Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 24.04.2012 - 10 U 7/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,58657
OLG Stuttgart, 24.04.2012 - 10 U 7/12 (https://dejure.org/2012,58657)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.04.2012 - 10 U 7/12 (https://dejure.org/2012,58657)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. April 2012 - 10 U 7/12 (https://dejure.org/2012,58657)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,58657) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Tragwerksplaners wegen fehlerhafter Planung und Bauüberwachung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 633 ff BGB; § 280 Abs. 1 BGB
    Haftung des Tragwerksplaners wegen fehlerhafter Planung und Bauüberwachung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Überwachungsfehler entlastet Planer nicht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Fehler des Prüfstatikers - Keine Ansprüche des Bauherrn

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Statik ist mangelhaft: Trotzdem kein Anspruch gegen den Prüfstatiker! (IBR 2014, 290)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bauüberwacher muss kritische Bauabschnitte kontrollieren oder kontrollieren lassen! (IBR 2014, 286)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Planungsfehler nicht umgesetzt: Haftet Planer dennoch für Baumangel? (IBR 2014, 360)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2014, 865
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.05.1963 - III ZR 48/62

    Prüfingenieur für Baustatik

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.04.2012 - 10 U 7/12
    Deshalb trifft die Haftung für ein Versehen des Prüfingenieurs als "Dienstherrn" im Sinne des Art. 34 GG den Träger der Baugenehmigungsbehörde, die den Prüfingenieur zur Mitwirkung bei ihrer hoheitlichen Aufgabe berief und deren öffentliche Gewalt er hierbei ausübte (BGHZ 39, 358 juris RN 7), und nicht den Versicherungsnehmer der Klägerin, weil der Prüfingenieur kein Erfüllungsgehilfe (§ 278 BGB) von ihm ist.

    Stets aber ist Voraussetzung, dass es sich um eine Auswirkung der Gefahr handelt, vor der die behördliche Prüfung der statischen Berechnung die Allgemeinheit und damit jeden im Einzelfall Bedrohten schützen soll (BGHZ 39, 358 juris RN 9).

  • BGH, 09.05.1996 - VII ZR 181/93

    Umfang des Schadensersatzanspruchs gegen einen Architekten wegen fehlerhafter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.04.2012 - 10 U 7/12
    Im Übrigen geht die Bezugnahme des Beklagten auf die Entscheidung des BGH, NJW 1996, 2370, im vorliegenden Fall fehl.
  • OLG Stuttgart, 13.02.2006 - 5 U 136/05

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauunternehmer: Mithaftung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.04.2012 - 10 U 7/12
    Zutreffend weist der 5. Senat des OLG Stuttgart (BauR 2006, 1772) darauf hin, dass für die Mithaftung des bauüberwachenden Architekten von Bedeutung ist, ob die Pflichtverletzung des Architekten besonders schwerwiegend ist oder der Bauaufsichtsfehler einen besonders fehlerträchtigen Bauabschnitt betrifft.
  • OLG Stuttgart, 07.12.2010 - 10 U 140/09

    Berufung im Verfahren über einen Gesamtschuldnerausgleich zwischen Bauunternehmer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.04.2012 - 10 U 7/12
    Sie befreit das Gericht nicht von der Verpflichtung, eigenständig die Haftungsquoten zu bestimmen (vgl. Senat, BauR 2011, 555, juris Rn 74).
  • OLG Köln, 14.04.2021 - 16 U 118/20

    Ansprüche aus einem Architektenvertrag; Mängel eines Bauwerks durch Anordnungen

    Es ist auch anerkannt, dass der Architekt nicht haftet, wenn für ihn mit seinem Fachwissen nicht erkennbar ist, dass Anordnungen des Prüfingenieurs zu Mängeln des Bauwerks führen (OLG Stuttgart BauR 2014, 865, 871; Locher/Koeble/Frik a.a.O. Einleitung Rn. 564).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht