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   OLG Saarbrücken, 26.11.2015 - 4 U 19/15   

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https://dejure.org/2015,40981
OLG Saarbrücken, 26.11.2015 - 4 U 19/15 (https://dejure.org/2015,40981)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 26.11.2015 - 4 U 19/15 (https://dejure.org/2015,40981)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 26. November 2015 - 4 U 19/15 (https://dejure.org/2015,40981)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 839 BGB, Art 13 GG, Art 34 GG, § 19 PolG SL, § 20 PolG SL
    Staatshaftung des Saarlandes: Antrag des Veterinäramtes auf Erlass eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses bei Verdacht auf tierschutzwidrige Katzenhaltung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzpflicht des Landes wegen Beantragung einer tierschutzrechtlichen Betretensanordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage der Amtshaftung der Veterinärbehörde bei Beantragung eines richterlichen Betretungs- bzw. Durchsuchungsbeschlusses auf Grund tierschutzwidriger Katzenhaltung.

  • rechtsportal.de

    Schadensersatzpflicht des Landes wegen Beantragung einer tierschutzrechtlichen Betretensanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Berlin, 22.11.2013 - 24 L 392.13

    Wohnungsdurchsuchung zwecks Vollstreckung eines Tierhaltungsverbotes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.11.2015 - 4 U 19/15
    Eine Durchsuchung im Sinne des Art. 13 Abs. 2 GG liegt hingegen vor, wenn Behördenvertreter ziel- und zweckgerichtet nach bestimmten Personen oder Sachen suchen, die nicht schon nach bloßem Betreten der betroffenen Wohnung gesichtet werden könnten (VG Berlin, Beschluss vom 22.11.2013 - 24 L 392.13 -, juris Rn. 5).

    Der Aufsichtsbehörde bleibt es grundsätzlich unbenommen, sich für den gewünschten Zweck um Durchsuchung einer Wohnung zum Aufspüren von Tieren nach den unter anderem der Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr dienenden Vorschriften zu bemühen, wenn Anlass für die Annahme besteht, Tiere würden in der Wohnung unter tierschutzwidriger Haltung leiden (VG Berlin, Beschluss vom 22.11.2013 - 24 L 392.13 -, juris Rn. 7).

  • BGH, 24.02.1994 - III ZR 76/92

    Beurteilung von Maßnahmen der Verfolgungsbehörde im Bußgeldverfahren im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.11.2015 - 4 U 19/15
    Dieser Grundsatz findet auch Anwendung, wenn im Amtshaftungsprozess zu prüfen ist, ob die Staatsanwaltschaft eine Durchsuchungsanordnung beantragen und vollziehen durfte (BGH NJW 1994, 3162; Staudinger/Wöstmann, BGB Neubearb. 2013 § 839 Rn. 661).

    Soweit es um die Ausübung dieses Ermessens geht, ist im Amtshaftungsprozess Prüfungsmaßstab, ob die Behörde sich innerhalb der Grenzen fehlerfreien Ermessensgebrauchs gehalten hat (BGH NJW 1994, 3162).

  • BGH, 21.04.1988 - III ZR 255/86

    Amtshaftung wegen Aufnahme der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.11.2015 - 4 U 19/15
    Die Vertretbarkeit darf nur dann verneint werden, wenn bei voller Würdigung auch der Belange einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege die betreffende Entscheidung nicht mehr verständlich ist (BGH NJW 1989, 96, 97).
  • BGH, 19.11.1998 - IX ZR 116/97

    Geltendmachung von Einwendungen des Schuldners durch den Anfechtungsgegner im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.11.2015 - 4 U 19/15
    Im Umfang seiner Widersprüchlichkeit kommt dem Tatbestand dann keine Beweiskraft zu (BGH NJW 1999, 641, 642).
  • OVG Saarland, 07.07.2015 - 1 B 101/15

    Rechtmäßigkeit tierschutzrechtlicher Anordnungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.11.2015 - 4 U 19/15
    Nimmt der Auskunftspflichtige demgegenüber eine Verweigerungshaltung ein, so verletzt er seine gesetzlich vorgegebene Duldungspflicht und ist die Behörde nach § 16 a Abs. 1 Satz 1 TierSchG berechtigt, im Wege der tierschutzrechtlichen Verfügung anzuordnen, dass der Auskunftspflichtige das Betreten und die Überprüfung der Kellerräume seines Wohnhauses zu dulden hat (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 07.07.2015 - 1 B 101/15 -, juris Rn. 19).
  • BGH, 13.09.2012 - III ZB 24/12

