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   OLG Celle, 04.11.2009 - 7 U 108/09   

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https://dejure.org/2009,21322
OLG Celle, 04.11.2009 - 7 U 108/09 (https://dejure.org/2009,21322)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.11.2009 - 7 U 108/09 (https://dejure.org/2009,21322)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. November 2009 - 7 U 108/09 (https://dejure.org/2009,21322)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kaufvertrag: Aufklärungs- und Beratungspflicht des Verkäufers im Fachhandel bezüglich des Verwendungszwecks der Kaufsache

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 311 BGB; § 433 BGB
    Kaufrecht; Aufklärungspflicht; Baustoff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 311 Abs. 2
    Aufklärungspflichten des Verkäufers von Schlacken

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Welche Aufklärungspflicht bei Kauf von Bauschlacke?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauunternehmer kauft LD-Schlacke: Welche Aufklärungspflicht hat Händler? (IBR 2011, 132)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.01.1995 - VIII ZR 23/94

    Annahme einer Zusicherung bei Verkauf gebrauchter Maschinen als generalüberholt;

    Auszug aus OLG Celle, 04.11.2009 - 7 U 108/09
    Ein Verstoß gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung gemäß § 286 Abs. 1 ZPO kann auch vorliegen, wenn sich die Entscheidung des Eingangsgerichts nicht auf eine individuelle Würdigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses der Beweisaufnahme, sondern in verfahrensrechtlich unzulässiger Weise auf einer abstrakten Beweisregel gründet, die das Gesetz nicht kennt (BGHZ 128, 307 unter I. 2.).

    Denn es gibt keinen Erfahrungssatz des Inhalts, dass Zeugen, die einer Prozesspartei nahe stehen und/oder am Abschluss des dem Prozess zugrunde liegenden Vertrages beteiligt waren, von vornherein als parteiisch und unzuverlässig zu gelten haben und ihre Aussagen grundsätzlich unbrauchbar sind (BGHZ 128, 307 unter I. 2.).

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Celle, 04.11.2009 - 7 U 108/09
    Dies ist der Fall, wenn die Beweiswürdigung unvollständig oder in sich widersprüchlich ist oder wenn sie gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (BGHZ 158, 269, unter II. 2 a aa).
  • BGH, 16.06.2004 - VIII ZR 303/03

    Umfang der Aufklärungs- und Beratungspflicht des Verkäufers

    Auszug aus OLG Celle, 04.11.2009 - 7 U 108/09
    Im Regelfall ist lediglich von einer unselbständigen kaufvertraglichen Nebenverpflichtung des Verkäufers zur Beratung des Käufers auszugehen (BGH NJW 2004, 2301 unter II. 2 a).
  • BGH, 10.10.2008 - V ZR 175/07

    Aufklärungspflichten des Verkäufers von Wohnungseigentum bei Übernahme einer

    Auszug aus OLG Celle, 04.11.2009 - 7 U 108/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes besteht bei Vertragsverhandlungen, in denen die Parteien entgegengesetzte Interessen verfolgen, für jeden Vertragspartner die Pflicht, den anderen Teil über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck vereiteln können und daher für den Entschluss zum Abschluss des Vertrages von wesentlicher Bedeutung sind, sofern die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwartet werden kann (BGH NJW 2008, 3699).
  • BGH, 23.07.1997 - VIII ZR 238/96

    Verjährung der Ansprüche des Käufers wegen Verletzung einer Beratungspflicht

    Auszug aus OLG Celle, 04.11.2009 - 7 U 108/09
    Wenn die Beratung des Verkäufers eindeutig über das hinaus geht, was im Allgemeinen seitens des Verkäufers für die sachgemäße Anwendung oder den Einsatz des Kaufgegenstandes in beratender oder empfehlender Weise, auch in Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, geleistet wird, kann es gerechtfertigt sein, zwischen Käufer und Verkäufer eine besondere, selbständig neben dem Kaufvertrag stehende Rechtsbeziehung anzunehmen (BGH NJW 1997, 3227 unter II. 2 c).
  • OLG Düsseldorf, 06.11.2012 - 23 U 156/11

    Wie intensiv ist die Bauausführung zu überwachen?

    Es bestehe - entsprechend OLG Celle (Urteil vom 04.11.2009, 7 U 108/09, BauR 2011, 698) - auch keine Verpflichtung, ungefragt über Eigenschaften von LD-Schlacke aufzuklären, dies gelte erst recht für RCL-Material.

    Unberechtigt ist auch der Einwand der Beklagten, es bestehe - entsprechend OLG Celle (Urteil vom 04.11.2009, 7 U 108/09, BauR 2011, 698) - auch keine Verpflichtung, ungefragt über Eigenschaften von LD-Schlacke aufzuklären und dies gelte erst recht für RCL-Material.

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