen, tatsächlich vor mehr als 20 Jahren hergestellten und unter unbekannten Bedingungen gelagerten Kugellagern für Kraftfahrzeuge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung vor 20 Jahren hergestellter Kugellager für Kraftfahrzeuge als "neu"

  • kanzlei.biz

    Irreführende Bewerbung von ungebrauchter, fünf Jahre alter Lagerware als "neu"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1; UWG § 3; UWG § 8 Abs. 1
    Zur irreführenden Werbung mit als "neu" angebotenen Kugellagern, die tatsächlich vor mehr als 20 Jahren hergestellt und zwischenzeitlich unter unbekannten Bedingungen gelagert wurden.

  • rechtsportal.de
  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Neu"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Ungebrauchte Lagerware, die über 5 Jahre alt ist, darf nicht als "neu" beworben werden

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    5 Jahre alte Kugellager dürfen nicht als "neu" beworben werden, auch wenn diese ungebraucht sind

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Ungebraucht ist nicht gleich neu

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Radlager jahrelang neu - Irreführende Werbung eines Internethändlers für lange gelagerte Kugellager

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    5 Jahre alte, ungebrauchte Kugellager dürfen nicht als "neu" bezeichnet werde

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Ist Lagerware gleich Neuware?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Über 5 Jahre alte, ungebrauchte Kugellager für Kraftfahrzeuge dürfen nicht als "neu" beworben werden - Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit kann bei langer Lagerdauer auch bei Produkten in Originalverpackung nicht ausgeschlossen werden kann

Besprechungen u.ä.

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Frage, wann ein Produkt noch als "neu" beworben werden darf

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.04.1995 - I ZR 59/93

    Neues Informationssystem - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.04.2014 - 1 U 11/13
    Mangels gegenteiliger Absprache der Vertragsparteien ist bei einem Verkauf als neu die Fabrikneuheit der Ware eine konkludent zugesicherte Eigenschaft der Kaufsache (vgl. BGH, Urteil vom 5. April 1995 - I ZR 59/93 -, GRUR 1995, S. 610, 612 - Neues Informationssystem ).

    Zwar handelt es sich bei den streitgegenständlichen Kugellagern nicht um ein Produkt des täglichen Bedarfs, jedoch um ein Verschleißteil (vgl. BGH, Urteil vom 5. April 1995 - I ZR 59/93 -, GRUR 1995, S. 610, 612), bei welchem der Käufer, wenn die Sache als "neu" deklariert wird, daher in gleichem Maße die fehlende Beeinträchtigung von Lagerschäden erwarten kann.

    b) Die Beweislast für eine Irreführung trägt die Klägerin (vgl. BGH, Urteil vom 5. April1995 - I ZR 59/93 -, GRUR 1995, S. 610, 612 - Neues Informationssystem ; Bornkamm, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl. 2013, § 5 Rn. 3.19 ff.).

    Mangels gegenteiliger Absprache der Vertragsparteien ist bei einem Verkauf als neu die Fabrikneuheit der Ware eine konkludent zugesicherte Eigenschaft der Kaufsache (vgl. BGH, Urteil vom 5. April 1995 - I ZR 59/93 -, GRUR 1995, S. 610, 612 - Neues Informationssystem ).

    Zwar handelt es sich bei den streitgegenständlichen Kugellagern nicht um ein Produkt des täglichen Bedarfs, jedoch um ein Verschleißteil (vgl. BGH, Urteil vom 5. April 1995 - I ZR 59/93 -, GRUR 1995, S. 610, 612), bei welchem der Käufer, wenn die Sache als "neu" deklariert wird, daher in gleichem Maße die fehlende Beeinträchtigung von Lagerschäden erwarten kann.

    b) Die Beweislast für eine Irreführung trägt die Klägerin (vgl. BGH, Urteil vom 5. April1995 - I ZR 59/93 -, GRUR 1995, S. 610, 612 - Neues Informationssystem ; Bornkamm, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl. 2013, § 5 Rn. 3.19 ff.).

    Mangels gegenteiliger Absprache der Vertragsparteien ist bei einem Verkauf als neu die Fabrikneuheit der Ware eine konkludent zugesicherte Eigenschaft der Kaufsache (vgl. BGH, Urteil vom 5. April 1995 - I ZR 59/93 -, GRUR 1995, S. 610, 612 - Neues Informationssystem ).

