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   OLG Schleswig, 10.10.2006 - 3 U 132/05   

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https://dejure.org/2006,4369
OLG Schleswig, 10.10.2006 - 3 U 132/05 (https://dejure.org/2006,4369)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10.10.2006 - 3 U 132/05 (https://dejure.org/2006,4369)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10. Oktober 2006 - 3 U 132/05 (https://dejure.org/2006,4369)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur urkundlichen Belegung eines Dienstvertrages und der erbrachten eigenen Leistungen bei Einklagen einer Vergütung aus dem Vertrag im Urkundenprozess; Nachweis der Vereinbarung einer Vergütung nach Zeitabschnitten; Anspruch auf Zahlung einer Vergütung für eine ...

  • Judicialis

    BGB § 614; ; ZPO § 592; ; ZPO § 597

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 614; ZPO § 592; ZPO § 597
    Beweislast bei Vergütungsklage des Dienstverpflichteten im Urkundenprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 292
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.03.1999 - XII ZR 321/97

    Geltendmachung von Mietzinsforderungen im Urkundenprozeß

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.10.2006 - 3 U 132/05
    Der Kläger meint, es sei hier unstreitig, dass er die Leistung der Dienste für den fraglichen Zeitraum erbracht habe, die Beklagte bestreite nur Umfang und Qualität seiner Dienstleistung und wende mithin Schlechtleistung ein, für die sie - die Beklagte - darlegungs- und beweispflichtig sei, weshalb dieser Einwand seinem Erfolg im Urkundsprozess entsprechend der Rechtsprechung des BGH zum Mängeleinwand gegenüber Mietzinsforderungen, die im Urkundsprozess geltend gemacht werden (BGH NJW 1999, 1408), nicht entgegenstehe.

    Der Senat weicht wie aufgezeigt insbesondere nicht von den Entscheidungen des BGH in NJW 1999, 1408 - betreffend Mietzinsforderung im Urkundsprozess und dortiger Mängeleinwand des Mieters - und des BAG in NJW 1971, 111f ab.

  • BAG, 17.07.1970 - 3 AZR 423/69

    Zurückhaltung der Arbeitskraft bei einer schwangeren Arbeitnehmerin -

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.10.2006 - 3 U 132/05
    Für einen selbständigen freien Mitarbeiter, der nicht wie ein Arbeitnehmer in die Betriebsorganisation des Arbeitgebers eingegliedert ist, passt aber ersichtlich nicht die von dem BAG in der von dem Kläger zitierten Entscheidung (NJW 1971, 111 f) hervorgehobene Darlegungs- und Beweisregel, dass der Arbeitgeber, der behaupte, der während der Arbeitszeit im Betrieb anwesende Arbeitnehmer habe innerhalb irgendwelcher Arbeitszeit nicht gearbeitet, darlegen und beweisen müsse, innerhalb welcher genau bezeichneter Zeiten der Arbeitnehmer mit der Arbeit ausgesetzt hat.

    Der Senat weicht wie aufgezeigt insbesondere nicht von den Entscheidungen des BGH in NJW 1999, 1408 - betreffend Mietzinsforderung im Urkundsprozess und dortiger Mängeleinwand des Mieters - und des BAG in NJW 1971, 111f ab.

  • BGH, 10.05.1988 - IX ZR 175/87

    Beweislast für Berechtigung der Kündigung eines Dienstverhältnisses

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.10.2006 - 3 U 132/05
    Hier ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Dienstverpflichtete im Urkundenprozess - soweit streitig - nicht nur den Abschluss des Dienstvertrages urkundlich belegen muss, sondern auch sein Angebot der Dienstleistung und den Umstand, dass der Dienstberechtigte diese Dienste nicht angenommen hat (BGH NJW-RR 1988, 1265 f; KG NJW-RR 1997, 1059).

    Bereits das Landgericht hat darauf hingewiesen, dass der Kläger ein wörtliches Angebot der Dienstleistung iSv § 295 BGB und die Nichtannahme durch die Beklagte urkundlich nicht dargelegt hat, weshalb auch insoweit die Vorraussetzungen nicht erfüllt sind, unter denen der Dienstberechtigte nach der oben zitierten Rechtsprechung (BGH NJW-RR 1988, 1265f; KG NJW-RR 1997, 1059) im Urkundsprozess erfolgreich Vergütung geltend machen kann.

  • KG, 17.09.1996 - 5 U 3157/96

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.10.2006 - 3 U 132/05
    Hier ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Dienstverpflichtete im Urkundenprozess - soweit streitig - nicht nur den Abschluss des Dienstvertrages urkundlich belegen muss, sondern auch sein Angebot der Dienstleistung und den Umstand, dass der Dienstberechtigte diese Dienste nicht angenommen hat (BGH NJW-RR 1988, 1265 f; KG NJW-RR 1997, 1059).

