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   OLG Schleswig, 23.08.2007 - 5 W 31/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4282
OLG Schleswig, 23.08.2007 - 5 W 31/07 (https://dejure.org/2007,4282)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23.08.2007 - 5 W 31/07 (https://dejure.org/2007,4282)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23. August 2007 - 5 W 31/07 (https://dejure.org/2007,4282)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückabwicklungsansprüche nach fristloser Kündigung eines Darlehensvertrages; Herausgabeverlangen bezogen auf das Sicherungsgut bei sofortiger Kündigung; Vereinbarung der Vergütung des gewöhnlichen Verkaufswerts bei Rücknahme eines Fahrzeugs; Unbilligkeit der ...

  • Judicialis

    BGB § 317; ; BGB § 318; ; BGB § 319

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 317; BGB § 318; BGB § 319
    Fahrzeugverwertung durch kreditgebende Bank nach sofortiger Kündigung des Darlehensvertrages - Leistungsbestimmung durch Dritten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kfz-Finanzierung - Kfz-Verwertung nach Kündigung des Darlehensvertrags

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Fahrzeugverwertung nach Kündigung des Darlehens

  • fahrschule-online.de (Leitsatz)

    Darlehen: Nach Kündigung zählt nicht der Händlereinkaufspreis

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Bank verwertet ein sicherungsübereignetes Fahrzeug: Schätzung darf nicht ohne weiteres nach Händlereinkaufspreis erfolgen

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Nach Kündigung zählt nicht der Händlereinkaufspreis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 96
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Oldenburg, 07.01.1997 - 12 U 69/96

    Bestmögliche Verwertung eines Leasingfahrzeuges; Begriff des "gewöhnlichen

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.08.2007 - 5 W 31/07
    Es entspricht der ganz überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass unter den gewöhnlichen Verkaufswert der gegenüber dem Letztverbraucher erzielbare Verkaufspreis und nicht der Händlereinkaufspreis zu verstehen ist (OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 596f; Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl. 2005, Rn. 812 a. E. mwN.; vgl. auch OLG Oldenburg DAR 1997, 203).
  • OLG Stuttgart, 07.11.1995 - 6 U 118/95

    Rücknahme der auf Grund eines Kreditvertrages gelieferten Sache durch den

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.08.2007 - 5 W 31/07
    Es spricht derzeit überwiegendes dafür, dass es sich dabei um den Händler-Einkaufspreis handelt (zum Unterschied zwischen Einkaufswert und Verkaufswert bei der Fahrzeugbewertung vgl. nur den Tatbestand des Urteils des OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 563 f).
  • OLG Hamm, 22.11.1995 - 3 U 64/95
    Auszug aus OLG Schleswig, 23.08.2007 - 5 W 31/07
    Es entspricht der ganz überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass unter den gewöhnlichen Verkaufswert der gegenüber dem Letztverbraucher erzielbare Verkaufspreis und nicht der Händlereinkaufspreis zu verstehen ist (OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 596f; Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl. 2005, Rn. 812 a. E. mwN.; vgl. auch OLG Oldenburg DAR 1997, 203).
  • OLG Hamburg, 11.07.2007 - 5 U 174/06

    "DSL-Testpaket"

    Der Senat folgt der erstgenannten Auffassung, dass die Wiederholungsgefahr als ein durch ein unrechtmäßiges Verhalten des Rechtsvorgängers begründeter Umstand auch im Falle einer Haftung des Unternehmensinhabers nach § 8 Abs. 2 UWG nicht auf den Rechtsnachfolger übergeht ( in diesem Sinne auch bereits der unveröffentlichte Beschluss des Senats vom 14.3.2007 zum Aktz. 5 W 31/07 : " ...durch die Verschmelzung auf die S...AG sind zwar ihre Vermögenswerte und ihre Verbindlichkeiten auf das aufnehmende Unternehmen übergegangen. Eine Unterlassungsverpflichtung aus vorangegangenem wettbewerbsrechtlichem Handeln ist hiervon jedoch nicht ( notwendigerweise ) umfasst.
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