    Zwar handelt es sich bei den streitgegenständlichen Kugellagern nicht um ein Produkt des täglichen Bedarfs, jedoch um ein Verschleißteil (vgl. BGH, Urteil vom 5. April 1995 - I ZR 59/93 -, GRUR 1995, S. 610, 612), bei welchem der Käufer, wenn die Sache als "neu" deklariert wird, daher in gleichem Maße die fehlende Beeinträchtigung von Lagerschäden erwarten kann.

    b) Die Beweislast für eine Irreführung trägt die Klägerin (vgl. BGH, Urteil vom 5. April1995 - I ZR 59/93 -, GRUR 1995, S. 610, 612 - Neues Informationssystem ; Bornkamm, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl. 2013, § 5 Rn. 3.19 ff.).

  • BGH, 15.10.2003 - VIII ZR 227/02

    Zur Frage, wann ein Kraftfahrzeug noch fabrikneu ist

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.04.2014 - 1 U 11/13
    Eine lange Standdauer ist für den Neuwagenkäufer ein wertmindernder Faktor, da sich der Zustand des Fahrzeugs durch Zeitablauf auf Grund von Materialermüdung, Oxydation und anderen physikalischen Veränderungen verschlechtert (vgl. BGH, Urteil vom 15. Oktober 2003 - VIII ZR 227/02 -, NJW 2004, 160).

    Ebenso wie für das Fahrzeug an sich (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 15. Oktober 2003 - VIII ZR 227/02, NJW 2004, S. 160), gilt dies auch für in dieses einzubauende Verschleißteile.

    Eine lange Standdauer ist für den Neuwagenkäufer ein wertmindernder Faktor, da sich der Zustand des Fahrzeugs durch Zeitablauf auf Grund von Materialermüdung, Oxydation und anderen physikalischen Veränderungen verschlechtert (vgl. BGH, Urteil vom 15. Oktober 2003 - VIII ZR 227/02 -, NJW 2004, 160).

    Ebenso wie für das Fahrzeug an sich (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 15. Oktober 2003 - VIII ZR 227/02, NJW 2004, S. 160), gilt dies auch für in dieses einzubauende Verschleißteile.

    Eine lange Standdauer ist für den Neuwagenkäufer ein wertmindernder Faktor, da sich der Zustand des Fahrzeugs durch Zeitablauf auf Grund von Materialermüdung, Oxydation und anderen physikalischen Veränderungen verschlechtert (vgl. BGH, Urteil vom 15. Oktober 2003 - VIII ZR 227/02 -, NJW 2004, 160).

    Ebenso wie für das Fahrzeug an sich (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 15. Oktober 2003 - VIII ZR 227/02, NJW 2004, S. 160), gilt dies auch für in dieses einzubauende Verschleißteile.

  • BGH, 14.11.2002 - I ZR 137/00

    Preisempfehlung für Sondermodelle

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.04.2014 - 1 U 11/13
    Dies hat seinen Grund darin, dass eine Verletzungshandlung die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht nur für die identische Verletzungsform, sondern für alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen begründet (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 2013 - I ZR 55/12 -, juris, Absatz-Nr. 18 mwN - Restwertbörse II ; BGH, Urteil vomNovember 2002 - I ZR 137/00 -, GRUR 2003, S. 446, 447 - Preisempfehlung für Sondermodelle ; BGH, Urteil vom 15. Dezember 1999 - I ZR 159/97 -, GRUR 2000, 337, 338 - Preisknaller ).

    Ebenso wie eine irreführende Werbung für einen Radiorecorder, eine Waschmaschine und einen Kühlautomaten eine generelle Unterlassungspflicht für Artikel der Unterhaltungselektronik und Haushaltsgeräte nach sich zieht (vgl. BGH, Urteil vomNovember 2002 - I ZR 137/00 -, GRUR 2003, S. 446, 447 - Preisempfehlung für Sondermodelle ), ist die Unterlassungspflicht vorliegend auf Kugellager für Kraftfahrzeuge zu erstrecken.

    Dies hat seinen Grund darin, dass eine Verletzungshandlung die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht nur für die identische Verletzungsform, sondern für alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen begründet (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 2013 - I ZR 55/12 -, juris, Absatz-Nr. 18 mwN - Restwertbörse II ; BGH, Urteil vomNovember 2002 - I ZR 137/00 -, GRUR 2003, S. 446, 447 - Preisempfehlung für Sondermodelle ; BGH, Urteil vom 15. Dezember 1999 - I ZR 159/97 -, GRUR 2000, 337, 338 - Preisknaller ).