    Bereits das Landgericht hat darauf hingewiesen, dass der Kläger ein wörtliches Angebot der Dienstleistung iSv § 295 BGB und die Nichtannahme durch die Beklagte urkundlich nicht dargelegt hat, weshalb auch insoweit die Vorraussetzungen nicht erfüllt sind, unter denen der Dienstberechtigte nach der oben zitierten Rechtsprechung (BGH NJW-RR 1988, 1265f; KG NJW-RR 1997, 1059) im Urkundsprozess erfolgreich Vergütung geltend machen kann.

  • OLG Rostock, 05.01.2005 - 6 U 122/04

    Zur Zulässigkeit der Geltendmachung von Vergütungsansprüchen des fristlos

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.10.2006 - 3 U 132/05
    Das OLG Rostock hat in dem vom dem Kläger zur Akte gereichten Urteil vom 05.01.2005 - 6 U 122/04 - betreffend die Geltendmachung der Fortzahlung von Dienstbezügen durch ein gekündigtes Vorstandsmitglied im Urkundsprozess - auch in diesem Fall waren monatliche Zahlungen vereinbart - unter II. 1. c. ausdrücklich hervorgehoben, dass der Kläger bei einer solchen Klage auf Dienstbezüge nicht nur den Dienstvertrag, sondern auch die Leistung der Dienste urkundlich zu beweisen habe (dieser Teil der Urteilsgründe ist in den vom Kläger zur Akte gereichten Kopien von Teilen des Urteils aus dem ZR-Report nicht enthalten, kann aber etwa in juris nachgelesen werden).
  • OLG Köln, 07.01.1993 - 18 U 117/92

    Statthaftigkeit einer Klage im Urkundenprozess; Zeitpunkt für die Abstandnahme

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.10.2006 - 3 U 132/05
    Rechtsprechung und Literatur folgen seither dieser Auffassung überwiegend (OLG Köln VersR 1993, 901, 902; Musielak, ZPO, 4. Aufl. 2005, § 592 Rn. 11; Baumbach/Hartmann, ZPO, 54. Aufl. 2006, § 592 Rn. 7-9; Stein/Jonas/Schlosser, ZPO, 21. Aufl. 1993, § 592 Rn. 11).
  • BGH, 04.02.1985 - II ZR 142/84

    Anforderungen an Substantiiertheit des Beklagtenvortrags - Entbehrlichkeit des

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.10.2006 - 3 U 132/05
    Ausgehend von der Rechtsprechung des Reichsgerichts ist aber in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass auch im Urkundenprozess der Beweis für solche klagebegründenden Tatsachen entbehrlich ist, die unstreitig, zugestanden oder offenkundig sind (BGH WM 1974, 487 ff.; BGH WM 1985, 738 f.).
  • OLG Jena, 23.04.1997 - 4 U 1190/96
    Auszug aus OLG Schleswig, 10.10.2006 - 3 U 132/05
    Umgekehrt wird gelegentlich aber auch vertreten, dass im Urkundenprozess sogar gänzlich ohne Urkunde geklagt werden kann, wenn die klagbegründenden Tatsachen unstreitig, zugestanden sind oder als zugestanden gelten (OLG Jena MDR 1997, 975).
  • AG Bad Segeberg, 05.03.2015 - 17a C 87/14

    Zahlungsklage für die Vergütung einer esoterische Dienstleistung:

    Da die Klägerin nach dem Gesagten einen Vergütungsanspruch aus einem Dienstvertrag geltend macht, sind das Zustandekommen eines Dienstvertrages (§ 611 Abs. 1 BGB) sowie die Erbringung der Dienste (§ 614 Satz 1 BGB) die anspruchsbegründenden Tatsachen (vgl. OLG Schleswig, Urt. v. 10.10.2006 - 3 U 132/05, MDR 2007, 292; MünchKomm-ZPO/Braun, 4. Aufl. 2012, § 592 Rn. 10; Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 592 Rn. 8; BeckOK-ZPO/Kratz § 592 Rn. 23.3).
  • OLG Brandenburg, 08.11.2007 - 12 U 100/07

    Zur Auslegung der Vergütungsregelung eines Dienstvertrages

    Wer wie im Falle des § 614 BGB vorleistungspflichtig ist, hat die Erbringung der eigenen Leistungen darzulegen (OLG Schleswig, NJOZ 2007, 145).
  • LG Bielefeld, 12.06.2013 - 5 O 214/12

    Darlegung und Nachweis der Erbringung der eigenen Leistungen eines

    Wer - wie hier - vorleistungspflichtig ist, hat die Erbringung der eigenen Leistungen darzulegen und zu beweisen (vgl. OLG Schleswig, MDR 2007, 292).
  • OLG Schleswig, 03.11.2015 - 3 U 10/15

    Energieertrag garantiert: Zahlung kann im Urkundenprozess geltend gemacht werden!

    Der Senat schließt sich der ständigen Rechtsprechung des BGH an (vgl. auch Urteil des Senats vom 10. Oktober 2006 zum Aktenzeichen 3 U 132/05, SchlHA 2007, 328).
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