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   OLG Zweibrücken, 27.01.2020 - 5 W 36/19   

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https://dejure.org/2020,7365
OLG Zweibrücken, 27.01.2020 - 5 W 36/19 (https://dejure.org/2020,7365)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27.01.2020 - 5 W 36/19 (https://dejure.org/2020,7365)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27. Januar 2020 - 5 W 36/19 (https://dejure.org/2020,7365)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 3 Halbs 1 ZPO, §§ 3 ff ZPO, § 9 ZPO, § 40 GKG, § 48 Abs 1 S 1 GKG
    Streitwertfestsetzung: Feststellung eines drohenden Pachtausfallschadens

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Streitwert bei Feststellung des Bestehens eines Pachtverhältnisses bestimmt sich nach § 9 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streitwert von Schadensersatz wegen entgangener Miet- oder Pachtzahlungen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 703
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 14.06.2016 - VIII ZR 43/15

    Streitwert einer Klage auf Feststellung einer Minderung der Miete

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.01.2020 - 5 W 36/19
    19 (2) Der Senat hält vorliegend im Rahmen der Festsetzung nach § 3 ZPO die Heranziehung des Rechtsgedankens des § 9 ZPO für sachgerecht (hierzu etwa BGH, NJW-RR 2017, 204, beck-online, für die Mietminderungsfeststellungsklage; MüKoZPO/Wöstmann, 5. Aufl. 2016, ZPO § 9 Rn. 2 so auch Herget in: Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Aufl. 2020, § 3 ZPO, Rn. 16; 111 für Klagen auf künftige Leistung).
  • OLG Stuttgart, 17.01.2011 - 5 U 158/10

    Gewerberaummiete: Streitwert einer Klage auf zukünftige Nutzungsentschädigung für

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.01.2020 - 5 W 36/19
    Nach ihrem Sinn und Zweck erfasst diese Vorschrift solche Rechte auf wiederkehrende Leistungen, die ihrer Natur nach und erfahrungsgemäß eine Dauer von wenigstens 3 ½ Jahren haben oder jedenfalls mit Rücksicht auf den Grad der Unbestimmtheit des Zeitpunkts, wann das den Wegfall des Rechts begründende Ereignis eintritt, eine solche Dauer haben können (vgl. BGH, Urteil vom 06. November 1961 - III ZR 143/60 -, BGHZ 36, 144-155, Rn. 6; vgl. auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. Januar 2011 - 5 U 158/10 -, Rn. 10, juris OLG Saarbrücken, a.a.O.; a.A. OLG Hamm, Beschluss vom 13. Februar 2008 - I-33 W 18/07 -, Rn. 16, juris, das es bereits ausreichen lässt, wenn nicht hinreichend sicher feststellbar ist, dass der Anspruch weniger als 3 ½ Jahre Bestand haben wird).
  • BGH, 20.10.2003 - II ZB 27/02

    Besetzung des Beschwerdesenats im Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.01.2020 - 5 W 36/19
    Die so verstandene Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten der Beklagten mit dem Ziel der Heraufsetzung auf EUR 9.413.387,00, und zu deren Entscheidung der Senat in der Besetzung des § 122 Abs. 1 GVG berufen ist, weil die Vorsitzende der Kammer für Handelssachen keine Einzelrichterin im Sinne von § 568 Abs. 1 ZPO ist (BGH, Beschluss vom. 20.10.2003, II ZB 27/02 -, juris BDZ/Zimmermann, 4. Aufl. 2019, GKG § 68 Rn. 24 und § 66 Rn. 56), ist gemäß § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG i.V.m. § 68 Abs. 1 Satz 1 GKG statthaft und in zulässiger Weise eingelegt worden.
  • BGH, 15.02.2017 - XII ZB 462/16

    Betreuungssache: Entscheidung des Beschwerdegerichts über eine befristete

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.01.2020 - 5 W 36/19
    Zwar hat insoweit kein Abhilfeverfahren stattgefunden, dies hindert das Beschwerdegericht jedoch nicht, über die Beschwerde zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 15. Februar 2017 - XII ZB 462/16 -, juris BGH, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 13/10 -, Rn. 11, juris).
  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 13/10

    Rechtsbeschwerde gegen den Vollzug einer Abschiebungshaft; Anordnung einer Haft

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.01.2020 - 5 W 36/19
    Zwar hat insoweit kein Abhilfeverfahren stattgefunden, dies hindert das Beschwerdegericht jedoch nicht, über die Beschwerde zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 15. Februar 2017 - XII ZB 462/16 -, juris BGH, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 13/10 -, Rn. 11, juris).
  • BGH, 06.11.1961 - III ZR 143/60

