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   OLG Saarbrücken, 05.04.2023 - 5 U 43/22   

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OLG Saarbrücken, 05.04.2023 - 5 U 43/22 (https://dejure.org/2023,10998)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05.04.2023 - 5 U 43/22 (https://dejure.org/2023,10998)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05. April 2023 - 5 U 43/22 (https://dejure.org/2023,10998)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW

    § 172 VVG, § 174 Abs. 1 VVG, BB-BU § 2 Nr. 1, BB-BU § 7
    VVG, BB-BU

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Unzumutbarkeit der Fortsetzung der früheren Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintrittspflicht der Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund orthopädischer, kardiologischer und psychischer Einschränkungen der Berufsausübung eines Vorarbeiters in technischen Laboratorien; Anforderungen an den Beweis der Ausgestaltung des früheren Berufs des ...

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eintrittspflicht der Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund orthopädischer, kardiologischer und psychischer Einschränkungen der Berufsausübung eines Vorarbeiters in technischen Laboratorien; Anforderungen an den Beweis der Ausgestaltung des früheren Berufs des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 1383
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (39)

  • OLG Saarbrücken, 27.03.2019 - 5 U 44/17

    Nachweis der Berufsunfähigkeit in versicherter Zeit und mögliche Vorerkrankung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.04.2023 - 5 U 43/22
    Das Gericht kann seine Überzeugung von der Ausgestaltung des - vom Berufsunfähigkeitsversicherer (zulässigerweise, § 138 Abs. 4 ZPO) mit Nichtwissen bestrittenen - früheren Berufes im Einzelfall auch auf die persönlichen Angaben des Versicherten stützen (im Anschluss an Senat, Urteile vom 13. August 2008 - 5 U 27/07-3, VersR 2009, 99 und vom 27. März 2019 - 5 U 44/17, juris = VersR 2020, 151 Ls.).(Rn.16).

    Davon abgesehen, dass es der Senat bereits wiederholt für zulässig gehalten hat, eine Überzeugung über die Ausgestaltung des Berufes im Einzelfall auch auf die persönlichen Angaben des Versicherten zu stützen (Senat, Urteil vom 27. März 2019 - 5 U 44/17, juris = VersR 2020, 151 (Ls.)), durfte die Erstrichterin hier im Rahmen der freien Beweiswürdigung aufgrund der mit den Angaben des Klägers übereinstimmenden Aussage des beklagtenseits benannten Zeugen, die es für glaubhaft erachtet hat und die dies ebenfalls nahelegte, zu der Überzeugung gelangen, die Darstellung des Klägers sei gerade auch in diesem speziellen Punkt zutreffend.

    Erst vor dem Hintergrund dieses konkreten Tätigkeitsbildes kann dann der Stellenwert gesundheitlicher Beeinträchtigungen beurteilt werden und es möglicherweise so sein, dass eine solche Tätigkeit zwar zeitlich noch zu mehr als der Hälfte ausgeübt werden kann, jedoch bestimmte (unabdingbare) Verrichtungen, mögen sie auch in zeitlicher Hinsicht eine geringere Dimension haben, nicht mehr durchführbar sind (Senat, Urteil vom 27. März 2019 - 5 U 44/17, juris = VersR 2020, 151 (Ls.); Rixecker in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 3. Aufl., § 46 Rn. 91).

    Die Unzumutbarkeit der Berufsausübung muss außerdem einen spezifischen Zusammenhang mit den gerade durch die Tätigkeit verbundenen Gefahren aufweisen, es darf also nicht nur eine Realisierung des allgemeinen Lebensrisikos drohen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 2012 - IV ZR 5/11, VersR 2012, 1547; Senat, Urteil vom 27. März 2019 - 5 U 44/17, juris = VersR 2020, 151 (Ls.)).

  • OLG Saarbrücken, 16.07.2021 - 5 U 107/18

    Zur Berufsunfähigkeit eines IT-Systemadministrators, der jederzeit auf Abruf für

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.04.2023 - 5 U 43/22
    Der Kläger, den die Beweislast für diese Voraussetzungen trifft, muss deshalb nachweisen, dass er, bezogen auf einen konkreten Zeitpunkt (Stichtag), zu der versicherten beruflichen Tätigkeit in einem Ausmaß nicht mehr imstande ist, welches nach den Versicherungsbedingungen einen Anspruch auf die Versicherungsleistungen begründet; außerdem muss er darlegen und beweisen, dass er auch keine andere, seiner Ausbildung oder Erfahrung und bisherigen Lebensstellung entsprechende Tätigkeit ausübt (vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 2003 - IV ZR 238/01, VersR 2003, 631; Urteil vom 12. Januar 2000 - IV ZR 85/99, VersR 2000, 349; Senat, Urteil vom 16. Juli 2021 - 5 U 107/18, VersR 2022, 28).