    Ebenso wie eine irreführende Werbung für einen Radiorecorder, eine Waschmaschine und einen Kühlautomaten eine generelle Unterlassungspflicht für Artikel der Unterhaltungselektronik und Haushaltsgeräte nach sich zieht (vgl. BGH, Urteil vomNovember 2002 - I ZR 137/00 -, GRUR 2003, S. 446, 447 - Preisempfehlung für Sondermodelle ), ist die Unterlassungspflicht vorliegend auf Kugellager für Kraftfahrzeuge zu erstrecken.

    Dies hat seinen Grund darin, dass eine Verletzungshandlung die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht nur für die identische Verletzungsform, sondern für alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen begründet (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 2013 - I ZR 55/12 -, juris, Absatz-Nr. 18 mwN - Restwertbörse II ; BGH, Urteil vomNovember 2002 - I ZR 137/00 -, GRUR 2003, S. 446, 447 - Preisempfehlung für Sondermodelle ; BGH, Urteil vom 15. Dezember 1999 - I ZR 159/97 -, GRUR 2000, 337, 338 - Preisknaller ).

    Ebenso wie eine irreführende Werbung für einen Radiorecorder, eine Waschmaschine und einen Kühlautomaten eine generelle Unterlassungspflicht für Artikel der Unterhaltungselektronik und Haushaltsgeräte nach sich zieht (vgl. BGH, Urteil vomNovember 2002 - I ZR 137/00 -, GRUR 2003, S. 446, 447 - Preisempfehlung für Sondermodelle ), ist die Unterlassungspflicht vorliegend auf Kugellager für Kraftfahrzeuge zu erstrecken.

  • LG Saarbrücken, 19.12.2012 - 7 O 127/12
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.04.2014 - 1 U 11/13
    Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 19. Dezember 2012 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken, 7 O 127/12, wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Saarbrücken vom 20.12.2012 - 7 O 127/12 - die Klage abzuweisen.

    Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 19. Dezember 2012 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken, 7 O 127/12, wird zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Saarbrücken vom 20.12.2012 - 7 O 127/12 - die Klage abzuweisen.

    Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 19. Dezember 2012 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken, 7 O 127/12, wird zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Saarbrücken vom 20.12.2012 - 7 O 127/12 - die Klage abzuweisen.

  • BGH, 06.02.1980 - VIII ZR 275/78

    Fabrikneuheit eines Kfz

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.04.2014 - 1 U 11/13
    Bei Kraftfahrzeugen ist anerkannt, dass es für die Beurteilung der Fabrikneuheit nicht auf das Baujahr ankommt, da dieses hierauf mangels Eintragung im Kraftfahrzeugbrief keinen Einfluss habe (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 1980 - VIII ZR 275/78 -, NJW 1980, 1097, 1098).

    Bei Kraftfahrzeugen ist anerkannt, dass es für die Beurteilung der Fabrikneuheit nicht auf das Baujahr ankommt, da dieses hierauf mangels Eintragung im Kraftfahrzeugbrief keinen Einfluss habe (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 1980 - VIII ZR 275/78 -, NJW 1980, 1097, 1098).

    Bei Kraftfahrzeugen ist anerkannt, dass es für die Beurteilung der Fabrikneuheit nicht auf das Baujahr ankommt, da dieses hierauf mangels Eintragung im Kraftfahrzeugbrief keinen Einfluss habe (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 1980 - VIII ZR 275/78 -, NJW 1980, 1097, 1098).

  • BGH, 20.06.2013 - I ZR 55/12

    Restwertbörse II

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.04.2014 - 1 U 11/13
    Dies hat seinen Grund darin, dass eine Verletzungshandlung die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht nur für die identische Verletzungsform, sondern für alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen begründet (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 2013 - I ZR 55/12 -, juris, Absatz-Nr. 18 mwN - Restwertbörse II ; BGH, Urteil vomNovember 2002 - I ZR 137/00 -, GRUR 2003, S. 446, 447 - Preisempfehlung für Sondermodelle ; BGH, Urteil vom 15. Dezember 1999 - I ZR 159/97 -, GRUR 2000, 337, 338 - Preisknaller ).

    Dies hat seinen Grund darin, dass eine Verletzungshandlung die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht nur für die identische Verletzungsform, sondern für alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen begründet (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 2013 - I ZR 55/12 -, juris, Absatz-Nr. 18 mwN - Restwertbörse II ; BGH, Urteil vomNovember 2002 - I ZR 137/00 -, GRUR 2003, S. 446, 447 - Preisempfehlung für Sondermodelle ; BGH, Urteil vom 15. Dezember 1999 - I ZR 159/97 -, GRUR 2000, 337, 338 - Preisknaller ).

