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   OLG Zweibrücken, 24.05.2022 - 1 Ws 83/22   

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https://dejure.org/2022,13529
OLG Zweibrücken, 24.05.2022 - 1 Ws 83/22 (https://dejure.org/2022,13529)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24.05.2022 - 1 Ws 83/22 (https://dejure.org/2022,13529)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24. Mai 2022 - 1 Ws 83/22 (https://dejure.org/2022,13529)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Wirksamkeit der Rechtsmittelrücknahme, Bedeutung der Erkläung

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 63 StGB, § 302 Abs 1 S 1 StPO
    Wirksamkeit der Rücknahme eines Rechtsmittels durch einen in einem psychiatrischen Krankenhaus Untergebrachten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63 ; StPO § 302 Abs. 1 S. 1
    Einsichtsfähigkeit eines im psychiatrischen Krankenhaus Untergebrachten bei Abgabe einer Willenserklärung; Wirksame Rechtsmittelrücknahmeerklärung bei Erkennbarkeit der Bedeutung; Geschäftsunfähigkeit kein Hindernis für die Wirksamkeit von Willenserklärungen

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtsmittel: Wirksame Rechtsmittelrücknahme? - Bedeutung der Erklärung erkannt?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.02.2017 - 1 StR 552/16

    Rechtsmittelrücknahme in Strafsachen: Rücknahmeerklärung durch schuldunfähigen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.05.2022 - 1 Ws 83/22
    Vielmehr ist von einer Unwirksamkeit der Rücknahmeerklärung erst auszugehen, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Rechtsmittelführer nicht dazu in der Lage war, die Bedeutung der von ihm abgegebenen Erklärung zu erfassen (BGH, Beschluss vom. 20.02.2017 - 1 StR 552/16, NStZ 2017, 487).
  • BGH, 06.12.2016 - 4 StR 558/16

    Revision (Rechtsmittelrücknahme; Ermächtigung des Verteidigers; Widerruf der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.05.2022 - 1 Ws 83/22
    Weil die Wirksamkeit der Rücknahme des Rechtsmittels durch den ehemaligen Pflichtverteidiger in Zweifel gestellt worden ist, war dies zur Klarstellung durch deklaratorischen Beschluss festzustellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15.04.2015 - 1 StR 112/15, NStZ-RR 2016, 24 und vom 06.12.2016 - 4 StR 558/16, NStZ-RR 2017, 185).
  • BGH, 15.04.2015 - 1 StR 112/15

    Rücknahme der Revision durch den Verteidiger (Ermächtigung des Angeklagten:

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.05.2022 - 1 Ws 83/22
    Weil die Wirksamkeit der Rücknahme des Rechtsmittels durch den ehemaligen Pflichtverteidiger in Zweifel gestellt worden ist, war dies zur Klarstellung durch deklaratorischen Beschluss festzustellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15.04.2015 - 1 StR 112/15, NStZ-RR 2016, 24 und vom 06.12.2016 - 4 StR 558/16, NStZ-RR 2017, 185).
  • BGH, 13.06.2006 - 4 StR 182/06

    Wirksame Revisionsrücknahme der durch den Verteidiger eingelegten Revision durch

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.05.2022 - 1 Ws 83/22
    Dass das Rechtsmittel vom Verteidiger eingelegt und begründet worden war, ist ohne Belang (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Auflage 2020, § 302 StPO Rn. 4, BGH, Beschluss vom 13.06.2006 - 4 StR 182/06, NStZ-RR 2007, 210).
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