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   OLG Schleswig, 30.06.2022 - 6 U 46/21   

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https://dejure.org/2022,16473
OLG Schleswig, 30.06.2022 - 6 U 46/21 (https://dejure.org/2022,16473)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30.06.2022 - 6 U 46/21 (https://dejure.org/2022,16473)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30. Juni 2022 - 6 U 46/21 (https://dejure.org/2022,16473)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Klimaneutral - Die Werbeaussage "klimaneutral" für eine Ware ist nicht per se irreführend, wenn zugleich darauf hingewiesen wird, dass die Klimaneutralität durch Kompensationsmaßnahmen erreicht wird

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Werbung für Müllbeutel mit dem Begriff 'klimaneutral' Irreführende Gestaltung einer Verpackung (vorliegend verneint) Strenger Maßstab für die Werbung mit Umweltschutzbegriffen

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Klimaneutrale Müllbeutel II

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Irreführung durch Werbung für Müllbeutel mit dem Begriff ?klimaneutral?

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Werbung mit Klimaneutralität

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Werbeaussage "klimaneutral" für eine Ware nicht per se irreführend

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Klimaneutraler" Müllbeutel - Ist so eine Werbeaussage auf der Müllbeutel-Verpackung irreführend?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbung mit "klimaneutral" bedarf grundsätzlich keiner weiterführenden Erläuterungen

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Werbung mit klimaneutral - kein Aufklärungsbedürfnis der Verbraucher

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Irreführung durch auf Müllbeutel neben Warenlogo aufgedruckte Werbeaussage "klimaneutral" - Begriff der "Klimaneutralität" enthält eindeutige Aussage

Papierfundstellen

  • GRUR 2022, 1451
  • MIR 2022, Dok. 081
  • DB 2022, 2398
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.07.2016 - I ZR 26/15

    LGA tested - Wettbewerbswidrige Irreführung durch Unterlassen: Vorenthalten einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.06.2022 - 6 U 46/21
    Letztendlich bestimmt sich die Wesentlichkeit einer Information also aus von einer Interessenabwägung unter Berücksichtigung der Umstände des Falles heraus (BGH GRUR 2016, 1076 Ls. 2 und S. 1078 Rn. 31 - LGA-tested; Büscher/ders. § 5a Rnrn. 38 f; Köhler u. a./ders. § 5a Rn. 3.14).

    Im Einzelfall kann es geboten sein, weitere Umstände mitzuteilen, die für eine Beurteilung der Ware oder Dienstleistung von Bedeutung erscheinen (Begr. RegE BT-Drucks. 16/10145 S. 26; BGH GRUR 2016, 1076, 1081 Rn. 48 - LGA-tested; Harte-Bavendamm u. a./Dreyer § 5a Rn. 80; jurisKP/ Seichter § 5a Rn. 123; einschränkend Büscher in ders. § 5a Rn. 40; Köhler in ders. u. a. § 5a Rn. 3.20: Abs. 3: weitere Informationspflicht nach Abs. 2 nur, soweit sie keine in Abs. 3 genannten Umstände betrifft).

    Insoweit kann nichts anderes als bei der Werbung mit Testsiegeln gelten, bei denen eine solche Verweisung für zulässig erachtet wird (dazu BGH GRUR 2016, 1076, 1079 Rn. 35 - LGA-tested).

    Auch sonst ist anerkannt, dass eine räumliche Beschränkung des Werbemediums es rechtfertigen kann, die Informationspflicht durch die Angabe einer Internetadresse zu erfüllen, auf der sich die notwendigen Angaben finden (EuGH wrp 2017, 674, insb. S. 676 Rn. 30 - Verband soz. Wettbewerb - DHL; BGH GRUR 2016, 1076, 1079 Rn. 34 - LGA-tested; jurisPK UWG/'Seichter § 5a Rn. 126).

  • BGH, 25.06.2020 - I ZR 96/19

    LTE-Geschwindigkeit

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.06.2022 - 6 U 46/21
    Das Gericht kann eine der Beanstandungen herausgreifen und allein hierauf das Unterlassungsgebot stützen (BGH GRUR 2020, 1226, 1228 Rn. 24 - LTE-Geschwindigkeit; BGH GRUR 2013, 401, 403 Rn. 24 - Biomineralwasser; jurisPK UWG/Seichter, Stand 03.01.2022, § 8 Rnrn. 99, 101; Köhler/ Bornkamm/ Feddersen/Köhler, 40. Aufl. 2022, § 12 Rnrn. 2.23 e, f).

    Wird ein Antrag abgewiesen, hat die klagende Partei allerdings die Kosten zu tragen (BGH GRUR 2020, 1226, 1228 Rn. 25 - LTE-Geschwindigkeit; BGH GRUR 2013, 401, 403 Rn. 25; jurisPK UWG/Seichter § 8 Rn. 81; Köhler u. a./ders. § 12 Rnrn. 2.23 b, j).

    Eine Irreführung nach § 5 UWG liegt vor, wenn das Verständnis, das eine Angabe in dem angesprochenen Verkehrskreis erweckt, mit den tatsächlichen Verhältnissen nicht übereinstimmt (BGH GRUR 2020, 1226, 1227 Rn. 14 - LTE-Geschwindigkeit).

    Fehlt es an einer irreführenden geschäftlichen Handlung i. S. d. § 5 Abs. 1 UWG, weil es an einer irregeleiteten Fehlvorstellung des Verbrauchers fehlt, so kann doch eine Verletzung der Informationspflicht des Werbenden vorliegen, weil dem Verbraucher eine für seine Entscheidung wesentliche Information vorenthalten wird (BGH GRUR 2020, 1226, 1229 Rn. 37 - LTE-Ggeschwindigkeit).

  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.06.2022 - 6 U 46/21
    Das Gericht kann eine der Beanstandungen herausgreifen und allein hierauf das Unterlassungsgebot stützen (BGH GRUR 2020, 1226, 1228 Rn. 24 - LTE-Geschwindigkeit; BGH GRUR 2013, 401, 403 Rn. 24 - Biomineralwasser; jurisPK UWG/Seichter, Stand 03.01.2022, § 8 Rnrn. 99, 101; Köhler/ Bornkamm/ Feddersen/Köhler, 40. Aufl. 2022, § 12 Rnrn. 2.23 e, f).

    Wird ein Antrag abgewiesen, hat die klagende Partei allerdings die Kosten zu tragen (BGH GRUR 2020, 1226, 1228 Rn. 25 - LTE-Geschwindigkeit; BGH GRUR 2013, 401, 403 Rn. 25; jurisPK UWG/Seichter § 8 Rn. 81; Köhler u. a./ders. § 12 Rnrn. 2.23 b, j).

  • BGH, 20.10.1988 - I ZR 219/87

    Umweltengel

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.06.2022 - 6 U 46/21
    Fehlen die gebotenen aufklärenden Hinweise in der Werbung oder sind sie nicht deutlich sichtbar herausgestellt, besteht im besonders hohen Maß die Gefahr einer kaufentscheidenden Täuschung der Verbraucher (grundlegend BGH NJW 1989, 711, 712 unter Ziff. II.2.a - Umweltengel; BGH GRUR 1996, 367 unt. Ziff. II.3a - Umweltfreundliches Bauen; OGH GRURInt 2013, 580, 583 unter Ziff. 2.2; OLG Hamburg BeckRS 2008, 7230 Rn. 16 - schnell biologisch abbaubar; OLG Koblenz wrp 2011, 1499, 1501 - CO²-neutral; Köhler/Bornkamm/Feddersen/ Bornkamm/Feddersen, 40. Aufl. 2022, § 5 Rn. 2.182; krit. Büscher/ders., 2019, § 5 Rn. 348).

    Bei einer blickfangmäßigen Werbung mit der Umweltfreundlichkeit eines Erzeugnisses muss wegen der unterschiedlichen damit verbundenen Vorstellungen und Erwartungen darüber aufgeklärt werden, woraus sich die Umweltfreundlichkeit ergeben soll (BGH NJW 1989, 711 - Umweltengel; JurisPK-UWG/Diekmann, Stand 15.01.2021, § 5 Rn. 381).

  • BGH, 14.12.1995 - I ZR 213/93

    Umweltfreundliches Bauen - Irreführung/sonst; umweltbezogene Werbung

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.06.2022 - 6 U 46/21
    Fehlen die gebotenen aufklärenden Hinweise in der Werbung oder sind sie nicht deutlich sichtbar herausgestellt, besteht im besonders hohen Maß die Gefahr einer kaufentscheidenden Täuschung der Verbraucher (grundlegend BGH NJW 1989, 711, 712 unter Ziff. II.2.a - Umweltengel; BGH GRUR 1996, 367 unt. Ziff. II.3a - Umweltfreundliches Bauen; OGH GRURInt 2013, 580, 583 unter Ziff. 2.2; OLG Hamburg BeckRS 2008, 7230 Rn. 16 - schnell biologisch abbaubar; OLG Koblenz wrp 2011, 1499, 1501 - CO²-neutral; Köhler/Bornkamm/Feddersen/ Bornkamm/Feddersen, 40. Aufl. 2022, § 5 Rn. 2.182; krit. Büscher/ders., 2019, § 5 Rn. 348).

    Sie enthalten ein Irreführungsverbot, begründen aber kein Informationsgebot (BGH GRUR 1996, 367, 368 unt. Ziff. II.3.a - Umweltfreundliches Bauen - zu § 3 UWG; OLG Hamburg BeckRS 2008, 7230 Rn. 17 - schnell biologisch abbaubar - zu § 5 UWG).

  • OLG Hamburg, 02.05.2007 - 5 U 85/06

    Schnell biologisch abbaubar

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.06.2022 - 6 U 46/21
    Fehlen die gebotenen aufklärenden Hinweise in der Werbung oder sind sie nicht deutlich sichtbar herausgestellt, besteht im besonders hohen Maß die Gefahr einer kaufentscheidenden Täuschung der Verbraucher (grundlegend BGH NJW 1989, 711, 712 unter Ziff. II.2.a - Umweltengel; BGH GRUR 1996, 367 unt. Ziff. II.3a - Umweltfreundliches Bauen; OGH GRURInt 2013, 580, 583 unter Ziff. 2.2; OLG Hamburg BeckRS 2008, 7230 Rn. 16 - schnell biologisch abbaubar; OLG Koblenz wrp 2011, 1499, 1501 - CO²-neutral; Köhler/Bornkamm/Feddersen/ Bornkamm/Feddersen, 40. Aufl. 2022, § 5 Rn. 2.182; krit. Büscher/ders., 2019, § 5 Rn. 348).

    Sie enthalten ein Irreführungsverbot, begründen aber kein Informationsgebot (BGH GRUR 1996, 367, 368 unt. Ziff. II.3.a - Umweltfreundliches Bauen - zu § 3 UWG; OLG Hamburg BeckRS 2008, 7230 Rn. 17 - schnell biologisch abbaubar - zu § 5 UWG).

  • BGH, 11.10.2017 - I ZR 78/16

    Tiegelgröße - Wettbewerbsverstoß: Urteilsauspruch über einen auf Irreführung

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.06.2022 - 6 U 46/21
    Der Lebenssachverhalt, durch den der Streitgegenstand bestimmt wird, ergibt sich aus der in der Klage gerügten konkreten Verletzungsform (BGH GRUR 2018, 431, 432 Rn. 13 - Mogelpackung).
  • LG Mönchengladbach, 25.02.2022 - 8 O 17/21

    Wettbewerbsrecht: Klimaneutrale Marmelade

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.06.2022 - 6 U 46/21
    Das Landgericht Mönchengladbach (Urteil vom 25.02.2022 - 8 O 17/21, Anlage K 14) führt aus (UA Ziff. I. 2b), dass das Konzept der Klimaneutralität durch Kompensation zwar als bekannt vorausgesetzt werden könne, der durchschnittliche Verbraucher sich aufgrund der konkreten Formulierung der Werbeaussage jedoch keine bilanzielle Kompensation vorstelle, sondern die Aussage auf das konkrete Produkt und damit auf den Herstellungsprozess beziehe.
  • LG Oldenburg, 16.12.2021 - 15 O 1469/21

    Wettbewerbsrecht: Aufklärungspflichten bei der Werbung mit "klimaneutral"

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.06.2022 - 6 U 46/21
    Das Landgericht Oldenburg (Urteil vom 16.12.2021 - 15 O 1469/21, Anlage K 15) stellt klar, dass der durchschnittliche Verbraucher bei dem Begriff "klimaneutral" bezogen auf Fleischprodukte davon ausgehe, dass bei der Produktion und Vertrieb der Produkte das ausgestoßene klimaschädliche CO²-Gas entweder im Sinne einer ausgeglichenenen CO²-Bilanz an anderer Stelle eingespart bzw. kompensiert werde oder dass CO² gar nicht erst ausgestoßen werde.
  • LG Düsseldorf, 19.07.2013 - 38 O 123/12

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch bzgl. der Werbung mit

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.06.2022 - 6 U 46/21
    Die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf (Urteil vom 19.07.2013 - 38 O 123/12, BeckRS 2013, 18721), dass die Bewerbung von Kerzen als "klimaneutral" irreführend i. S. d. § 5 UWG sei, steht dieser Bewertung nicht entgegen.
  • LG Karlsruhe, 26.07.2023 - 13 O 46/22

    Werbung für Drogerieartikel mit den Claims "klimaneutral" und "Umweltneutrales

    Angaben zu Nachhaltigkeit und Klimaneutralität haben heute erheblichen Einfluss auf das Kaufverhalten (OLG Schleswig GRUR 2022, 1451 Rn. 22; OLG Frankfurt GRUR 2023, 177 Rn. 19, 29).

    Es wird von der Rechtsprechung geteilt (OLG Koblenz WRP 2011, 1499, 1501; OLG Schleswig GRUR 2022, 1451 Rn. 26; OLG Frankfurt GRUR 2023, 177 Rn. 29; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.07.2023 - 20 U 152/22, juris Rn. 30) und liegt auch dem Europäischen Klimagesetz (VO (EU) 2021/1119, ABl.

    Soweit das OLG Schleswig von einer "ausgeglichenen Emissionsbilanz" spricht (GRUR 2022, 1451 Rn. 33), ist dies in anderer Hinsicht begrifflich unkorrekt, weil es neben gasförmigen Emissionen eine Vielzahl anderer Emissionen, etwa von Lärm oder Staub, gibt, die ebenfalls umweltrelevant, aber nicht oder weniger klimarelevant sind.

    Er muss sich diese Informationen nicht selbst erst mühsam beschaffen, da er die entsprechenden Daten ohnehin aufbereitet hat, um die Zertifizierung seiner Produkte als "klimaneutral" zu erhalten (OLG Schleswig GRUR 2022, 1451 Rn. 42).

    Bei der Verwendung von Gütesiegeln - das C...-Logo ähnelt einem solchen (vgl. OLG Schleswig GRUR 2022, 1451 Rn. 43) - ist anerkannt, dass es ausreicht, wenn die Werbung hinsichtlich der Prüfkriterien auf eine Internetseite verweist, auf der für den Verbraucher nähere Informationen in Form von kurzen Zusammenfassungen der bei der Prüfung herangezogenen Kriterien zur Verfügung stehen (BGH GRUR 2016, 1076 Rn. 35 - LGA tested).

    Auch wenn der Begriff der Klimaneutralität keine Fehlvorstellung über die Art und Weise erweckt, wie die ausgeglichene Klimabilanz erreicht wird, sondern nur die Zusage eines entsprechenden Ergebnisses beinhaltet (OLG Schleswig GRUR 2022, 1451 Rn. 27), muss doch dieses Ergebnis - Klimaneutralität - tatsächlich erzielt werden, wenn der Unternehmer mit ihm wirbt.

  • OLG Frankfurt, 10.11.2022 - 6 U 104/22

    Verwendung eines Gütesiegels "Klimaneutral"

    Angaben zu Nachhaltigkeit und Klimaneutralität haben heute erheblichen Einfluss auf das Kaufverhalten (vgl. auch OLG Schleswig, DB 2022, 2398, 2400).

    Die Bewerbung eines Unternehmens oder seiner Produkte mit einer vermeintlichen Klimaneutralität kann daher erheblichen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben (a.A. wohl OLG Schleswig DB 2022, 2398, 2402).

    Der Durchschnittsverbraucher wird den Begriff "klimaneutral" im Sinne einer ausgeglichenen Bilanz der CO2-Emissionen des Unternehmens verstehen, wobei ihm bekannt ist, dass die Neutralität sowohl durch Vermeidung als auch durch Kompensationsmaßnahmen (z.B. Zertifikatehandel) erreicht werden kann (vgl. OLG Schleswig DB 2022, 2398, 2401).

  • OLG Düsseldorf, 06.07.2023 - 20 U 72/22

    Werbung für Produkte mit dem Begriff "klimaneutral"

    Der Durchschnittsverbraucher wird den Begriff "klimaneutral" im Sinne einer ausgeglichenen Bilanz der CO2-Emissionen des Unternehmens verstehen, wobei ihm bekannt ist, dass die Neutralität sowohl durch Vermeidung als auch durch Kompensationsmaßnahmen (z.B. Zertifikatehandel) erreicht werden kann (vgl. OLG Schleswig, GRUR 2022, 1451 Rn. 27 - Klimaneutrale Müllbeutel II; OLG Frankfurt, GRUR 2023, 177 Rn. 29 - klimaneutral).
  • OLG Düsseldorf, 06.07.2023 - 20 U 152/22

    Werbung für Produkte mit dem Begriff "klimaneutral"

    Der Durchschnittsverbraucher wird den Begriff "klimaneutral" im Sinne einer ausgeglichenen Bilanz der CO2-Emissionen des Unternehmens verstehen, wobei ihm bekannt ist, dass die Neutralität sowohl durch Vermeidung als auch durch Kompensationsmaßnahmen (z.B. Zertifikatehandel) erreicht werden kann (vgl. OLG Schleswig, GRUR 2022, 1451 Rn. 27 - Klimaneutrale Müllbeutel II; OLG Frankfurt, GRUR 2023, 177 Rn. 29 - klimaneutral).
  • LG Berlin, 21.03.2023 - 52 O 242/22

    CO2-Emissionen: 0 g/km - Lauterkeitsrecht: Unterlassungsantrag wegen einer

    Letztendlich bestimmt sich die Wesentlichkeit einer Information also aus einer Interessenabwägung unter Berücksichtigung der Umstände des Falls heraus (BGH GRUR 2016, 1076 Ls. 2 u. Rn. 31 - LGA tested; OLG Schleswig GRUR 2022, 1451 Rn. 38 m.w.N. - Klimaneutrale Müllbeutel II).

    § 5a enthält - wie auch § 5 UWG ein Irreführungsverbot, begründen aber kein Informationsgebot (vgl. OLG Schleswig, Urteil v. 30.6.2022 - 6 U 46/21 = GRUR 2022, 1451 Rn. 23 m.w.N.).

  • OLG Nürnberg, 15.11.2023 - 3 U 1722/23

    Werbung mit der besonderen Umweltverträglichkeit eines biologisch hergestellten

    Fehlen die gebotenen aufklärenden Hinweise in der Werbung oder sind sie nicht deutlich sichtbar herausgestellt, besteht im besonders hohen Maß die Gefahr einer kaufentscheidenden Täuschung der Verbraucher (OLG Schleswig GRUR 2022, 1451 Rn. 22 - Klimaneutrale Müllbeutel II; vgl. Bornkamm/Feddersen, in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 41. Aufl. 2023, § 5 Rn. 2.92a und Rn. 2.182).
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