Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 30.06.2005 - 8 U 339/04 - 98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abgrenzung bloßer Mithaftung von echter Mitdarlehensnehmerschaft bei Ehegatten; Feststellung der Mithaftungsübernahme im Rahmen eines Darlehensvertrags; Verwendung eines Darlehens zur Tilgung der Kontokorrentüberziehung; Eigeninteresse des Darlehensnehmers als ...
- Judicialis
ZPO § 511; ; ZPO § ... 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 529; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 546; ; BGB § 366 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 366 Abs. 2; ; BGB § 367 a.F.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 366 Abs. 1, 2 § 367 (a.F.)
Abgrenzung bloßer Mithaftung von echter Mitdarlehensnehmerschaft bei Ehegatten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kreditrecht - Echter Darlehensnehmer oder bloße Mithaftung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Vermögenslose Gattin haftet nicht für Geschäftsschulden
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 18.05.2004 - 9 O 264/02
- OLG Saarbrücken, 30.06.2005 - 8 U 339/04 - 98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 23.03.2004 - XI ZR 114/03
Haftung der Ehefrau bei finanziertem Erwerb eines PKW
Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.06.2005 - 8 U 339/04
Davon ausgehend, dass echter Mitdarlehensnehmer nur derjenige ist, der ein eigenes - sachliches und/oder persönliches - Interesse an der Kreditaufnahme hat und als im wesentlichen gleichberechtigter Partner über die Auszahlung sowie die Verwendung der Darlehensvaluta mitentscheiden darf (vgl. BGH FamRZ 2002, 1694),die kreditgebende Bank es hingegen nicht in der Hand hat, durch vorgegebene Formulierungen wie "Mitdarlehensnehmer" einen bloß Mithaftenden zu einem gleichberechtigten Darlehensnehmer zu machen (vgl. BGH WM 2002, 223/224), vielmehr der wirkliche Parteiwille bei Vertragsschluss maßgebend ist, den es - ausgehend vom Vertragswortlaut - zu ermitteln gilt (vgl. BGH FamRZ 2004, 1016/1017), hat der Erstrichter vorliegend mit Recht angenommen, dass die Beklagte hinsichtlich des Darlehensvertrages vom 3.9.1999 keine echte Darlehensnehmereigenschaft hat.Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem der Entscheidung des BGH im FamRZ 2004, 1016/1017 f. zugrundeliegenden Sachverhalt, wo der Verwendungszweck unstreitig, von der Interessenslage her indes ambivalent war.
- BGH, 14.11.2000 - XI ZR 248/99
Wirksamkeit der bürgschaftlichen Mithaftung eines Ehegatten
Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.06.2005 - 8 U 339/04
Soweit es in diesem Zusammenhang neben einer - durch die Berufung nicht mehr in Frage gestellten - krassen finanziellen Überforderung der Beklagten eine bloße Mithaftendenstellung der Beklagten bejaht hat - die nach der Rechtsprechung in dieser Konstellation ohne weiteres die tatsächliche Vermutung begründet, diese habe sich bei der Mithaftungsübernahme allein von ihrer emotionalen Bindung an ihren damaligen Ehemann leiten lassen, was die Klägerin in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt habe (vgl. BGH WM 2001, 402) -, lässt dies Rechtsfehler nicht erkennen. - BGH, 08.06.2004 - VI ZR 230/03
Anhörung des erstinstanzlich beauftragten Sachverständigen in der …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.06.2005 - 8 U 339/04
Damit sind bloße subjektive Zweifel, lediglich abstrakte Erwägungen oder Vermutungen der Unrichtigkeit seitens des Berufungsführers ohne greifbare Anhaltspunkte von vornherein unbeachtlich und ausgeschlossen; nur objektivierbare rechtliche oder tatsächliche Einwände gegen erstinstanzliche Feststellungen stellen in diesem Sinne einen "konkreten Anhaltspunkt" dar (vgl. BGH-Report 2004, 1375/1376 m.w.N).