    Dies hat seinen Grund darin, dass eine Verletzungshandlung die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht nur für die identische Verletzungsform, sondern für alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen begründet (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 2013 - I ZR 55/12 -, juris, Absatz-Nr. 18 mwN - Restwertbörse II ; BGH, Urteil vomNovember 2002 - I ZR 137/00 -, GRUR 2003, S. 446, 447 - Preisempfehlung für Sondermodelle ; BGH, Urteil vom 15. Dezember 1999 - I ZR 159/97 -, GRUR 2000, 337, 338 - Preisknaller ).

  • BGH, 15.12.1999 - I ZR 159/97

    Preisknaller - Irreführung/Preisgestaltung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.04.2014 - 1 U 11/13
    Dies hat seinen Grund darin, dass eine Verletzungshandlung die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht nur für die identische Verletzungsform, sondern für alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen begründet (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 2013 - I ZR 55/12 -, juris, Absatz-Nr. 18 mwN - Restwertbörse II ; BGH, Urteil vomNovember 2002 - I ZR 137/00 -, GRUR 2003, S. 446, 447 - Preisempfehlung für Sondermodelle ; BGH, Urteil vom 15. Dezember 1999 - I ZR 159/97 -, GRUR 2000, 337, 338 - Preisknaller ).

    Dies hat seinen Grund darin, dass eine Verletzungshandlung die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht nur für die identische Verletzungsform, sondern für alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen begründet (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 2013 - I ZR 55/12 -, juris, Absatz-Nr. 18 mwN - Restwertbörse II ; BGH, Urteil vomNovember 2002 - I ZR 137/00 -, GRUR 2003, S. 446, 447 - Preisempfehlung für Sondermodelle ; BGH, Urteil vom 15. Dezember 1999 - I ZR 159/97 -, GRUR 2000, 337, 338 - Preisknaller ).

    Dies hat seinen Grund darin, dass eine Verletzungshandlung die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht nur für die identische Verletzungsform, sondern für alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen begründet (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 2013 - I ZR 55/12 -, juris, Absatz-Nr. 18 mwN - Restwertbörse II ; BGH, Urteil vomNovember 2002 - I ZR 137/00 -, GRUR 2003, S. 446, 447 - Preisempfehlung für Sondermodelle ; BGH, Urteil vom 15. Dezember 1999 - I ZR 159/97 -, GRUR 2000, 337, 338 - Preisknaller ).

  • BGH, 23.06.1983 - I ZR 109/81

    Sie sparen 4000,- DM

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.04.2014 - 1 U 11/13
    Nicht mehr als "neu" dürften die Kugellagerdann bezeichnet werden, wenn sie heute technisch verändert hergestellt werden (vgl. zum PKW-Kauf BGH, Urteil vom 23. Juni 1983 - I ZR 109/81 -, juris, Absatz-Nr. 22 - Sie sparen 4.000 DM ).

    Nicht mehr als "neu" dürften die Kugellagerdann bezeichnet werden, wenn sie heute technisch verändert hergestellt werden (vgl. zum PKW-Kauf BGH, Urteil vom 23. Juni 1983 - I ZR 109/81 -, juris, Absatz-Nr. 22 - Sie sparen 4.000 DM ).

    Nicht mehr als "neu" dürften die Kugellagerdann bezeichnet werden, wenn sie heute technisch verändert hergestellt werden (vgl. zum PKW-Kauf BGH, Urteil vom 23. Juni 1983 - I ZR 109/81 -, juris, Absatz-Nr. 22 - Sie sparen 4.000 DM ).

  • LG Aachen, 13.01.2015 - 41 O 60/14

    20 Jahre alte Ware ist nicht neu

    Als fabrikneu kann eine Ware jedoch nur gelten, wenn sie noch nicht benutzt worden ist, durch Lagerung keinen Schaden erlitten hat und nach wie vor in der gleichen Ausführung hergestellt wird (OLG Saarbrücken, v. 2.04.2014 - 1 U 11/13; Bornkamm, in: Köhler/Bornkamm, § 5 UWG, Rn. 4.61, 32. Aufl. 2014).

    Gerade bei einem technisch sensiblen Ersatzteil wie einem Kugellager gebietet der nicht auszuräumende Verdacht von entstandenen Schäden bei längerfristiger Lagerung der Kugellager, dass der Verkäufer diesbezüglich einen klarstellenden Zusatz in die Artikelbeschreibung aufnimmt (OLG Saarbrücken, v. 2.04.2014 - 1 U 11/13).

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