Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 14.08.2014 - 4 U 146/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,22954
OLG Saarbrücken, 14.08.2014 - 4 U 146/13 (https://dejure.org/2014,22954)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14.08.2014 - 4 U 146/13 (https://dejure.org/2014,22954)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14. August 2014 - 4 U 146/13 (https://dejure.org/2014,22954)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,22954) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an einen Antrag auf Erhebung von Sachverständigenbeweis durch den Prozessbevollmächtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 ff.
    Anforderungen an einen Antrag auf Erhebung von Sachverständigenbeweis durch den Prozessbevollmächtigten

  • rechtsportal.de

    BGB § 280 ff.
    Anforderungen an einen Antrag auf Erhebung von Sachverständigenbeweis durch den Prozessbevollmächtigten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie muss der Sachverständigenbeweis angetreten werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an pflichtgemäßes Handeln eines Rechtsanwalts beim Antreten eines Sachverständigenbeweises

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an pflichtgemäßes Handeln eines Rechtsanwalts beim Antreten eines Sachverständigenbeweises

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie muss der Sachverständigenbeweis angetreten werden? (IBR 2014, 703)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Saarbrücken, 21.04.2009 - 4 U 395/08

    Voraussetzungen des Haftungsausschlusses wegen Tätigkeit beim Betrieb des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.08.2014 - 4 U 146/13
    Der Senat hat nach ergänzender Beweisaufnahme die Berufung des Klägers durch Urteil vom 21.04.2009 (Aktenzeichen 4 U 395/08 - 122 -) zurückgewiesen.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen und die Sitzungsniederschriften des Landgerichts vom 08.07.2013 (Bd. I Bl. 138 f. d. A.) und des Senats vom 24.07.2014 (Bd. II Bl. 366 ff. d. A.) und die beigezogenen Akten des Landgerichts Saarbrücken (Aktenzeichen 3 O 141/06) und des Senats (Aktenzeichen 4 U 395/08 - 122 -), welche Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, Bezug genommen.

    Der Senat hält an seiner Entscheidung im Vorprozess (veröffentlicht in OLGR 2009, 511 ff.) fest, dass ein Beifahrer jedenfalls dann im Sinne des § 8 Nr. 2 StVG beim Betrieb tätig wird, wenn er den Betrieb durch die Zurverfügungstellung des Fahrzeugs erst ermöglicht und Einfluss auf die Fahrstrecke nimmt (zustimmend Heß in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht 23. Aufl. § 8 StVG Rn. 9; einschränkungslos für jeden Beifahrer OLG Celle, Urt. v. 30.06.2010 - 14 U 33/10, juris Rn. 9).

    Jedenfalls ist ein solcher Beifahrer kein Insasse des Fahrzeugs, der lediglich die in § 8a StVG geregelte Dienstleistung der Personenbeförderung in Anspruch nimmt (Senat OLGR 2009, 511, 512).

    Nach der Schilderung des Klägers war dieser im rechtlichen Sinne Veranlasser der Weiterfahrt nach L. (Senat OLGR 2009, 511, 513).

    (2.1) Der Senat hat im Vorprozess ausgeführt, dass die Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens nicht veranlasst war, nachdem die auf der Windschutzscheibe gesicherten Spuren - selbst wenn man den Klägervortrag zur Herkunft der Spuren für wahr unterstellt - nicht geeignet sind, den vollen Beweis für den Unfallhergang zu erbringen (Beiakte Bd. II Bl. 339, insoweit in OLGR 2009, 511 ff. nicht abgedruckt).

  • BGH, 13.06.1996 - IX ZR 233/95

    Prüfungsmaßstab im Regreßprozeß bei Führung des Ausgangsverfahrens nach dem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.08.2014 - 4 U 146/13
    Da der materiellen Gerechtigkeit Vorrang vor der wirklichen Kausalität gebührt, kommt es nicht darauf an, welche Tatsachen das Inzidenzgericht mutmaßlich festgestellt hätte, sondern welche Beweiserhebungen nach Auffassung des Regressrichters zur Aufklärung des Sachverhalts erforderlich sind (BGHZ 133, 110, 112).

    Wird dem Rechtsanwalt vorgeworfen, der Misserfolg des Mandanten im Vorprozess sei auf mangelhaften Prozessvortrag zurückzuführen, hat das Regressgericht deshalb grundsätzlich von dem Sachverhalt auszugehen, der dem Gericht des Inzidenzverfahrens bei - hier: vorgeblich - pflichtgemäßem Verhalten des dortigen Prozessbevollmächtigten - nunmehrigen Regressbeklagten - unterbreitet worden wäre (BGHZ 133, 110, 111 f.; G. Fischer in Zugehör/G. Fischer/Vill/D. Fischer/Rinkler/Chab, Handbuch der Anwaltshaftung 3. Aufl. Rn. 1190).

  • LG Saarbrücken, 21.11.2005 - 12 O 198/04
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.08.2014 - 4 U 146/13
    Der Beklagte hätte in der Verhandlung vom 26.06.2008 vor dem Landgericht ein medizinisches Sachverständigengutachten beantragen bzw. angesichts des im weiteren Verfahren 12 O 198/04 vor dem Landgericht Saarbrücken eingeholten Gutachtens des Sachverständigen Dr. P. einen Antrag auf Einholung eines Obergutachtens stellen müssen.