- BGH, 14.10.2003 - XI ZR 121/02
Zur Frage der Sittenwidrigkeit einer Arbeitnehmerbürgschaft
Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.06.2005 - 8 U 339/04
Denn abgesehen davon, dass es sich hierbei lediglich um einen mittelbaren Vorteil gehandelt hätte, der zur Bejahung eines für einen Darlehensnehmer hinreichenden Eigeninteresses nicht ausreicht (vgl. BGH-Report 2003, 333; NJW 2004, 161), kann nach den Zeugenaussagen und dem tatsächlichen Verlauf der "Umschuldungsaktion" auch nicht davon ausgegangen werden, dass der Verbleib des Hausanwesens bei der Beklagten im fraglichen Zeitraum je zur Debatte gestanden hätte. - BGH, 28.05.2002 - XI ZR 205/01
Abgrenzung von Mitdarlehensnehmerschaft und Mithaftung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.06.2005 - 8 U 339/04
Davon ausgehend, dass echter Mitdarlehensnehmer nur derjenige ist, der ein eigenes - sachliches und/oder persönliches - Interesse an der Kreditaufnahme hat und als im wesentlichen gleichberechtigter Partner über die Auszahlung sowie die Verwendung der Darlehensvaluta mitentscheiden darf (vgl. BGH FamRZ 2002, 1694),die kreditgebende Bank es hingegen nicht in der Hand hat, durch vorgegebene Formulierungen wie "Mitdarlehensnehmer" einen bloß Mithaftenden zu einem gleichberechtigten Darlehensnehmer zu machen (vgl. BGH WM 2002, 223/224), vielmehr der wirkliche Parteiwille bei Vertragsschluss maßgebend ist, den es - ausgehend vom Vertragswortlaut - zu ermitteln gilt (vgl. BGH FamRZ 2004, 1016/1017), hat der Erstrichter vorliegend mit Recht angenommen, dass die Beklagte hinsichtlich des Darlehensvertrages vom 3.9.1999 keine echte Darlehensnehmereigenschaft hat. - BGH, 04.12.2001 - XI ZR 56/01
Mitunterzeichnung des Darlehensvertrages durch den finanziell überforderten …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.06.2005 - 8 U 339/04
Davon ausgehend, dass echter Mitdarlehensnehmer nur derjenige ist, der ein eigenes - sachliches und/oder persönliches - Interesse an der Kreditaufnahme hat und als im wesentlichen gleichberechtigter Partner über die Auszahlung sowie die Verwendung der Darlehensvaluta mitentscheiden darf (vgl. BGH FamRZ 2002, 1694),die kreditgebende Bank es hingegen nicht in der Hand hat, durch vorgegebene Formulierungen wie "Mitdarlehensnehmer" einen bloß Mithaftenden zu einem gleichberechtigten Darlehensnehmer zu machen (vgl. BGH WM 2002, 223/224), vielmehr der wirkliche Parteiwille bei Vertragsschluss maßgebend ist, den es - ausgehend vom Vertragswortlaut - zu ermitteln gilt (vgl. BGH FamRZ 2004, 1016/1017), hat der Erstrichter vorliegend mit Recht angenommen, dass die Beklagte hinsichtlich des Darlehensvertrages vom 3.9.1999 keine echte Darlehensnehmereigenschaft hat. - BGH, 09.03.1999 - XI ZR 155/98
Wirksamkeit einer formularmäßigen Verrechnungsvereinbarung von Zahlungen auf eine …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.06.2005 - 8 U 339/04
Bei dieser Sachlage kann es entgegen der Ansicht der Klägerin auch offen bleiben, ob die Beklagte ausdrücklich oder stillschweigend (vgl. hierzu BGH NJW 1999, 2043/2044) eine Tilgungsbestimmung in Bezug auf die in Rede stehende Kontokorrentüberziehung getroffen oder vorab vereinbart hat, dies zudem nach den vertraglichen Vereinbarungen der Parteien nicht ausgeschlossen war. - BGH, 03.12.2002 - XI ZR 311/01
Sittenwidrigkeit einer Bürgschaftsverpflichtung wegen Überforderung des Bürgen
Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.06.2005 - 8 U 339/04
Denn abgesehen davon, dass es sich hierbei lediglich um einen mittelbaren Vorteil gehandelt hätte, der zur Bejahung eines für einen Darlehensnehmer hinreichenden Eigeninteresses nicht ausreicht (vgl. BGH-Report 2003, 333; NJW 2004, 161), kann nach den Zeugenaussagen und dem tatsächlichen Verlauf der "Umschuldungsaktion" auch nicht davon ausgegangen werden, dass der Verbleib des Hausanwesens bei der Beklagten im fraglichen Zeitraum je zur Debatte gestanden hätte.