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   OLG Stuttgart, 23.01.2020 - 4 Ws 361/19   

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https://dejure.org/2020,3066
OLG Stuttgart, 23.01.2020 - 4 Ws 361/19 (https://dejure.org/2020,3066)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.01.2020 - 4 Ws 361/19 (https://dejure.org/2020,3066)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. Januar 2020 - 4 Ws 361/19 (https://dejure.org/2020,3066)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 117 Abs 1 StPO, § 117 Abs 2 StPO, § 125 StPO, § 126 Abs 1 StPO, § 126 Abs 2 S 1 StPO
    Umdeutung einer Beschwerde gegen eine einstweilige Unterbringung in Antrag auf Aufhebung der Unterbringung

  • landesrecht-bw.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der Verweisung des Verfahrens gem. § 270 StPO hinsichtlich einer unerledigten Beschwerde gegen die einstweilige Unterbringung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Stuttgart, 26.02.2002 - 4 Ws 38/02

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Behandlung einer Beschwerde gegen einen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.01.2020 - 4 Ws 361/19
    Aus der Regelung des § 126 Abs. 2 Satz 1 StPO ist aber ein dahingehender allgemeiner Rechtsgedanke zu entnehmen (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 29. Mai 2009 - 1 Ws 204/09, juris Rn. 11; OLG Stuttgart, Beschluss vom 23. Januar 2003 - 1 Ws 9/03, juris, betreffend die Anordnung eines dinglichen Arrestes und OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. Februar 2002 - 4 Ws 38/02, juris Rn. 6, betreffend die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis).

    Eine andere Ansicht widerspräche zudem dem Zweck der §§ 125, 126 StPO, eine doppelte Zuständigkeit und damit die Gefahr widersprechender Haftentscheidungen zu vermeiden (OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. Februar 2002 - 4 Ws 38/02, juris Rn. 6).

  • OLG Stuttgart, 16.10.2003 - 1 Ws 281/03

    Unzulässigkeit der weiteren Haftbeschwerde nach Anklageerhebung: Umdeutung in

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.01.2020 - 4 Ws 361/19
    Es ist anerkannt, dass danach unerledigte Beschwerden gegen die Haftentscheidung in einen Antrag auf Haftprüfung nach § 117 Abs. 1 StPO durch das nunmehr mit der Sache befasste Gericht umzudeuten sind (einhellige Meinung in der Rechtsprechung und ganz herrschende Meinung in der Literatur: Meyer-Goßner/Schmidt, StPO, 62. Aufl., § 117 Rn. 12; Graf in Karlsruher Kommentar, StPO, 8. Aufl., § 117 Rn. 5; Schultheis in Karlsruher Kommentar, StPO, 8. Aufl., § 126 Rn. 8 f.; Hilger in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 114 Rn. 45; OLG Frankfurt, Beschluss vom 5. Oktober 2009 - 1 Ws 107/09, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 16. Oktober 2003 - 1 Ws 281/03, juris; KG Berlin, Beschluss vom 17. Januar 2000 - 1 AR 1614/99 - 4 Ws 2/2000, juris Rn. 2 f.).
  • OLG Frankfurt, 05.10.2009 - 1 Ws 107/09

    Haftbeschwerdeverfahren: Umdeutung der Haftbeschwerde in einen Antrag auf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.01.2020 - 4 Ws 361/19
    Es ist anerkannt, dass danach unerledigte Beschwerden gegen die Haftentscheidung in einen Antrag auf Haftprüfung nach § 117 Abs. 1 StPO durch das nunmehr mit der Sache befasste Gericht umzudeuten sind (einhellige Meinung in der Rechtsprechung und ganz herrschende Meinung in der Literatur: Meyer-Goßner/Schmidt, StPO, 62. Aufl., § 117 Rn. 12; Graf in Karlsruher Kommentar, StPO, 8. Aufl., § 117 Rn. 5; Schultheis in Karlsruher Kommentar, StPO, 8. Aufl., § 126 Rn. 8 f.; Hilger in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 114 Rn. 45; OLG Frankfurt, Beschluss vom 5. Oktober 2009 - 1 Ws 107/09, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 16. Oktober 2003 - 1 Ws 281/03, juris; KG Berlin, Beschluss vom 17. Januar 2000 - 1 AR 1614/99 - 4 Ws 2/2000, juris Rn. 2 f.).
  • OLG Jena, 29.05.2009 - 1 Ws 204/09

    Umdeutung der Beschwerde gegen einen Arrestbeschluss in einen Antrag auf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.01.2020 - 4 Ws 361/19
    Aus der Regelung des § 126 Abs. 2 Satz 1 StPO ist aber ein dahingehender allgemeiner Rechtsgedanke zu entnehmen (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 29. Mai 2009 - 1 Ws 204/09, juris Rn. 11; OLG Stuttgart, Beschluss vom 23. Januar 2003 - 1 Ws 9/03, juris, betreffend die Anordnung eines dinglichen Arrestes und OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. Februar 2002 - 4 Ws 38/02, juris Rn. 6, betreffend die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis).
  • OLG Stuttgart, 23.01.2003 - 1 Ws 9/03

    Beschwerdefähigkeit einer nicht beschiedenen Beschwerde gegen eine vorläufige

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.01.2020 - 4 Ws 361/19
    Aus der Regelung des § 126 Abs. 2 Satz 1 StPO ist aber ein dahingehender allgemeiner Rechtsgedanke zu entnehmen (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 29. Mai 2009 - 1 Ws 204/09, juris Rn. 11; OLG Stuttgart, Beschluss vom 23. Januar 2003 - 1 Ws 9/03, juris, betreffend die Anordnung eines dinglichen Arrestes und OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. Februar 2002 - 4 Ws 38/02, juris Rn. 6, betreffend die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis).
  • KG, 17.01.2000 - 4 Ws 2/00

    Gerichtliche Entscheidung über eine Haftbeschwerde nach Zuständigkeitswechsel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.01.2020 - 4 Ws 361/19
    Es ist anerkannt, dass danach unerledigte Beschwerden gegen die Haftentscheidung in einen Antrag auf Haftprüfung nach § 117 Abs. 1 StPO durch das nunmehr mit der Sache befasste Gericht umzudeuten sind (einhellige Meinung in der Rechtsprechung und ganz herrschende Meinung in der Literatur: Meyer-Goßner/Schmidt, StPO, 62. Aufl., § 117 Rn. 12; Graf in Karlsruher Kommentar, StPO, 8. Aufl., § 117 Rn. 5; Schultheis in Karlsruher Kommentar, StPO, 8. Aufl., § 126 Rn. 8 f.; Hilger in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 114 Rn. 45; OLG Frankfurt, Beschluss vom 5. Oktober 2009 - 1 Ws 107/09, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 16. Oktober 2003 - 1 Ws 281/03, juris; KG Berlin, Beschluss vom 17. Januar 2000 - 1 AR 1614/99 - 4 Ws 2/2000, juris Rn. 2 f.).
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