    (2.5.2) Überdies ergibt sich aus dem vom Kläger im Regressprozess vorgelegten Gutachten des Sachverständigen Dr. P. im Verfahren 12 O 198/04 vor dem Landgericht Saarbrücken, dass bereits auf eine Nachfrage des Herrn Dr. P. im Jahre 2005 von Seiten des Instituts für Rechtsmedizin mitgeteilt wurde, dass die Spuren zum damaligen Zeitpunkt auf Anweisung der Staatsanwaltschaft mit dem Spurenträger (Frontscheibe) vernichtet worden waren und eine Untersuchung nunmehr nicht mehr sinnvoll war, weil zum damaligen Zeitpunkt am Spurenträger selbst keine Haarwurzeln vorgefunden worden seien (Bd. I Bl. 84 d. A. Abs. 3).

  • BGH, 04.06.1996 - IX ZR 51/95

    Haftung des Rechtsanwalts bei Fehlern bei der Beendigung eines Vertrages;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.08.2014 - 4 U 146/13
    a) Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist der mit der Prozessführung betraute Rechtsanwalt seinem Mandanten gegenüber verpflichtet dafür einzutreten, dass die zu Gunsten des Mandanten sprechenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte so umfassend wie möglich ermittelt und bei der Entscheidung des Gerichts berücksichtigt werden (BGH NJW 1988, 3013, 3016; 1996, 2648, 2650; NJW-RR 2007, 1553 Rn. 14; Zugehör NJW 2003, 3225, 3226 unter 2 a).

    Der Möglichkeit, auf die rechtliche Beurteilung des Gerichts Einfluss zu nehmen, entspricht im Verhältnis zum Mandanten die Pflicht, diese Möglichkeit zu nutzen (BGH NJW 1996, 2648).

  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 6/99

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtslage bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.08.2014 - 4 U 146/13
    Der Regressrichter hat zu prüfen, wie nach seiner Auffassung der Vorprozess richtigerweise hätte entschieden werden müssen (BGHZ 36, 144, 154 f.; 72, 328, 338; 79, 223, 226; 124, 86, 96; 145, 256, 261).
  • BGH, 11.11.1993 - IX ZR 35/93

    Behörden als Mitglieder des Gläubigerausschusses; Nichtigkeit der Wahl eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.08.2014 - 4 U 146/13
    Der Regressrichter hat zu prüfen, wie nach seiner Auffassung der Vorprozess richtigerweise hätte entschieden werden müssen (BGHZ 36, 144, 154 f.; 72, 328, 338; 79, 223, 226; 124, 86, 96; 145, 256, 261).
  • BGH, 15.01.1981 - VII ZR 44/80

    Schaden durch entgangene Steuervorteile

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.08.2014 - 4 U 146/13
    Der Regressrichter hat zu prüfen, wie nach seiner Auffassung der Vorprozess richtigerweise hätte entschieden werden müssen (BGHZ 36, 144, 154 f.; 72, 328, 338; 79, 223, 226; 124, 86, 96; 145, 256, 261).
  • BGH, 06.11.1961 - III ZR 143/60

    Amtsspflichtwidrige Streitwertfestsetzung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.08.2014 - 4 U 146/13
    Der Regressrichter hat zu prüfen, wie nach seiner Auffassung der Vorprozess richtigerweise hätte entschieden werden müssen (BGHZ 36, 144, 154 f.; 72, 328, 338; 79, 223, 226; 124, 86, 96; 145, 256, 261).
  • BGH, 14.11.1978 - VI ZR 112/77

    Beweismittel im Anwaltshaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.08.2014 - 4 U 146/13
    Der Regressrichter hat zu prüfen, wie nach seiner Auffassung der Vorprozess richtigerweise hätte entschieden werden müssen (BGHZ 36, 144, 154 f.; 72, 328, 338; 79, 223, 226; 124, 86, 96; 145, 256, 261).
  • OLG Köln, 22.11.2000 - 11 U 75/00

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: für PKW-Fahrer unsichtbares Kind, das

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.08.2014 - 4 U 146/13
    Im Verkehrsunfallprozess ist dem Antrag auf Einholung eines (hier: weiteren) Sachverständigengutachtens nur nachzugehen, wenn geeignete Anknüpfungstatsachen vorgetragen sind (OLG Köln OLGR 2001, 149).
  • BGH, 18.12.2008 - IX ZR 179/07

    Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung eines Anwaltsvertrages;

  • BGH, 15.11.2007 - IX ZR 44/04

    Anwaltshaftung bei gerichtlicher Fehlentscheidung; Voraussetzungen der Zurechnung

  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 95/93

    Offenlegung von Sondervorteilen der Gründungsgesellschafter im Emissionsprospekt

  • BGH, 24.05.2007 - IX ZR 142/05

    Rechtsstellung des anwaltlichen Beklagtenvertreters in einem Zivilprozess;

  • BGH, 24.03.1988 - IX ZR 114/87

    Sorgfaltspflichten des zum Prozeßbevollmächtigten bestellten Rechtsanwalts bei

  • BGH, 25.06.1974 - VI ZR 18/73

    Rechtsanwalt - Haftung - Hinweisbeachtung - Unhaltbarkeit

  • OLG Celle, 30.06.2010 - 14 U 33/10

    Anscheinsbeweis; Fahrstreifenwechsel; Gefährdungshaftung; stillschweigender

  • OLG Saarbrücken, 23.11.2017 - 4 U 26/15

    Schadensersatzklage eines nach Wiederaufnahme des Strafverfahrens

    Wird dem Rechtsanwalt vorgeworfen, der Misserfolg des Mandanten im Vorprozess sei auf mangelhaften Prozessvortrag zurückzuführen, hat das Regressgericht deshalb grundsätzlich von dem Sachverhalt auszugehen, der dem Gericht des Inzidenzverfahrens bei pflichtgemäßem Verhalten des dortigen Prozessbevollmächtigten unterbreitet worden wäre (BGHZ 133, 110, 111 f.; Senat, Urt. v. 14.08.2014 - 4 U 146/13, juris Rn. 47).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht