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   OLG Stuttgart, 10.11.2023 - 3 U 23/23   

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https://dejure.org/2023,43464
OLG Stuttgart, 10.11.2023 - 3 U 23/23 (https://dejure.org/2023,43464)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.11.2023 - 3 U 23/23 (https://dejure.org/2023,43464)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. November 2023 - 3 U 23/23 (https://dejure.org/2023,43464)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unfall bei Motorradreise ist kein Reisemangel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bergründung der mangelnden Eignung einer Reise für den gewöhnlichen Nutzen oder einer Abweichung der Reise von der üblichen Beschaffenheit durch den Sturz des Teilnehmers einer Motorradreise bei einer geführten Motorradtour; Haftungsbegründender Zusammenhang zwischen dem ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2024, 354
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.12.2016 - X ZR 117/15

    Reiseveranstalter muss nach unverschuldetem Unfall beim Hoteltransfer Reisepreis

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.11.2023 - 3 U 23/23
    Soweit die Klägerin sich auf eine zu § 651c BGB a.F. ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung beruft, die allein die Realisierung einer objektiv vorhandenen Gefahr als Reisemangel sieht, ohne dass es darauf ankäme, dass diese Gefahr für den Reiseveranstalter erkennbar war (BGH, Urteil vom 06.12.2016 - X ZR 117/15 [Hoteltransfer]; Urteil vom 14.12.1999 - X ZR 122/97 [Pferdetritt]), greift das hier nicht durch.

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hätte die genannten Fälle wohl kaum so entschieden, wenn im Fall BGH, Urteil vom 06.12.2016 - X ZR 117/15 [Hoteltransfer] der Geschädigte den Hoteltransfer selbst im eigenen Fahrzeug hätte zurücklegen sollen oder wenn im Fall BGH, Urteil vom 14.12.1999 - X ZR 122/97 [Pferdetritt] der Geschädigte durch ein von ihm selbst zu stellendes Pferd zu Schaden gekommen wäre. Auch die Pauschalreise-Richtlinie 2015/3202/EU erfordert nicht, den Begriff des Reisemangels in der Weise auszulegen, dass er auch unzureichende "Leistungen" des Reisenden, deren Erbringung im Reisevertrag vorausgesetzt wird, erfasst. Der in der Richtlinie verwendete Begriff der "Vertragswidrigkeit" ist ebenso wie der Mangelbegriff der §§ 651i ff. BGB auf die Reiseleistung des Reiseveranstalters bezogen (vgl. Art. 13 Abs. 3 S. 1 RL 2015/3202/EU).

  • BGH, 25.06.2019 - X ZR 166/18

    Zur Notwendigkeit einer Beweisaufnahme über Sicherheitsvorschriften für

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.11.2023 - 3 U 23/23
    Beeinträchtigungen infolge von Sicherheitsdefiziten im Verantwortungsbereich des Reiseveranstalters, das heißt infolge einer Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht, für deren Einhaltung er einzustehen hat, fallen unter den Mangelbegriff (BGH, Urteil vom 25.06.2019 - X ZR 166/18, Rz. 10 [Balkonglasscheibe]; Urteil vom 12.06.2007 - X ZR 87/06 - Rz. 20 [Schuhwurf]).

    Er schuldet grundsätzlich nur solche Vorkehrungen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der jeweiligen Berufsgruppe für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schaden zu bewahren, und die ihm bzw. dem örtlichen Leistungsträger den Umständen nach zuzumuten sind (BGH, Urteil vom 25.06.2019 - X ZR 166/18, Rz. 10 [Balkonglasscheibe]).

  • BGH, 14.12.1999 - X ZR 122/97

    Leistungsumfang bei einer Pauschalreise (hier: Sportmöglichkeiten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.11.2023 - 3 U 23/23
    Soweit die Klägerin sich auf eine zu § 651c BGB a.F. ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung beruft, die allein die Realisierung einer objektiv vorhandenen Gefahr als Reisemangel sieht, ohne dass es darauf ankäme, dass diese Gefahr für den Reiseveranstalter erkennbar war (BGH, Urteil vom 06.12.2016 - X ZR 117/15 [Hoteltransfer]; Urteil vom 14.12.1999 - X ZR 122/97 [Pferdetritt]), greift das hier nicht durch.

