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   OLG Brandenburg, 18.02.2009 - 12 W 18/08   

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https://dejure.org/2009,25547
OLG Brandenburg, 18.02.2009 - 12 W 18/08 (https://dejure.org/2009,25547)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.02.2009 - 12 W 18/08 (https://dejure.org/2009,25547)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. Februar 2009 - 12 W 18/08 (https://dejure.org/2009,25547)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PKH für die Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Verkehrsunfall; Nachweis der Kausalität einer unfallbedingten Verletzung im Kopfbereich; Voraussetzungen für die Zuerkennung einer Schmerzensgeldrente; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02

    Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2009 - 12 W 18/08
    Dabei ist der Nachweis der Kausalität einer rechtswidrigen Handlung für den Eintritt einer Körperverletzung zunächst nach Maßgabe des § 286 ZPO (Strengbeweis) zu führen, mithin ist erforderlich, dass zwar die Unfallkausalität nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen sein muss, erforderlich ist jedoch ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie vollständig auszuschließen (BGH VersR 2004, S. 118; VersR 2003, S. 474; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 9. Aufl., Rn. 28).
  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2009 - 12 W 18/08
    Eine Schmerzensgeldrente kann nur ausnahmsweise bei lebenslangen, schweren Dauerschäden verlangt werden, die der Verletzte immer wieder schmerzlich empfindet (BGH NJW 1955, S. 1675; NJW 1979. S. 1654; OLG Hamm ZFS 2005, S. 122; OLG Düsseldorf VersR 1997, S. 65; Küppersbusch, a. a. O., Rn. 298).
  • BGH, 04.11.2003 - VI ZR 28/03

    Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität bei Auftreten einer Krankheit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2009 - 12 W 18/08
    Dabei ist der Nachweis der Kausalität einer rechtswidrigen Handlung für den Eintritt einer Körperverletzung zunächst nach Maßgabe des § 286 ZPO (Strengbeweis) zu führen, mithin ist erforderlich, dass zwar die Unfallkausalität nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen sein muss, erforderlich ist jedoch ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie vollständig auszuschließen (BGH VersR 2004, S. 118; VersR 2003, S. 474; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 9. Aufl., Rn. 28).
  • OLG Hamm, 12.09.2003 - 9 U 50/99

    Zahlung von Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2009 - 12 W 18/08
    Eine Schmerzensgeldrente kann nur ausnahmsweise bei lebenslangen, schweren Dauerschäden verlangt werden, die der Verletzte immer wieder schmerzlich empfindet (BGH NJW 1955, S. 1675; NJW 1979. S. 1654; OLG Hamm ZFS 2005, S. 122; OLG Düsseldorf VersR 1997, S. 65; Küppersbusch, a. a. O., Rn. 298).
  • OLG Düsseldorf, 22.05.1995 - 1 U 28/94

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2009 - 12 W 18/08
    Eine Schmerzensgeldrente kann nur ausnahmsweise bei lebenslangen, schweren Dauerschäden verlangt werden, die der Verletzte immer wieder schmerzlich empfindet (BGH NJW 1955, S. 1675; NJW 1979. S. 1654; OLG Hamm ZFS 2005, S. 122; OLG Düsseldorf VersR 1997, S. 65; Küppersbusch, a. a. O., Rn. 298).
  • LG Detmold, 14.12.2009 - 12 O 221/08

    Verkehrssicherungspflicht, Pflasterstein

    Steht eine Primärverletzung nach den Maßstäben des § 286 ZPO fest, ist die Unfallursächlichkeit weiterer Schadensfolgen gem. § 287 ZPO zu beurteilen, so dass eine höhere oder deutlich höhere Wahrscheinlichkeit für die Überzeugungsbildung ausreicht (vgl. BGH NJW 2004, 777 ff., BGH NJW 1992, 3298 ff.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 18.02.2009, Az.:12 W 18/08, abrufbar unter www.juris.de).
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