    Für diesen Beweis gilt der Maßstab des § 286 ZPO; er erfordert die Überzeugung des Richters von der zu beweisenden Tatsache im Sinne eines für das praktische Leben brauchbaren Grades von Gewissheit, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH, Urteil vom 8. Juli 2008 - VI ZR 274/07, VersR 2008, 1126; Senat, Urteil vom 16. Juli 2021 - 5 U 107/18, VersR 2022, 28; Urteil vom 9. Mai 2018 - 5 U 23/16, RuS 2019, 214 = VersR 2018, 1314 Ls.).

    Solche rein hypothetischen Erwägungen lassen unberücksichtigt, dass es für die Frage, zu welchen Tätigkeiten der Kläger noch imstande ist, immer auf die frühere Tätigkeit in ihrer konkreten Ausgestaltung ankommt (vgl. BGH, Urteil vom 22. September 1993 - IV ZR 203/92, VersR 1993, 1470; Senat, Urteil vom 16. Juli 2021 - 5 U 107/18, VersR 2022, 28).

    Darauf, dass der Kläger seit 1. Mai 2019 eine andere Tätigkeit bei seinem bisherigen Arbeitgeber aufgenommen hat, kommt es insoweit nicht an, ungeachtet der Frage, ob es sich dabei um eine adäquate Verweisungstätigkeit handelt, weil die Voraussetzungen für den Eintritt des Versicherungsfalles, und dazu zählt auch die fehlende Möglichkeit der Verweisung auf eine andere Tätigkeit, am Stichtag vorliegen müssen und spätere Veränderungen außer Betracht bleiben (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 2007 - IV ZR 232/03, VersR 2007, 631; Senat, Urteil vom 16. Juli 2021 - 5 U 107/18, VersR 2022, 28; Rixecker, in: Langheid/Rixecker, VVG 7. Aufl., § 172 Rn. 52).

  • BGH, 02.11.2005 - IV ZR 15/05

    Anforderungen an die Belehrung des Versicherungsnehmers über die Rechtsfolgen der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.04.2023 - 5 U 43/22
    Dem Versicherungsnehmer müssen diejenigen Informationen erteilt werden, anhand derer er sein Prozessrisiko sachgerecht abschätzen kann (vgl. BGH, Urteil vom 2. November 2005 - IV ZR 15/05, VersR 2006, 102; Senat, Urteil vom 20. Mai 2020 - 5 U 30/19, VersR 2020, 1169; Lücke, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 174 Rn. 23).

    Das gilt nicht nur bei einer Änderung der Gesundheitsverhältnisse, sondern auch bei einer nachträglichen Verweisung auf eine andere Tätigkeit und setzt auch hier grundsätzlich voraus, dass der Versicherer den Zustand, der seinem (gebotenen) Anerkenntnis zugrunde lag, mit dem für das Abänderungsverlangen maßgeblichen Zustand vergleicht und aufzeigt, aufgrund welcher Veränderungen er eine Einstellung der Leistungen für gerechtfertigt hält (vgl. BGH, Urteil vom 2. November 2005 - IV ZR 15/05, VersR 2006, 102; OLG Hamm, VersR 2023, 305).

    Die entsprechenden Ausführungen, es handele sich um eine Tätigkeit, die der Kläger in gesundheitlicher Hinsicht auszuüben in der Lage sei, aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten ausüben könne und hierdurch weder über- noch unterfordert werde und in Wahrung seines sozialen Status und seiner wirtschaftlichen Verhältnisse auszuüben in der Lage sei (Bl. 25 f. GA), sind jedoch völlig nichtssagend, weil sie den konkreten Einzelfall überhaupt nicht in den Blick nehmen und auch nicht ansatzweise nachvollziehbar machen, woraus sich die Berechtigung der Beklagten, den Kläger auf seine derzeit ausgeübte Tätigkeit zu verweisen, ergeben soll (vgl. BGH, Urteil vom 2. November 2005 - IV ZR 15/05, VersR 2006, 102).

