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OLG Zweibrücken, 05.07.2018 - 6 WF 159/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 1629 Abs 2 S 3 BGB, § 1796 BGB, § 1909 Abs 1 S 1 BGB, § 52 Abs 2 StPO
Ergänzungspflegschaft: Anordnung zur Ausübung der Zeugen- und Opferrechte minderjähriger Kinder in einem Strafverfahren - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anordnung einer Ergänzungspflegschaft zur Ausübung der Zeugen- und Opferrechte eines Kindes in einem Strafverfahren gegen seinen Bruder
- Wolters Kluwer
Anordnung einer Ergänzungspflegschaft zur Ausübung der Zeugen- und Opferrechte eines Kindes in einem Strafverfahren gegen seinen Bruder
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anordnung einer Ergänzungspflegschaft zur Ausübung der Zeugen- und Opferrechte eines Kindes in einem Strafverfahren gegen seinen Bruder
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Rockenhausen, 20.04.2018 - 5 F 36/18
- OLG Zweibrücken, 05.07.2018 - 6 WF 159/18
Papierfundstellen
- FamRZ 2019, 811
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Brandenburg, 16.09.2011 - 13 UF 166/11
Bestellung eines Ergänzungspflegers zwecks Entscheidung über die Ausübung des …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.07.2018 - 6 WF 159/18
Die Vorschrift des § 52 Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz StPO kann im Hinblick auf den eindeutigen Wortlaut des § 52 Abs. 2 Satz 2 zweiter Halbsatz StPO z. B. auch nicht entsprechend auf den Fall angewandt werden, dass der nichtbeschuldigte Elternteil allein sorgeberechtigt ist (Brandenburgisches OLG FamRZ 2012, 1068 - 1069).