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   OLG Stuttgart, 20.01.2022 - 2 U 14/20   

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https://dejure.org/2022,45795
OLG Stuttgart, 20.01.2022 - 2 U 14/20 (https://dejure.org/2022,45795)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.01.2022 - 2 U 14/20 (https://dejure.org/2022,45795)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. Januar 2022 - 2 U 14/20 (https://dejure.org/2022,45795)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • LG Frankfurt/Main, 14.06.2017 - 8 O 189/16
    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.01.2022 - 2 U 14/20
    Der Zeuge K... habe seine Aussage gegenüber derjenigen im Verfahren des Landgerichts Heilbronn zum Az.: 8 O 189/16 teilweise revidiert und eingeräumt, damals nicht richtig ausgesagt zu haben, wohlwissend, sich damit dem Vorwurf der falschen uneidlichen Aussage im vorangegangenen Zivilprozess auszusetzen.

    Mit dem Urteil des Landgerichts Heilbronn zum Az. 8 O 189/16 stehe fest, dass zwischen den Parteien ein rechtswirksamer Darlehensvertrag über 50.000,- EUR geschlossen worden sei.

    Der Zeuge B... habe diesmal Details bekundet, die er bei einer Aussage im Verfahren zum Az.: 8 O 189/16 vor dem Landgericht Heilbronn am 22.06.2017 nicht habe angeben können.

  • BGH, 20.05.2011 - V ZR 221/10

    Notarieller Grundstückskaufvertrag: Rechtsfolgen einer Vorausquittung für eine

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.01.2022 - 2 U 14/20
    Bei einer vom Standpunkt der Parteien ausgehenden, den Sachverhalt seinem Wesen nach erfassenden Betrachtungsweise war eine Nichtigkeit des Vertrages als Scheingeschäft daher Teil des zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplexes (vgl. zu unterschiedlichen Nichtigkeitsgründen auch BGH, Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 221/10, juris Rn. 8 f., m.w.N.).

    Insoweit fehlt es aber an der gebotenen Beurkundung, so dass ein Kaufvertrag infolgedessen nach §§ 125 Satz 1, 311b Abs. 1 Satz 1 BGB nichtig ist (BGH, Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 221/10, juris Rn. 5 f., m.w.N.).

  • BGH, 03.03.2016 - IX ZB 33/14

    Ausnahme von der Restschuldbefreiung: Verjährungseinwand des Schuldners gegenüber

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.01.2022 - 2 U 14/20
    Unbeachtlich für die Abgrenzung ist, dass die für die Einstufung als Scheingeschäft maßgebenden Tatsachen von den Parteien im Vorprozess nicht vorgetragen worden sind, wobei es nicht darauf ankommt, dass der Kläger die nicht vorgetragenen Tatsachen des Lebensvorgangs kannte und hätte vortragen können (st. Rspr.; vgl. BGHZ 209, 168, Tz. 27, m.w.N.).
  • BGH, 13.05.2016 - V ZR 265/14

    Formnichtiges Angebot auf Abschluss eines Grundstückskaufvertrages: Zusätzliche

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.01.2022 - 2 U 14/20
    Infolgedessen sind die notariell beurkundeten Willenserklärungen gemäß § 117 Abs. 1 BGB nichtig, und es gilt gemäß § 117 Abs. 2 BGB das verdeckt Erklärte (BGH, Urteil vom 13. Mai 2016 - V ZR 265/14, juris Rn. 15).
  • BGH, 12.03.2020 - I ZR 126/18

    WarnWetter-App - Die "DWD WarnWetter-App" darf nur für Wetterwarnungen kostenlos

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.01.2022 - 2 U 14/20
    Eine Mehrheit von Streitgegenständen liegt dagegen vor, wenn die materiell-rechtliche Regelung die zusammentreffenden Ansprüche durch eine Verselbständigung der einzelnen Lebensvorgänge erkennbar unterschiedlich ausgestaltet (BGHZ 225, 59, Rn. 26 - WarnWetter-App, n,w.N.; BGH, Urteil vom 12. Dezember 2019 - IX ZR 328/18, juris Rn. 34; BGH, Beschluss vom 16. September 2008 - IX ZR 172/07, NJW 2008, 3570, Rn. 9).
  • BGH, 10.11.2016 - IX ZR 119/14

