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   OLG Brandenburg, 07.05.2008 - 4 U 179/07   

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OLG Brandenburg, 07.05.2008 - 4 U 179/07 (https://dejure.org/2008,20219)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07.05.2008 - 4 U 179/07 (https://dejure.org/2008,20219)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07. Mai 2008 - 4 U 179/07 (https://dejure.org/2008,20219)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückzahlung eines Eigenkapitalhilfedarlehens bei nicht zweckentsprechender Verwendung der Mittel; Kriterien für eine Qualifizierung einer übernommenen Verpflichtung als Darlehensschuld oder als Beitrittsschuld; Anspruch der Gesellschafter einer GmbH auf ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 367; ; BGB § ... 488; ; BGB § 488 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 607 a.F.; ; EGBGB Art. 229 § 5 Satz 2; ; EGBGB Art. 229 § 6; ; VerbrKrG § 4; ; VerbrKrG § 6 Abs. 1; ; VerbrKrG § 6 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 167; ; ZPO § 291

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen und Wirksamkeit eines Eigenkapitalhilfedarlehensvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.11.2005 - XI ZR 34/05

    Anwendung des VerbrkrG auf die Mithaftungsübernahme des geschäftsführenden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.05.2008 - 4 U 179/07
    Anders als bei einer bloßen Mithaftungsübernahme durch einen Geschäftsführer einer GmbH für ein der GmbH gewährtes Darlehen, bei der die Auszahlung an die GmbH nach dem Schutzzweck des § 6 Abs. 2 Satz 1 VerbrKrG im Verhältnis zu dem Geschäftsführer der GmbH für eine Heilung von Formmängeln im Sinne des § 4 VerbrKrG nicht ausreicht (BGH, Urteil vom 08.11.2005 - XI ZR 34/05), bestehen bei einer echten Mitdarlehensnehmerstellung von Gesellschaftern einer GmbH neben der GmbH selbst - wie sie nach den Ausführungen unter 2. hier vorliegt - im Hinblick auf den Schutzzweck des § 6 Abs. 2 Satz 1 VerbrKrG keine Bedenken.
  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 106/05

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.05.2008 - 4 U 179/07
    Ein Empfang des Darlehens im Sinne der §§ 607 BGB, 6 Abs. 2 Satz 1 VerbrKrG ist zu bejahen, wenn der Darlehensgegenstand aus dem Vermögen des Darlehensgebers ausgeschieden und dem Vermögen des Darlehensnehmers in der vereinbarten Form endgültig zugeführt wurde (vgl. nur: BGH, Urteil vom 25.04.2006 - XI ZR 106/05 - Rn. 16).
  • BGH, 25.01.2005 - XI ZR 325/03

    Abgrenzung von Mitdarlehensnehmerschaft und Mithaftungsübernahme

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.05.2008 - 4 U 179/07
    Die Qualifizierung einer übernommenen Verpflichtung als Darlehensschuld oder als Beitrittsschuld ist davon abhängig, ob der neben einem anderen Verpflichtete einen Anspruch auf Auszahlung der Darlehensvaluta haben und deshalb gleichgründig zur Rückzahlung des Darlehens verpflichtet sein sollte oder ob er aus dem Darlehensvertrag keine Rechte erwerben, sondern dem Darlehensgeber nur zu Sicherungszwecken in Höhe der offenen Darlehensschuld des Dritten haften sollte (BGH, Urteil vom 25.01.2005 - XI ZR 325/03 - Rn. 12).
  • OLG Hamm, 12.06.1991 - 31 U 94/90

    Mitverplfichtung einer vermögenslosen Ehefrau; Sittenwidrigkeit; Kreditgewährung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.05.2008 - 4 U 179/07
    Entscheidend ist letztlich, ob der Darlehensbetrag aus dem Machtbereich des Darlehensgebers heraus darin gelangt ist, wohin er nach den vertraglichen Vereinbarungen fließen sollte (OLG Hamm, Urteil vom 12.06.1991 - 31 U 94/90 - Rn. 55, zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 06.08.2008 - 4 U 21/08

    Darlehensempfang: Rückführung eines Bauzwischenkredits durch Umbuchung an die

    Denn dieser Einwand ist schon deshalb unbeachtlich, weil der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber im Falle der Rückforderung des Darlehens keinen Verstoß gegen eine Zweckbindung entgegenhalten kann, sondern eine solche den Darlehensgeber nur berechtigt, eine zweckwidrige Weisung des Darlehensnehmers nicht auszuführen oder das Darlehen nach Gewährung bei einem Verstoß gegen die Zweckbindung zurückzufordern (offen gelassen in dem Urteil des Senats vom 07.05.2008 - 4 U 179/07, II. 4. b cc bbb, S. 9 der Urteilsabschrift; zur Rückforderung von Darlehensmittel wegen zweckwidriger Verwendung vgl. etwa BGH, Urteil vom 21.07.2006 - V ZR 158/05).
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