Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 16.06.2010 - 5 W 116/10 - 44, 5 W 116/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 91a ZPO, § 254 ZPO
Stufenklage des Pflichtteilsberechtigten auf Auskunftserteilung über den Nachlass: Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung der Leistungsstufe nach Erteilung einer negativen Auskunft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenentscheidung nach Erledigung einer Stufenklage des Pflichtteilsberechtigten nach Auskunftserteilung durch die Erben
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 257; ZPO § 91a; BGB § 2314
Kostenentscheidung nach Erledigung einer Stufenklage des Pflichtteilsberechtigten nach Auskunftserteilung durch die Erben - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- blogspot.com (Kurzinformation)
Kostenerstattung bei Stufenklage - es gilt der zu Beginn genannte Streitwert, es sei denn, er ist völlig überhöht.
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 02.03.2010 - 2 O 175/08
- OLG Saarbrücken, 16.06.2010 - 5 W 116/10 - 44, 5 W 116/10
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 499
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00
Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.06.2010 - 5 W 116/10
Beide Pflichtteilsentziehungsgründe setzen Fehlverhaltensweisen des Pflichtteilsberechtigten voraus, die schwer wiegend genug sind, um von einer Unzumutbarkeit für den Erblasser ausgehen zu können, eine seinem Willen widersprechende Nachlassteilhabe des Kindes hinzunehmen, was nur in extremen Ausnahmefällen anzunehmen ist (BVerfG, Beschl. v. 19.04.2005, 1 BvR 1644/00, NJW 2005, 1561). - BGH, 05.05.1994 - III ZR 98/93
Erledigung einer Stufenklage nach Erteilung der Auskunft
Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.06.2010 - 5 W 116/10
Denn die Erhebung der Stufenklage, die das Gesetz in Fällen der vorliegenden Art in § 254 ZPO aus Gründen der Prozessökonomie zur Verfügung stellt, ist in solchen Fällen die adäquate Folge des säumigen Verhaltens des Auskunftsschuldners (BGH, Urt. v. 05.05.1994, III ZR 98/93, NJW 1994, 2895). - BGH, 25.10.2006 - VIII ZR 102/06
Kündigung nach unsorgfältiger Beratung durch den Mieterschutzverein
Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.06.2010 - 5 W 116/10
Ein Rechtsirrtum der Beklagten änderte an ihrem Verschulden nichts (allgemein hierzu BGH, Urt. v. 25.10.2006, VIII ZR 102/06, NJW 2007, 428).
- BGH, 11.01.2007 - III ZR 116/06
Mitverschulden eines Bauherrn gegenüber der Bauaufsichtsbehörde
Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.06.2010 - 5 W 116/10
Allerdings ist der Schuldner beweisbelastet für das Verschulden des Geschädigten (BGH, Urt. v. 11.01.2007, III ZR 160/06, NJW 2007, 1063). - BGH, 22.11.2001 - VII ZR 405/00
Materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch und Kostenentscheidung nach § 91a …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.06.2010 - 5 W 116/10
Allerdings kann auch ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch berücksichtigt werden, wenn er sich ohne Schwierigkeiten, insbesondere ohne Beweisaufnahme feststellen lässt (BGH, Urt. v. 22.11.2001, VII ZR 405/00, NJW 2002, 680). - BGH, 06.12.1989 - IVa ZR 249/88
Feststellung eines Pflichtteilsentziehungsrechts
Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.06.2010 - 5 W 116/10
Erforderlich ist zusätzlich, dass darin eine schwere Verletzung der dem Erblasser geschuldeten familiären Achtung, eine "schwere Pietätsverletzung", liegt (BGH, Urt. v. 06.12.1989, IVa ZR 249/88, NJW 1990, 911).
- OLG Saarbrücken, 31.08.2010 - 5 W 205/10
Gerichtskosten: Ermittlung des Streitwertes einer "steckengebliebenen" …
Vorliegend bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass die Schätzung derart weit überhöht gewesen wäre, dass sie den Umstand des verweigerten Wertgutachtens (teilweise) in den Hintergrund drängen könnte (in diesem Sinne auch Senat, Beschl. v. 16.6.2010 - 5 W 116/10 -). - OLG Saarbrücken, 06.08.2021 - 5 W 42/21
Kostenentscheidung bei Erbauseinandersetzungklage mit unklarem Teilungsplan
Grundsätzlich sind im Rahmen der Billigkeitsentscheidung derjenigen Partei die Kosten aufzuerlegen, die bei Fortgang des Rechtsstreites voraussichtlich unterlegen wäre und nach kostenrechtlichen Regeln die Kosten hätte tragen müssen, wenn sich die Hauptsache nicht erledigt hätte (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2007 - VI ZR 233/05, NJW 2007, 3429; Senat, Beschluss vom 16. Juni 2010 - 5 W 116/10-44, FamRZ 2011, 499). - OLG Saarbrücken, 03.11.2022 - 5 W 79/22
Kostenentscheidung in einem übereinstimmend für erledigt erklärten Verfahren
Grundsätzlich sind im Rahmen der Billigkeitsentscheidung derjenigen Partei die Kosten aufzuerlegen, die bei Fortgang des Rechtsstreites voraussichtlich unterlegen wäre und nach kostenrechtlichen Regeln die Kosten hätte tragen müssen, wenn sich die Hauptsache nicht erledigt hätte (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2007 - VI ZR 233/05, NJW 2007, 3429; Senat, Beschluss vom 16. Juni 2010 - 5 W 116/10-44, FamRZ 2011, 499); davon ist das Landgericht im Ausgangspunkt zutreffend ausgegangen. - OLG Brandenburg, 14.11.2018 - 11 U 124/17
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Kostenentscheidung nach Vergleichsabschluss …
Bei der Kostenentscheidung gemäß § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO sollen die Prozesskosten nach der wohl ganz herrschenden Meinung, die der Senat in ständiger Rechtsprechung teilt, grundsätzlich derjenigen Partei zur Last fallen, die sie - bei einer lediglich summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage - voraussichtlich auch ohne die Erledigungserklärung in der Hauptsache und ohne ein eventuell vorhandenes erledigendes Ereignis zu tragen gehabt hätte (…vgl. dazu BGH, Beschl. v. 08.11.1976 - NotZ 1/76, Rdn. 8, juris = BGHZ 67, 343; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 16.06.2010 - 5 W 116/10, Rdn. 11, juris = FamRZ 2011, 499;… OLG Stuttgart, Beschl. v. 12.04.1999 - 2 W 11/99, LS 1 und Rdn. 5, juris = BeckRS 9998, 17327;… ferner Saenger/Gierl, Hk-ZPO, 7. Aufl., § 91a Rdn. 42, 44 und 46;… Schellhammer, Zivilprozess, 14. Aufl., Rdn. 1706;… Zöller/Althammer, ZPO, 32. Aufl., § 91a Rdn. 24, m.w.N.).