Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 03.06.2016 - 6 WF 46/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 1598a BGB, § 81 FamFG, § 169 Nr 4 FamFG, § 183 FamFG
Abstammungsverfahren: Verfahrenskostenlast bei Vaterschaftsanfechtung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenentscheidung nach Zurückweisung eines Vaterschaftsanfechtungsbegehrens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kostenentscheidung nach Zurückweisung eines Vaterschaftsanfechtungsbegehrens
- rechtsportal.de
FamFG § 81 Abs. 1
Kostenentscheidung nach Zurückweisung eines Vaterschaftsanfechtungsbegehrens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kostenentscheidung im Vaterschaftsanfechtungsverfahren
Verfahrensgang
- AG Saarlouis, 24.03.2016 - 20 F 163/15
- OLG Saarbrücken, 03.06.2016 - 6 WF 46/16
Papierfundstellen
- FamRZ 2017, 545
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 19.02.2014 - XII ZB 15/13
Abstammungssache: Verfahrenskostentragung bei positiver Vaterschaftsfeststellung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.06.2016 - 6 WF 46/16
Im Rahmen seiner dem Grunde nach unangefochten und rechtsbedenkenfrei auf (§ 83 Abs. 2 Fall 2 i.V.m.) § 81 Abs. 1 FamFG gegründeten Kostenentscheidung hat das Familiengericht billiges Ermessen ausgeübt und so pflichtgemäß den weiten Gestaltungsspielraum genutzt, den diese Vorschrift ihm einräumt (BGH FamRZ 2014, 744, juris Rz. 11;… vgl. auch BGH FamRZ 2016, 218, juris Rz. 11).Soweit der Antragsteller rügt, keiner der Beteiligten habe durch grobes Verschulden Anlass zum vorliegenden Verfahren gegeben, verkennt diese Sicht bereits im Ausgangspunkt, dass die alleinige Belastung eines Beteiligten mit den gesamten Kosten des Verfahrens nicht voraussetzt, dass eines der Regelbeispiele von § 81 Abs. 2 FamFG vorliegt (Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2014 - 6 WF 116/14 - Beschlüsse des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 3. Juli 2014 - 9 WF 46/14 - …und vom 2. April 2014 - 9 WF 13/14 - OLG Frankfurt AGS 2015, 303, juris Rz. 8; vgl. auch BGH FamRZ 2014, 744).
Abgesehen davon, dass vorliegend - anders als in den beiden vom Antragsteller zitierten Entscheidungen (BGH FamRZ 2014, 744 und OLG Brandenburg FamRZ 2014, 1728) - kein Vaterschaftsfeststellungs-, sondern ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren gegenständlich ist, hat das Familiengericht nicht "allein" auf das Unterliegen des Antragstellers abgestellt.
- BGH, 18.11.2015 - IV ZB 35/15
Kostenentscheidung im Erbscheinverfahren: Berücksichtigung des Maßes des …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.06.2016 - 6 WF 46/16
Im Rahmen seiner dem Grunde nach unangefochten und rechtsbedenkenfrei auf (§ 83 Abs. 2 Fall 2 i.V.m.) § 81 Abs. 1 FamFG gegründeten Kostenentscheidung hat das Familiengericht billiges Ermessen ausgeübt und so pflichtgemäß den weiten Gestaltungsspielraum genutzt, den diese Vorschrift ihm einräumt (…BGH FamRZ 2014, 744, juris Rz. 11; vgl. auch BGH FamRZ 2016, 218, juris Rz. 11). - OLG Celle, 21.05.2014 - 10 WF 262/13
Zuständigkeit des Familiengerichts für Freistellungsansprüche eines geschiedenen …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.06.2016 - 6 WF 46/16
Abgesehen davon, dass vorliegend - anders als in den beiden vom Antragsteller zitierten Entscheidungen (BGH FamRZ 2014, 744 und OLG Brandenburg FamRZ 2014, 1728) - kein Vaterschaftsfeststellungs-, sondern ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren gegenständlich ist, hat das Familiengericht nicht "allein" auf das Unterliegen des Antragstellers abgestellt. - OLG Frankfurt, 16.03.2015 - 5 WF 34/15
Vaterschaftsanfechtung: Kostenentscheidung nach § 81 FamFG
Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.06.2016 - 6 WF 46/16
Soweit der Antragsteller rügt, keiner der Beteiligten habe durch grobes Verschulden Anlass zum vorliegenden Verfahren gegeben, verkennt diese Sicht bereits im Ausgangspunkt, dass die alleinige Belastung eines Beteiligten mit den gesamten Kosten des Verfahrens nicht voraussetzt, dass eines der Regelbeispiele von § 81 Abs. 2 FamFG vorliegt (Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2014 - 6 WF 116/14 - Beschlüsse des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 3. Juli 2014 - 9 WF 46/14 - und vom 2. April 2014 - 9 WF 13/14 - OLG Frankfurt AGS 2015, 303, juris Rz. 8; vgl. auch BGH FamRZ 2014, 744). - OLG Saarbrücken, 19.07.2012 - 6 WF 360/12
Vaterschaftsanfechtungsverfahren: Erforderlichkeit der Begründung der …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.06.2016 - 6 WF 46/16
Wenn und weil die Kostenentscheidung des Familiengerichts in sein billiges Ermessen gestellt ist, ist seine Ermessensausübung einer Nachprüfung im Beschwerdeverfahren nur eingeschränkt zugänglich; die Überprüfungsmöglichkeit des Senats beschränkt sich auf die Frage, ob das Familiengericht von seinem Ermessen fehlerfrei Gebrauch gemacht hat (ständige Senatsrechtsprechung, siehe nur Senatsbeschluss vom 19. Juli 2012 - 6 WF 360/12 -, juris Rz. 9; ebenso Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 6. November 2015 - 9 WF 63/15 -).