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   OLG Zweibrücken, 28.09.1984 - 3 W 146/84   

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https://dejure.org/1984,5466
OLG Zweibrücken, 28.09.1984 - 3 W 146/84 (https://dejure.org/1984,5466)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28.09.1984 - 3 W 146/84 (https://dejure.org/1984,5466)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28. September 1984 - 3 W 146/84 (https://dejure.org/1984,5466)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 879, 880
    Keine Aufteilung eines einheitlichen Grundpfandrechts in rangverschiedene Teilbeträge bei erstmaliger Eintragung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Belastung eines Erbbaurechts; Bestellung eines einheitlichen Rechts an einem Erbbaurecht mit verschiedenem Rang; Aufspaltung eines Grundpfandrecht bei seiner Ersteintragung in selbstständige Teilrechte mit unterschiedlichem Rang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1985, 54
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.05.1952 - V ZB 1/52

    Umstellungsgrundschuld. Rangrücktritt

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.09.1984 - 3 W 146/84
    Der Rang eines Grundpfandrechts gehört nämlich, wie allgemein anerkannt ist, im weiteren Sinn zum Inhalt des Rechts ( BGHZ 6, 70, 74; RG HRR 1934 Nr. 1009; BayObLGZ 1956, 461 ; LG Frankenthal, MittBayNot 1983, 122, 123; Erman/Hagen, 7. Aufl., § 879 BGB , Rd.-Nr. 1; RGRK/Augustin, 12. Aufl., § 879 BGB , Rd.-Nrn. 3 und 41; MünchKomm/ Wacke, § 879 BGB , Rd.-Nrn.1 f.; Staudinger/Kutter, 12. Aufl., § 879 BGB , Rd.-Nr. 3; Horber, 16. Aufl., § 45 GBO , Anm. 2 A).
  • OLG Köln, 09.01.1984 - 2 Wx 36/83

    Unterwerfung hinsichtlich eines letztrangigen Teilbetrages einer Grundschuld

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.09.1984 - 3 W 146/84
    3. Liegenschaftsrecht - Unterwerfung hinsichtlich eines letztrangigen Teilbetrages einer Grundschuld (OLG Köln, Beschluß vom 9.1.1984-2 Wx 36/83 - mitgeteilt (OLG Köln, Beschluß vom 9.1.1984 - 2Wx 36/83 - mitgeteilt von Notar Dr. Klaus Piehler, Köln) BGB § 1151 BGB GBO §§ 19; 29 ZPO §§ 794 Abs. 1 Nr. 5; 800 Abs. 1 Nr. Unterwirft sich der Grundstückseigentümer hinsichtlich eines letztrangigen Teilbetrages einer Grundschuld der sofortigen Zwangsvollstreckung, so treten eine Teilung der Grundschuld und eine Rangänderung ein; derGrundschuldgläubiger muß dies in der Form des § 29 GBO bewilligen.
  • LG Frankenthal, 29.12.1982 - 1 T 341/82

    Zur Bestellung einer Grundschuld mit rangverschiedenen Teilbeträgen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.09.1984 - 3 W 146/84
    Der Rang eines Grundpfandrechts gehört nämlich, wie allgemein anerkannt ist, im weiteren Sinn zum Inhalt des Rechts ( BGHZ 6, 70, 74; RG HRR 1934 Nr. 1009; BayObLGZ 1956, 461 ; LG Frankenthal, MittBayNot 1983, 122, 123; Erman/Hagen, 7. Aufl., § 879 BGB , Rd.-Nr. 1; RGRK/Augustin, 12. Aufl., § 879 BGB , Rd.-Nrn. 3 und 41; MünchKomm/ Wacke, § 879 BGB , Rd.-Nrn.1 f.; Staudinger/Kutter, 12. Aufl., § 879 BGB , Rd.-Nr. 3; Horber, 16. Aufl., § 45 GBO , Anm. 2 A).
  • RG, 01.03.1911 - V 120/10

    Kann eine Höchstbetrags-Hypothek ungeteilt für verschiedene Gläubiger und zur

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.09.1984 - 3 W 146/84
    Denn durch diese zulässige teilweise Rangänderung wird ein eingetragenes Grundpfandrecht nach allgemeiner Ansicht in mehrere selbständige Rechte in Höhe der jeweiligen Teilbeträge aufgespalten (vgl. RGZ 75, 245, 249; KG OLGZ 9, 347 ; Palandt/Bassenge, 43. Aufl., § 1151 245, 249; KG OLGZ 9, 347 ; Palandt/Bassenge, BGB, Anm. 1; Horber, a.a.O., § 61, Anm. 3).
  • OLG Hamm, 11.07.2002 - 15 W 144/02

    Zulässiger Inhalt einer Reallast

    Wer eine Reallast mit einem solch gespaltenen Rang ihrer einzelnen Teile von Anfang an begründen will, rüttelt damit an einem Grundprinzip des Immobiliarsachenrechtes, nämlich an dem Grundsatz, dass die einzelnen Teile eines einheitlichen beschränkten dinglichen Rechtes bei dem Akt der Rechtsentstehung nicht nur denselben/dieselben Gläubiger und Schuldner haben müssen, sondern auch denselben Rang im Sinne des § 879 BGB (vgl. OLG Zweibrücken, Rpfleger 1985, 54; Staudinger/Kutter, BGB, 12. Aufl., § 879 Rdnr. 20; Amann, a. a. O., S. 229).
  • OLG Hamm, 30.10.1986 - 15 W 129/86

    Eintragung einer Unterwerfungserklärung wegen eines Teiles der Grundschuld im

    Denn ein "letztrangiger« Teilbetrag setzt begrifflich den Vorrang des übrigen Rechts voraus .., und der Rang eines Rechts ist im weiteren Sinne zu dessen Inhalt zu rechnen (OLG Zweibrücken, Rpfleger 1985, 54 m.weit.Nachw.).
  • OLG Celle, 07.04.1989 - 4 U 57/88

    Rechtsübergang bezüglich eines Grundpfandrechts; Ablösungsvorgang im Rahmen eines

    Folgerichtig hat die Rechtsprechung angenommen, bei der erstmaligen Eintragung könne ein einheitliches Grundpfandrecht nur einen einheitlichen Rang haben; die Eintragung mit unterschiedlichem Rang einzelner Teilbeträge desselben Rechts sei unzulässig (OLG Zweibrücken, Rpfleger 1985, 54).
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