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   OLG Celle, 02.07.1999 - 4 U 163/98   

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https://dejure.org/1999,14500
OLG Celle, 02.07.1999 - 4 U 163/98 (https://dejure.org/1999,14500)
OLG Celle, Entscheidung vom 02.07.1999 - 4 U 163/98 (https://dejure.org/1999,14500)
OLG Celle, Entscheidung vom 02. Juli 1999 - 4 U 163/98 (https://dejure.org/1999,14500)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 426 Abs. 1 BGB; § 426 Abs. 2 BGB; § 607 BGB
    Aufrechnung der persönlichen und wirtschaftlichen Leistungen der Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft; Ausgleichsanspruch nach den Vorschriften über die bürgerlich-rechtliche Gesellschaft bei Partnern einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft ; Räumliche und ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufrechnung der persönlichen und wirtschaftlichen Leistungen der Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft; Ausgleichsanspruch nach den Vorschriften über die bürgerlich-rechtliche Gesellschaft bei Partnern einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft ; Räumliche und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.07.1996 - II ZR 340/95

    Auseinandersetzung einer gescheiterten nichtehelichen Lebensgemeinschaft

    Auszug aus OLG Celle, 02.07.1999 - 4 U 163/98
    Die Entscheidung des Landgerichts entspricht den Grundsätzen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 1996, 1141; Urteil vom 25. September 1997 - II ZR 269/96 ).
  • BGH, 24.03.1980 - II ZR 191/79

    Kredittilung für Lebenspartner I - Nichteheliche Lebensgemeinschaft, zur

    Auszug aus OLG Celle, 02.07.1999 - 4 U 163/98
    Wenn die Partner nicht etwas Besonderes unter sich geregelt haben, werden dementsprechend persönliche und wirtschaftliche Leistungen nicht gegeneinander aufgerechnet (BGHZ 77, 55, 58 [BGH 24.03.1980 - II ZR 191/79] = FamRZ 1980, 664).
  • BGH, 25.09.1997 - II ZR 269/96

    Ausgleichsansprüche eines Partners bei gescheiterter nichtehelicher

    Auszug aus OLG Celle, 02.07.1999 - 4 U 163/98
    Die Entscheidung des Landgerichts entspricht den Grundsätzen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 1996, 1141; Urteil vom 25. September 1997 - II ZR 269/96 ).
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