  • BGH, 20.01.2010 - IV ZR 111/07

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Feststellung und Nachweis der Voraussetzungen und

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.04.2023 - 5 U 43/22
    Vielmehr kann sich die Beklagte, wenn Berufsunfähigkeit - wie hier - für einen konkreten Zeitpunkt festgestellt ist, nur im Rahmen des in ihren Bedingungen (§§ 7, 8 BB-BU) geregelten Nachprüfungsverfahrens unter den dort beschriebenen Voraussetzungen - ggf. auch innerhalb eines laufenden Rechtsstreits - von ihrer Leistungspflicht lösen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2010 - IV ZR 111/07, RuS 2010, 251), wovon im Übrigen auch das Landgericht in dem angefochtenen Urteil (LGU, S. 12 f. = Bl. 244 f. GA) unausgesprochen zu Recht ausgegangen ist.

    Ist - wie hier - ab einem bestimmten Zeitpunkt eine Leistungspflicht gegeben, steht dem Versicherer im selben Rechtsstreit der Beweis offen, dass und ab welchem Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine Herabsetzung oder Einstellung der Leistungen nach § 7 BB-BU eingetreten sind; im Urteil ist dann über Beginn und Ende der Leistungspflicht zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 20. Januar 2010 - IV ZR 111/07, RuS 2010, 251; Senat, Urteil vom 18. November 2015 - 5 U 84/13, ZfS 2017, 459).

    Von diesen Maßstäben hat sich das Landgericht in der angefochtenen Entscheidung zutreffend leiten lassen; dabei hat es die Beklagte richtigerweise auch hinsichtlich der materiellen Voraussetzungen der Verweisbarkeit für beweisbelastet erachtet (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2010 - IV ZR 111/07, RuS 2010, 251, m.w.N.).

  • BGH, 11.10.2000 - IV ZR 208/99

    Fortsetzung der bisherigen Berufstätigkeit aufgrund überobligationsmäßiger

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.04.2023 - 5 U 43/22
    Unter welchen Voraussetzungen ein überobligationsmäßiges Verhalten des Versicherten vorliegt, lässt sich nicht allgemein sagen (BGH, Urteil vom 11. Oktober 2000 - IV ZR 208/99, VersR 2001, 89; OLG Karlsruhe, RuS 2021, 703).

    Ist dagegen völlig offen, ob weitere Gesundheitsschäden eintreten, kann eine Berufsunfähigkeit nicht angenommen werden (BGH, Urteil vom 11. Oktober 2000 - IV ZR 208/99, VersR 2001, 89; Senat, Urteil vom 24. November 2021 - 5 U 20/19, VersR 2022, 371; Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung 4. Aufl., Kap. 6 Rn. 111).

    Vielmehr genügt seine uneingeschränkt nachvollziehbar begründete Einschätzung, die von einem stattgehabten Infarkt und, daraus folgend, einem bei Schichtarbeit "potenzierten" Risiko für weitere schwere Verläufe ausgeht, dem von der Rechtsprechung geforderten "messbaren, rational begründbaren Grad von Wahrscheinlichkeit" (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2000 - IV ZR 208/99, VersR 2001, 89; Senat, Urteil vom 24. November 2021 - 5 U 20/19, VersR 2022, 371); eine weitergehende konkrete Bezifferung von Wahrscheinlichkeiten, wie sie die Beklagte vermisst, war dazu nicht erforderlich.

  • OLG Saarbrücken, 24.11.2021 - 5 U 20/19

    Zur Haftung eines Versicherungsvertreters wegen Verletzung von Beratungspflichten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.04.2023 - 5 U 43/22
    Einem Versicherten ist eine Fortsetzung seiner bisherigen beruflichen Tätigkeit dann nicht zuzumuten, wenn diese nachweislich bereits zu weitergehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen geführt hat oder solche Schäden ernsthaft zu erwarten sind (BGH, Urteil vom 11. Juli 2012 - IV ZR 5/11, VersR 2012, 1547; Senat, Urteil vom 24. November 2021 - 5 U 20/19, VersR 2022, 371; Rixecker in: Beckmann/Matusche-Beckmann, a.a.O., § 46 Rn. 82).

    Ist dagegen völlig offen, ob weitere Gesundheitsschäden eintreten, kann eine Berufsunfähigkeit nicht angenommen werden (BGH, Urteil vom 11. Oktober 2000 - IV ZR 208/99, VersR 2001, 89; Senat, Urteil vom 24. November 2021 - 5 U 20/19, VersR 2022, 371; Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung 4. Aufl., Kap. 6 Rn. 111).

