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   OLG Zweibrücken, 12.06.2003 - 6 WF 17/03   

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https://dejure.org/2003,12263
OLG Zweibrücken, 12.06.2003 - 6 WF 17/03 (https://dejure.org/2003,12263)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12.06.2003 - 6 WF 17/03 (https://dejure.org/2003,12263)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12. Juni 2003 - 6 WF 17/03 (https://dejure.org/2003,12263)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtbarkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers im Verfahren über die Anordnung eines Umgangsverbotes als Zwischenentscheidung i.S.e. verfahrensleitenden Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG § 19 Abs. 1 § 50
    Rechtmäßigkeit der Beschwerde gegen die Bestellung eines Verfahrenspflegers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2004, 113
  • FamRZ 2004, 1591
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 29.03.2001 - 20 W 119/01

    Betreuungsverfahren; Bestellung eines Verfahrenspflegers; Zwischenentscheidung;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.06.2003 - 6 WF 17/03
    Sie ist vergleichbar der Bestellung eines Pflegers in Betreuungsverfahren im Sinne von § 67 FGG, die nach überwiegender Ansicht nicht selbständig anfechtbar ist (OLG Frankfurt MDR 2001, 1061 m.w.N.).
  • OLG Celle, 30.06.1999 - 17 WF 75/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.06.2003 - 6 WF 17/03
    Der Senat hat sich bereits in einer früheren Entscheidung (OLGR 2000, 514) derjenigen Meinung angeschlossen, die in der Bestellung eines Verfahrenspflegers gemäß § 50 FGG keinen erheblichen Eingriff in die Rechte der Beteiligten zu erkennen vermag (im Anschluss an OLG Celle FamRZ 1999, 1589 ff) und den Beschwerderechtszug nicht für eröffnet ansieht.
  • KG, 04.07.2006 - 18 WF 119/06

    Sorgerechtsverfahren: Anfechtbarkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers

    Damit folgt er nunmehr der herrschenden Rechtsprechung in Literatur und Rechtsprechung, wonach Beschwerden gegen die Bestellung eines Verfahrenspflegers als verfahrensleitende Zwischenverfügungen des Gerichts nicht zulässig sind (vgl. u.a. OLG München FamRZ 2005, 635; OLG Zweibrücken FamRZ 2004, 1591; OLG Hamm FamRZ 2003, 881; OLG Keidel/Engelmann, FGG, 15. Aufl., § 50 Rn. 47; Bumiller/Winkler, FGG, 8. Aufl., § 50, Rn. 9 jeweils mit w. N.).
  • KG, 04.07.2006 - 18 WF 127/06

    Zur Zulässigkeit einer einfachen Beschwerde gem. § 50 FGG

    Damit folgt er nunmehr der herrschenden Rechtsprechung in Literatur und Rechtsprechung, wonach Beschwerden gegen die Bestellung eines Verfahrenspflegers als verfahrensleitende Zwischenverfügungen des Gerichts nicht zulässig sind (vgl. u.a. OLG München FamRZ 2005, 635; OLG Zweibrücken FamRZ 2004, 1591; OLG Hamm FamRZ 2003, 881; OLG Keidel/Engelmann, FGG, 15. Aufl., § 50 Rn. 47; Bumiller/Winkler, FGG, 8. Aufl., § 50, Rn. 9 jeweils mit w. N.).
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