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OLG Zweibrücken, 10.11.1993 - 1 Ss 204/93 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Amtsgericht; Einspruch; Einziehungsbescheid; Verwaltungsbehörde; Selbständiges Verfahren; Beschluß; Anfechtbarkeit; Anfechtung; Landgericht; Beschwerde
Papierfundstellen
- MDR 1994, 404
Wird zitiert von ...
- BayObLG, 11.09.2020 - 201 ObOWi 1065/20
Statthaftes Rechtsmittel im selbständigen Einziehungsverfahren nach § 29a OWiG …
Da das Amtsgericht außerhalb einer Hauptverhandlung durch Beschluss entschieden hat, ist nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 18.06.2020 - 1 StR 95/20 = NStZ-RR 2020, 322 = wistra 2020, 472 = ZfSch 2021, 50 m.w.N.; vgl. auch BGHSt 31, 361 zum selbständigen Rückerstattungsverfahren des WiStG a.F. und BGHSt 39, 162, 164), die von vielen Obergerichten geteilt wird (OLG Köln wistra 1993, 39; OLG Zweibrücken VRS 86, 359; OLG Düsseldorf NVwZ 1996, 934, 935; OLG Hamburg StraFo 2011, 57, 58 bei einem Vorgehen nach § 82 Abs. 2, § 47 Abs. 2 OWiG; im Umkehrschluss wohl auch BayObLG NStZ 1994, 442 und NStZ-RR 1998, 23), das statthafte Rechtsmittel gegen einen amtsgerichtlichen Beschluss im selbständigen Einziehungsverfahren nach dem OWiG im ersten Rechtsgang die sofortige Beschwerde, über die das Landgericht (Kammer für Bußgeldsachen, § 46 Abs. 7 OWiG) zu befinden hat, und nicht die Rechtsbeschwerde.