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hätte die genannten Fälle wohl kaum so entschieden, wenn im Fall BGH, Urteil vom 06.12.2016 - X ZR 117/15 [Hoteltransfer] der Geschädigte den Hoteltransfer selbst im eigenen Fahrzeug hätte zurücklegen sollen oder wenn im Fall BGH, Urteil vom 14.12.1999 - X ZR 122/97 [Pferdetritt] der Geschädigte durch ein von ihm selbst zu stellendes Pferd zu Schaden gekommen wäre. Auch die Pauschalreise-Richtlinie 2015/3202/EU erfordert nicht, den Begriff des Reisemangels in der Weise auszulegen, dass er auch unzureichende "Leistungen" des Reisenden, deren Erbringung im Reisevertrag vorausgesetzt wird, erfasst. Der in der Richtlinie verwendete Begriff der "Vertragswidrigkeit" ist ebenso wie der Mangelbegriff der §§ 651i ff. BGB auf die Reiseleistung des Reiseveranstalters bezogen (vgl. Art. 13 Abs. 3 S. 1 RL 2015/3202/EU).

  • LG Paderborn, 29.09.2021 - 3 O 126/21
    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.11.2023 - 3 U 23/23
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Tübingen vom 13.01.2023, Az. 3 O 126/21, wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Tübingen vom 13.01.2023, Aktenzeichen 3 O 126/21 aufzuheben und die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an sie 112.164,09 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 17.04.2020 sowie als Nebenforderung außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 2.480,44 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24.03.2021 zu zahlen.

  • BGH, 17.01.1985 - VII ZR 63/84

    Charterflug - Vertrag zugunsten Dritter, § 334 BGB

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.11.2023 - 3 U 23/23
    Es kann im Ergebnis dahinstehen, ob es sich bei Verträgen zwischen Reiseveranstaltern und Leistungserbringern um echte Verträge zugunsten Dritter im Sinne des § 328 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 17.01.1985 - VII ZR 63/84 für den Chartervertrag), um Verträge mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (Jauernig/Kern, BGB, 19. Aufl. 2023, § 651a Rz. 9) oder um keines von beiden (Staudinger/Staudinger, BGB [2016], § 651a Rz. 60) handelt.
  • BGH, 21.01.1986 - VI ZR 208/84

    Inanspruchnahme eines Mitschülers wegen Mitwirkung an Schädigung bei gefährlichem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.11.2023 - 3 U 23/23
    Eine Herausforderung liegt dann vor, wenn der Schädiger bei dem Geschädigten eine mindestens im Ansatz billigenswerte Motivation für dessen selbstgefährdendes Verhalten gesetzt hat (vgl. BGH, Urteil vom 29.11.1977 - VI ZR 51/76; Urteil vom 21.01.1986 - VI ZR 208/84).
  • BGH, 29.11.1977 - VI ZR 51/76

    Gemeinschaftliche Schwarzfahrt - Haftung eines führerscheinlosen Jugendlichen -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.11.2023 - 3 U 23/23
    Eine Herausforderung liegt dann vor, wenn der Schädiger bei dem Geschädigten eine mindestens im Ansatz billigenswerte Motivation für dessen selbstgefährdendes Verhalten gesetzt hat (vgl. BGH, Urteil vom 29.11.1977 - VI ZR 51/76; Urteil vom 21.01.1986 - VI ZR 208/84).
  • BGH, 12.06.2007 - X ZR 87/06

    Haftung eines Reiseveranstalters trotz Versäumung der Ausschlussfrist

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.11.2023 - 3 U 23/23
    Beeinträchtigungen infolge von Sicherheitsdefiziten im Verantwortungsbereich des Reiseveranstalters, das heißt infolge einer Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht, für deren Einhaltung er einzustehen hat, fallen unter den Mangelbegriff (BGH, Urteil vom 25.06.2019 - X ZR 166/18, Rz. 10 [Balkonglasscheibe]; Urteil vom 12.06.2007 - X ZR 87/06 - Rz. 20 [Schuhwurf]).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 226/99

    Sorgfalts-, Verkehrssicherungs- und Organisationspflichten eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.11.2023 - 3 U 23/23
    Die Berufung der Klägerin auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Erforderlichkeit der Einweisung der Teilnehmer eines Heliskiing durch den Reiseveranstalter (BGH, Urteil vom 12.03.2002 - X ZR 226/99) geht ins Leere.
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