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   OLG Schleswig, 09.11.2017 - 2 U 6/16   

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https://dejure.org/2017,42204
OLG Schleswig, 09.11.2017 - 2 U 6/16 (https://dejure.org/2017,42204)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09.11.2017 - 2 U 6/16 (https://dejure.org/2017,42204)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09. November 2017 - 2 U 6/16 (https://dejure.org/2017,42204)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Die Kieler Verkehrsgesellschaft ist nicht verpflichtet, E-Scooter zu transportieren, die den Sicherheitsanforderungen eines bundeseinheitlichen Erlasses nicht entsprechen

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    E-Scooter versus ÖPNV - der Linienbus muss ihn nicht unbedingt mitnehmen.

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    E-Scooter und die Sicherheit in Bussen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Transportpflicht von E-Scootern durch Verkehrsgesellschaft?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Die Kieler Verkehrsgesellschaft ist nicht verpflichtet, E-Scooter zu transportieren, die den Sicherheitsanforderungen eines bundeseinheitlichen Erlasses nicht entsprechen

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Beförderung von E-Scootern in Linienbussen - Sicherheitsanforderungen müssen eingehalten werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kieler Verkehrsgesellschaft ist nicht zum Transport von E-Scootern verpflichtet - E-Scooter müssen Sicherheitsanforderungen eines bundeseinheitlichen Erlasses entsprechen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.10.2012 - VI ZR 311/11

    Zur Haftung des Waldbesitzers für Verletzung eines Spaziergängers durch

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.11.2017 - 2 U 6/16
    Nach den Grundsätzen aus der Rechtsprechung des BGH zur Haftung wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten (Urteil vom 2. Oktober 2012, Az. VI ZR 311/11 - BGHZ 195, 30) kann und muss nicht jeder abstrakten Gefahr vorbeugend begegnet werden.
  • BGH, 06.12.2012 - III ZR 173/12

    Unwirksame Klauseln eines Mobilfunkanbieters: Wiederholungsgefahr bei

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.11.2017 - 2 U 6/16
    Er hat jedoch insoweit Bedeutung, als für den geltend gemachten Anspruch des Klägers - sei es aus § 1 oder aus § 2 UKlaG - jedenfalls eine Wiederholungsgefahr auf Seiten der Beklagten erforderlich ist (vgl. BGHZ 196, 11; Palandt-Grüneberg, BGB, 76. Auflage, § 1 UKlaG Rn. 6, mit Rechtsprechungsnachweisen, § 2 UKlaG Rn. 9).
  • OLG Hamm, 03.03.2017 - 12 U 104/16

    E-Scooter in Bussen? - Bundesverband fehlt die Klagebefugnis

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.11.2017 - 2 U 6/16
    Ob es sich bei der Verweigerung der Mitnahme von E-Scootern in Linienbussen um eine Allgemeine Geschäftsbedingung handelt, ist streitig (zustimmende Anmerkung zur Entscheidung des 1. Zivilsenats: Welti/Wenckebach, VuR 2016, S. 194 ff., Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht, Fachbeitrag A3-2016; gegen die Einstufung als Allgemeine Geschäftsbedingung: OLG Hamm, Urteil vom 3. März 2017, Az. 12 U 104/16, bei juris; ablehnend gegenüber der Entscheidung des OLG Hamm: Baetge in: jurisPK-BGB, 8. Auflage, § 1 UKlaG Rn. 22.1, § 2 UKlaG Rn. 24.1).
  • VG Oldenburg, 22.11.2016 - 7 A 4713/15

    Beförderungspflicht; E-Scooter; öffentlich rechtliche Streitigkeit; Rechtsweg

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.11.2017 - 2 U 6/16
    Das Landgericht hat zunächst zu Recht und mit zutreffender Begründung den Rechtsweg zu den Zivilgerichten bejaht (ebenso VG Oldenburg, Beschluss vom 22. November 2016, Az. 7 A 4713/15, bei juris).
  • OLG Hamburg, 01.07.2009 - 15 U 13/08
    Auszug aus OLG Schleswig, 09.11.2017 - 2 U 6/16
    Dass eine Gefährdung Dritter durch E-Scooter in Linienbussen möglich ist, zeigt schon der Fall, der den Beschlüssen des OLG Hamburg vom 14. Mai und 1. Juli 2009 zugrunde liegt (Az. 15 U 13/08, bei juris).
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