    Berufungsbegründungsschrift: Notwendiger Inhalt bei Angriffen gegen die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.11.2015 - 4 U 19/15
    Besondere formale Anforderungen werden nicht gestellt; für die Zulässigkeit der Berufung ist es insbesondere ohne Bedeutung, ob die Ausführungen in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind (BGH NJW 2012, 3581 f. Rn. 8).
  • BGH, 26.01.2006 - I ZR 121/03

    Schlank-Kapseln

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.11.2015 - 4 U 19/15
    Betrifft die erstinstanzliche Entscheidung - wie hier - mehrere prozessuale Ansprüche, so ist für jeden Anspruch eine den Anforderungen des § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO genügende Begründung der Berufung erforderlich (BGH NJW-RR 2006, 1044, 1046 Rn. 22), andernfalls ist das Rechtsmittel für den nicht begründeten Teil unzulässig (BGH NJW 1998, 1081, 1082, zu § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO a. F.; Ball in Musielak/Voit, ZPO 12. Aufl. § 520 Rn. 38).
  • BGH, 05.12.2006 - VI ZR 228/05

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Klageabweisung im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.11.2015 - 4 U 19/15
    Auch wenn sich der Rechtsmittelführer nicht mit allen für ihn nachteilig beurteilten Punkten in seiner Berufungsbegründung auseinander setzen muss, genügt es nicht, um das angefochtene Urteil insgesamt in Frage zu stellen, wenn er sich nur mit einem Berufungsgrund befasst, der nicht den ganzen Streitstoff betrifft (BGH NJW-RR 2007, 414, 415 Rn. 10).
  • BGH, 22.11.1979 - III ZR 186/77

    Gewährleistung einer Gemeinde für die Bebaubarkeit von ihr privat verkaufter

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.11.2015 - 4 U 19/15
    a) Der Amtswalter hat die Pflicht zu rechtmäßigem Verhalten, d. h. er muss die Aufgaben und Befugnisse des Verwaltungsträgers im Einklang mit dem objektiven Recht wahrnehmen (BGH 76, 16, 30).
  • BGH, 14.06.2012 - IX ZR 150/11

    Berufungsentscheidung: Verfahrensfehlerhafte Zurückverweisung bei anderer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.11.2015 - 4 U 19/15
    Werden mehrere selbständige prozessuale Ansprüche zu- oder aberkannt, so muss das Rechtsmittel grundsätzlich hinsichtlich jedes Anspruchs, über den zu Lasten des Rechtsmittelführers entschieden worden ist, begründet werden (BGH NJW-RR 2012, 1207 Rn. 10; Ball in Musielak/Voit, aaO).
  • BGH, 13.11.1997 - VII ZR 199/96

    Anforderungen an die Berufungsbegründung; Abweisung der Klage aufgrund zwei

  • VGH Bayern, 09.02.2023 - 23 ZB 21.1401

    Erfolgloser Antrag eines Tierschutzvereins auf Zulassung der Berufung in einem

    Das Betretungsrecht der zuständigen Behörden nach § 16 Abs. 3 TierSchG gilt, wie sich dem ausdrücklichen Hinweis auf Abs. 2 entnehmen lässt, für alle Einrichtungen und Personen, die Umgang mit Tieren haben und daher Adressat einer tierschutzrechtlichen Anordnung werden können (Hirt/Maisack/Moritz, a.a.O., § 16 TierSchG Rn. 7; OLG Saarbrücken, U.v. 26.11.2015 - 4 U 19/15 - BeckRS 2016, 1397 = juris Rn. 36; OLG Schleswig, B.v. 12.4.2007 - 2 Ss OWi 44/07, 36/07 - juris Rn. 6 ff.), also nicht nur für Betriebe und Einrichtungen im Sinne von § 16 Abs. 1 TierSchG.
  • OVG Sachsen, 20.12.2016 - 3 D 112/16

    Betreten einer Wohnung, dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und

    Demgemäß geht etwa das Saarländische Oberlandesgericht (Urt. v. 26. November 2015 - 4 U 19/15 -, juris Rn. 36 m. w. N.) davon aus, dass das Betretungsrecht von Wohnräumen des Auskunftspflichtigen nicht nur die in § 16 Abs. 1 TierSchG genannten Pflichtigen, sondern alle Formen der Tierhaltung, mithin auch die Tiere der Klägerin betrifft.
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