Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
Titel 9 - Werkvertrag und ähnliche Verträge (§§ 631 - 651m) |
Untertitel 4 - Pauschalreisevertrag, Reisevermittlung und Vermittlung verbundener Reiseleistungen (§§ 651a - 651y) |
(1) Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Reisemangel
(2) Wird die Pauschalreise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen.
(3) Wenn der Reiseveranstalter zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat er unverzüglich zu leisten.
Vorschrift eingefügt durch das Dritte Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften vom 17.07.2017
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.07.2018 | Drittes Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften | 17.07.2017 |
Buchungsverfahren § 651dInformations-
pflichten; Vertragsinhalt § 651eVertragsübertragung § 651fÄnderungsvorbehalte; Preissenkung § 651gErhebliche Vertragsänderungen § 651hRücktritt vor Reisebeginn § 651iRechte des Reisenden bei Reisemängeln § 651jVerjährung § 651kAbhilfe § 651lKündigung § 651mMinderung § 651nSchadensersatz § 651oMängelanzeige durch den Reisenden § 651pZulässige Haftungs-
beschränkung; Anrechnung § 651qBeistandspflicht des Reiseveranstalters § 651rInsolvenzsicherung; Sicherungsschein § 651sInsolvenzsicherung der im Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassenen Reiseveranstalter § 651tRückbeförderung; Vorauszahlungen § 651uGastschulaufenthalte § 651vReisevermittlung § 651wVermittlung verbundener Reiseleistungen § 651xHaftung für Buchungsfehler § 651yAbweichende Vereinbarungen
Rechtsprechung zu § 651n BGB
36 Entscheidungen zu § 651n BGB in unserer Datenbank:
- AG München, 08.12.2020 - 283 C 4769/20 Corona
Entgangene Urlaubsfreuden begründen keinen Entschädigungsanspruch (Covid-19)
- LG Rostock, 07.08.2020 - 1 O 112/20
Kreuzfahrt ausgefallen - Schadensersatzansprüche
- AG Köln, 13.09.2021 - 133 C 611/20 Corona
Reisemangel, Corona, Reiseabbruch
- AG Wiesbaden, 09.09.2020 - 92 C 1682/20 Corona
COVID-19, Rücktritt eines Reiseveranstalters vom Reisevertrag auch ohne amtliche ...
- AG Hannover, 09.08.2019 - 539 C 2462/19
Reiseveranstalterhaftung - Reisemangel bei Flugverspätung und Unterbringung
- OLG Celle, 20.10.2022 - 11 U 9/22
Vorvertraglich Aufklärungspflicht eines Luftverkehrsunternehmens gegenüber seinen ...
- OLG Frankfurt, 17.12.2020 - 1 U 285/19
Amtshaftung bei Ausreiseuntersagung
- LG Rostock, 09.10.2020 - 1 O 259/20
Kreuzfahrt - Rückzahlung Reisepreis
- LG Frankfurt/Main, 26.01.2023 - 24 O 51/22
- AG Schleswig, 16.12.2022 - 2 C 62/22
Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit bei ...
Querverweise
Auf § 651n BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Werkvertrag und ähnliche Verträge