    Amtsspflichtwidrige Streitwertfestsetzung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.01.2020 - 5 W 36/19
    Nach ihrem Sinn und Zweck erfasst diese Vorschrift solche Rechte auf wiederkehrende Leistungen, die ihrer Natur nach und erfahrungsgemäß eine Dauer von wenigstens 3 ½ Jahren haben oder jedenfalls mit Rücksicht auf den Grad der Unbestimmtheit des Zeitpunkts, wann das den Wegfall des Rechts begründende Ereignis eintritt, eine solche Dauer haben können (vgl. BGH, Urteil vom 06. November 1961 - III ZR 143/60 -, BGHZ 36, 144-155, Rn. 6; vgl. auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. Januar 2011 - 5 U 158/10 -, Rn. 10, juris OLG Saarbrücken, a.a.O.; a.A. OLG Hamm, Beschluss vom 13. Februar 2008 - I-33 W 18/07 -, Rn. 16, juris, das es bereits ausreichen lässt, wenn nicht hinreichend sicher feststellbar ist, dass der Anspruch weniger als 3 ½ Jahre Bestand haben wird).
  • OLG Hamm, 13.02.2008 - 33 W 18/07

    Nutzungsentschädigung bezüglich der Alleinnutzung der Ehewohnung nach der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.01.2020 - 5 W 36/19
    Nach ihrem Sinn und Zweck erfasst diese Vorschrift solche Rechte auf wiederkehrende Leistungen, die ihrer Natur nach und erfahrungsgemäß eine Dauer von wenigstens 3 ½ Jahren haben oder jedenfalls mit Rücksicht auf den Grad der Unbestimmtheit des Zeitpunkts, wann das den Wegfall des Rechts begründende Ereignis eintritt, eine solche Dauer haben können (vgl. BGH, Urteil vom 06. November 1961 - III ZR 143/60 -, BGHZ 36, 144-155, Rn. 6; vgl. auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. Januar 2011 - 5 U 158/10 -, Rn. 10, juris OLG Saarbrücken, a.a.O.; a.A. OLG Hamm, Beschluss vom 13. Februar 2008 - I-33 W 18/07 -, Rn. 16, juris, das es bereits ausreichen lässt, wenn nicht hinreichend sicher feststellbar ist, dass der Anspruch weniger als 3 ½ Jahre Bestand haben wird).
  • OLG Koblenz, 12.02.2008 - 5 W 70/08

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die zweitinstanzliche Streitwertfestsetzung des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.01.2020 - 5 W 36/19
    Die Auslegung des Schriftsatzes vom 13. November 2018 ergibt, dass die Beschwerdeeinlegung im Namen des Prozessbevollmächtigten der Beklagten erfolgte, da ein Interesse der Beklagten selbst an einer Streitwerterhöhung nicht erkennbar ist, vielmehr entspräche eine solche lediglich dem Gebühreninteresse ihres Prozessbevollmächtigten (in diesem Sinne auch OLG Koblenz, BeckRS 2008, 4611, beck-online).
  • BGH, 26.04.1951 - III ZR 208/50

    Rentenfeststellungsklage. Streitwert

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.01.2020 - 5 W 36/19
    (4) Die Werte dieser - nicht deckungsgleichen - Leistungs- und Feststellungsbegehren sind gemäß § 5 zusammenzurechnen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 26. April 1951 - III ZR 208/50 -, BGHZ 2, 74; Herget in: Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Aufl. 2020, § 3 ZPO, Rn. 16; 76), was einen Gesamtstreitwert von EUR 1.136.987,00 ergibt (873.600,00 + 263.387,00).
  • KG, 19.02.2013 - 5 W 235/12

    "Aufhebung und Zurückverweisung bei Streitwertbeschwerde im

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.01.2020 - 5 W 36/19
    Eine grundsätzlich mögliche Zurückverweisung an die Kammer zwecks Durchführung des Abhilfeverfahrens (vgl. KG, BeckRS 2013, 4374, beck-online) wäre angesichts des Nichtabhilfebeschlusses vom 13. Dezember 2018 bloße Förmelei.
  • LG Frankenthal, 06.11.2018 - 2 HKO 81/06
  • OLG Frankfurt, 08.03.2022 - 6 WF 37/22

    Verfahrenswert für Folgesache Versorgungsausgleich im Scheidungsverbund

    Denn es ist davon auszugehen, dass im Zweifel ein zulässiges Rechtsmittel eingelegt werden soll (OLG Zweibrücken BeckRS 2020, 5350; OLG Nürnberg BeckRS 2020, 6566 zu § 68 GKG).
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