    Rechtsanwaltsvergütung: Sittenwidrigkeit des vereinbarten Honorars; tatsächliche

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.01.2022 - 2 U 14/20
    Zum Anspruchsgrund sind alle Tatsachen zu rechnen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden, den Sachverhalt seinem Wesen nach erfassenden Betrachtungsweise zu dem zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören, den der Kläger zur Stützung seines Klageantrages dem Gericht vorträgt (BGH, Urteil vom 15. Dezember 2020 - II ZR 108/19, BGHZ 228, 28, Tz. 13; BGH, Urteil vom 10. November 2016 - IX ZR 119/14, juris Rn. 11; s. ferner BGH, NJW 2016, 61, Rn. 24).
  • BGH, 21.10.2015 - IV ZR 266/14

    Deckungsanspruch gegen die Rechtsschutzversicherung: Erfüllung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.01.2022 - 2 U 14/20
    Zum Anspruchsgrund sind alle Tatsachen zu rechnen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden, den Sachverhalt seinem Wesen nach erfassenden Betrachtungsweise zu dem zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören, den der Kläger zur Stützung seines Klageantrages dem Gericht vorträgt (BGH, Urteil vom 15. Dezember 2020 - II ZR 108/19, BGHZ 228, 28, Tz. 13; BGH, Urteil vom 10. November 2016 - IX ZR 119/14, juris Rn. 11; s. ferner BGH, NJW 2016, 61, Rn. 24).
  • BGH, 04.09.2019 - VII ZR 69/17

    Prüfungsmaßstab des Berufungsgerichts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.01.2022 - 2 U 14/20
    Konkrete Anhaltspunkte in diesem Sinne sind alle objektivierbaren rechtlichen oder tatsächlichen Einwände gegen die erstinstanzlichen Feststellungen (BGH, Beschluss vom 04. September 2019 - VII ZR 69/17, juris Rn. 11).
  • BGH, 28.04.2016 - I ZR 254/14

    Kinderstube - Markenrechtsverletzung: Einheitliches Werktitelrecht für

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.01.2022 - 2 U 14/20
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird der Streitgegenstand durch den Klageantrag, in dem sich die vom Kläger in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt (Klagegrund) bestimmt, aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 2016 - I ZR 254/14, juris Rn. 26 - Kinderstube, m.w.N.).
  • BGH, 15.12.2020 - II ZR 108/19

    Zur persönlichen Haftung des Kommanditisten in der Insolvenz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.01.2022 - 2 U 14/20
    Zum Anspruchsgrund sind alle Tatsachen zu rechnen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden, den Sachverhalt seinem Wesen nach erfassenden Betrachtungsweise zu dem zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören, den der Kläger zur Stützung seines Klageantrages dem Gericht vorträgt (BGH, Urteil vom 15. Dezember 2020 - II ZR 108/19, BGHZ 228, 28, Tz. 13; BGH, Urteil vom 10. November 2016 - IX ZR 119/14, juris Rn. 11; s. ferner BGH, NJW 2016, 61, Rn. 24).
  • BGH, 22.10.2013 - XI ZR 42/12

    Rechtskraftwirkung einer Entscheidung gegen eine Bank wegen fehlerhafter

  • OLG Stuttgart, 28.05.2019 - 10 U 15/19

    VOB-Vertrag: Voraussetzungen für einen Anspruch des Auftraggebers auf Ersatz von

  • BGH, 28.10.1999 - IX ZR 341/98

    Zurückverweisung im Berufungsverfahren

  • BGH, 16.09.2008 - IX ZR 172/07

    Zulässigkeit der Revision bei Geltendmachung eines auf Insolvenzanfechtung

  • BGH, 12.12.2019 - IX ZR 328/18

    Maßgeblichkeit des Rechts eines anderen Staats für die Rechtshandlung

  • BGH, 18.09.2018 - XI ZR 74/17

    Zahlung des Ausübungspreises Zug um Zug gegen Lieferung der verkauften Aktien;

  • OLG Brandenburg, 28.03.2019 - 5 U 75/18

    Zulässigkeit einer erneuten Klage auf Duldung eines Notwegs nach rechtskräftiger

  • BGH, 21.02.1986 - V ZR 246/84

    Anforderungen an Bestimmtheit einer Klage auf Grundbuchberichtigung durch

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