    Vielmehr genügt seine uneingeschränkt nachvollziehbar begründete Einschätzung, die von einem stattgehabten Infarkt und, daraus folgend, einem bei Schichtarbeit "potenzierten" Risiko für weitere schwere Verläufe ausgeht, dem von der Rechtsprechung geforderten "messbaren, rational begründbaren Grad von Wahrscheinlichkeit" (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2000 - IV ZR 208/99, VersR 2001, 89; Senat, Urteil vom 24. November 2021 - 5 U 20/19, VersR 2022, 371); eine weitergehende konkrete Bezifferung von Wahrscheinlichkeiten, wie sie die Beklagte vermisst, war dazu nicht erforderlich.

  • BGH, 20.12.2017 - IV ZR 11/16

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Zumutbarkeitsprüfung bei Verweisung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.04.2023 - 5 U 43/22
    Eine Vergleichstätigkeit ist dann gefunden, wenn die neue Erwerbstätigkeit keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert und in ihrer Vergütung sowie in ihrer sozialen Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufs absinkt (BGH, Urteil vom 7. Dezember 2016 - IV ZR 434/15, VersR 2017, 147; Urteil vom 20. Dezember 2017 - IV ZR 11/16, VersR 2018, 152).

    Ein erheblicher Verlust an sozialer Wertschätzung, verbunden mit geringeren Qualifikationsanforderungen in dem neuen Beruf, kann durch ein höheres Einkommen und eine bessere soziale Absicherung nicht kompensiert werden (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2017 - IV ZR 11/16, VersR 2018, 152; OLG Karlsruhe, VersR 2013, 747; Dörner, in: MünchKomm-VVG a.a.O., § 172 Rn. 172).

  • BGH, 07.12.2016 - IV ZR 434/15

    Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BB-BUZ) § 6

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.04.2023 - 5 U 43/22
    Wann und unter welchen Voraussetzungen bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit - und damit der Versicherungsfall - eintritt, ergibt sich aus § 2 Nr. 1 BB-BU und den dortigen Maßstäben; schon aus diesem Zusammenhang wird deutlich, dass der Begriff Berufsunfähigkeit in §§ 2 und 7 BB-BU inhaltlich deckungsgleich ist (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 2016 - IV ZR 434/15, VersR 2017, 147).

    Eine Vergleichstätigkeit ist dann gefunden, wenn die neue Erwerbstätigkeit keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert und in ihrer Vergütung sowie in ihrer sozialen Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufs absinkt (BGH, Urteil vom 7. Dezember 2016 - IV ZR 434/15, VersR 2017, 147; Urteil vom 20. Dezember 2017 - IV ZR 11/16, VersR 2018, 152).

  • BGH, 03.11.1999 - IV ZR 155/98

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Begriff der Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.04.2023 - 5 U 43/22
    Voraussetzung der Wirksamkeit einer solchen Mitteilung ist deren Nachvollziehbarkeit, also grundsätzlich das Vorhandensein einer Begründung, aus der für den Versicherten nachvollziehbar wird, warum nach Auffassung seines Vertragspartners die anerkannte Leistungspflicht enden soll (BGH, Urteil vom 3. November 1999 - IV ZR 155/98, VersR 2000, 171; Urteil vom 23. Februar 2022 - IV ZR 101/20, VersR 2022, 500).

    Angaben zu der anderen Tätigkeit als Voraussetzung der Nachvollziehbarkeit der Versichererentscheidung sind allerdings nicht erforderlich, wenn der Versicherte diese Tätigkeit konkret ausübt und daher anhand eigener Kenntnisse zu der Beurteilung in der Lage ist, ob die andere Tätigkeit seiner zuletzt ausgeübten vergleichbar ist (BGH, Urteil vom 3. November 1999 - IV ZR 155/98, VersR 2000, 171; Senat, Urteil vom 30. September 2008 - 5 U 156/08-16, VersR 2009, 917; Lücke, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 174 Rn. 25).

  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 206/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.04.2023 - 5 U 43/22
    Diese Regelung will verhindern, dass dem Versicherten auf Dauer ein Nachteil daraus entsteht, dass sich die in § 2 Nr. 1 BB-BU verlangte Prognose, der Zustand werde "voraussichtlich dauernd" bestehen, nicht stellen lässt (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 1993 - IV ZR 206/91, VersR 1993, 562; Senat, Urteil vom 19. Mai 2010 - 5 U 91/08-10, VersR 2011, 249).

    Unterbleibt die gebotene Mitteilung oder ist sie rechtsunwirksam, so besteht die Leistungspflicht auch dann fort, wenn sich die maßgeblichen Umstände derart geändert haben, dass sie den Versicherer zur Leistungseinstellung berechtigt hätten (BGH, a.a.O.; Urteil vom 17. Februar 1993 - IV ZR 206/91, BGHZ 121, 284).

  • BGH, 23.02.2022 - IV ZR 101/20

    Rückwirkende Abgabe eines befristeten Anerkenntnisses für einen abgeschlossenen

  • OLG Saarbrücken, 20.05.2020 - 5 U 30/19

    Die Einstellungsmitteilung eines Berufsunfähigkeitsversicherers kann schon aus

  • OLG Saarbrücken, 09.05.2018 - 5 U 23/16

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Nachweis eines arglistigen Verschweigens

  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 5/11

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Berufsunfähigkeit bei Gesundheitsgefahren

  • BGH, 22.09.1993 - IV ZR 203/92

    Maßgebliche Berufsausübung zur Ermittlung bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit

  • OLG Karlsruhe, 06.12.2012 - 12 U 93/12

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Verweisung eines früher selbständig

  • BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 240/86

    Zurechnung des Wissens eines Vermittlungsagenten; Vortrags- und Beweislast für

  • BGH, 13.03.2019 - IV ZR 124/18

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Zulassung der Revision in einem Verfahren

  • BGH, 18.12.2019 - IV ZR 65/19

    Erfordernis einer Änderungsmitteilung des Versicherers bei späterem Wegfall einer

  • OLG Saarbrücken, 19.05.2010 - 5 U 91/08

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Nachweis eines Post-Borreliose-Syndroms

  • OLG Celle, 22.05.2017 - 8 U 59/17

    BU-Versicherung -Zumutbarkeitsprüfung für Verweisungsberuf

  • OLG Karlsruhe, 30.09.2014 - 12 U 204/14

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Voraussetzungen Nachprüfungsverfahren

  • OLG Saarbrücken, 30.09.2008 - 5 U 156/08

    Zulässigkeit der mehrfachen Befristung des Anerkenntnisses des Versicherers in

  • OLG Saarbrücken, 18.11.2015 - 5 U 84/13

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Verweisung auf eine zumutbare

  • BGH, 08.07.2008 - VI ZR 274/07

    Feststellung der Ursächlichkeit eines Kfz-Unfalls mit geringfügiger

  • BGH, 22.09.2004 - IV ZR 200/03

    Anorderungen an den Nachweis der Berufungsunfähigkeit

  • BGH, 26.02.2003 - IV ZR 238/01

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Berufsunfähigkeit in der

  • BGH, 12.06.1996 - IV ZR 118/95

    Verlagerung der Tätigkeit des mitarbeitenden Betriebsinhabers als Verweisung auf

  • BGH, 23.01.2008 - IV ZR 10/07

    Vorgaben für den zur Frage der Ausübung eines Verweisungsberufs beauftragten

  • BGH, 07.02.2007 - IV ZR 232/03

    Festsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren bei Geltendmachung von

  • BGH, 12.06.1996 - IV ZR 116/95

    Anspruch auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente gegen eine private

  • BGH, 12.01.2000 - IV ZR 85/99

    Berufsunfähigkeit und Ausübung einer anderen Erwerbstätigkeit

  • BGH, 03.04.1996 - IV ZR 344/94

    Zahlungsanspruch bzgl. einer Berufsunfähigkeitsrente eines Tennislehrers -

  • OLG Saarbrücken, 13.08.2008 - 5 U 27/07

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anfechtung bzw. Rücktritt vom

  • BGH, 29.06.1994 - IV ZR 120/93

    Konkretisierung von Vergleichsberufen durch den Versicherer

  • OLG Saarbrücken, 08.01.2003 - 5 U 910/01

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Verweisung auf Vergleichsberuf bei

  • OLG Saarbrücken, 10.04.2002 - 5 U 562/01

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Bedeutung des Rechts auf Arbeitszeitgestaltung

  • OLG Saarbrücken, 29.10.2003 - 5 U 451/02

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - Betriebsumorganisation

  • OLG Karlsruhe, 15.06.2021 - 12 U 36/21

    Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung Begriff der Berufsunfähigkeit

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