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   OLG Celle, 05.03.1999 - 4 U 56/98   

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https://dejure.org/1999,11015
OLG Celle, 05.03.1999 - 4 U 56/98 (https://dejure.org/1999,11015)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.03.1999 - 4 U 56/98 (https://dejure.org/1999,11015)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. März 1999 - 4 U 56/98 (https://dejure.org/1999,11015)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 242 BGB; § 387 BGB; § 287 ZPO; § 771 ZPO
    Unzulässigkeit einer Teilungsversteigerung ; Übertragung des hälftigen Miteigentumsanteils nach den Regelungen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage; Freistellung von der Darlehensverpflichtung ; Rückgewähr eines bestimmten, dem Ehegatten zugewendeten Vermögensgegenstandes ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit einer Teilungsversteigerung ; Übertragung des hälftigen Miteigentumsanteils nach den Regelungen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage; Freistellung von der Darlehensverpflichtung ; Rückgewähr eines bestimmten, dem Ehegatten zugewendeten Vermögensgegenstandes ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 668
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.04.1977 - IV ZR 143/76

    Auseinandersetzung der Ehegatten hinsichtlich eines in Miteigentum stehenden

    Auszug aus OLG Celle, 05.03.1999 - 4 U 56/98
    Ein derartiger Anspruch des zuwendenden Ehegatten auf Rückgewähr eines bestimmten Vermögensgegenstandes nach Scheitern der Ehe kann sich allerdings aus dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage nur ausnahmsweise ergeben, wenn der wertmäßige güterrechtliche Ausgleich, der grundsätzlich Vorrang genießt, für ihn schlechthin unangemessen und unzumutbar ist (BGHZ 68, 299; 82, 227, 236 f. [BGH 26.11.1981 - IX ZR 91/80] ; 115, 132, 136 [BGH 10.07.1991 - XII ZR 114/89] ; 129, 259, 266 [BGH 12.04.1995 - XII ZR 58/94] ; BGH FamRZ 1998, 6691).

    Die Finanzierung des Erwerbs von Miteigentumsanteilen stellt ebenfalls eine typische unbenannte Zuwendung dar; dass der Kläger zu keinem Zeitpunkt Alleineigentümer des Flurstückes 1/6 war, sondern die Parteien dieses Grundstück gemeinsam erworben haben, steht dem Übertragungsanspruch des Klägers aus § 242 BGB nicht entgegen (vgl. BGHZ 68, 299).

  • BGH, 22.02.1967 - IV ZR 331/65

    Ausgleichspflicht zwischen geschiedenen Ehegatten

    Auszug aus OLG Celle, 05.03.1999 - 4 U 56/98
    Durchgreifende Bedenken gegen die Berücksichtigung der Freistellung als dem Rückgewähranspruch immanente Gegenleistung bestehen nicht, denn der Darlehensanspruch ist im Hinblick auf Entstehen, Fälligkeit und Höhe nicht ungewiss (vgl. BGHZ 91, 73, 76 [BGH 11.04.1984 - VIII ZR 302/82] ; BGH NJW 1967, 1275, 1278) [BGH 22.02.1967 - IV ZR 331/65] .
  • BGH, 26.11.1981 - IX ZR 91/80

    Rückabwicklung von Zuwendungen unter Ehegatten

    Auszug aus OLG Celle, 05.03.1999 - 4 U 56/98
    Ein derartiger Anspruch des zuwendenden Ehegatten auf Rückgewähr eines bestimmten Vermögensgegenstandes nach Scheitern der Ehe kann sich allerdings aus dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage nur ausnahmsweise ergeben, wenn der wertmäßige güterrechtliche Ausgleich, der grundsätzlich Vorrang genießt, für ihn schlechthin unangemessen und unzumutbar ist (BGHZ 68, 299; 82, 227, 236 f. [BGH 26.11.1981 - IX ZR 91/80] ; 115, 132, 136 [BGH 10.07.1991 - XII ZR 114/89] ; 129, 259, 266 [BGH 12.04.1995 - XII ZR 58/94] ; BGH FamRZ 1998, 6691).
  • BGH, 11.04.1984 - VIII ZR 302/82

    Fälligkeit einer Befreiung von künftigen Verbindlichkeiten

    Auszug aus OLG Celle, 05.03.1999 - 4 U 56/98
    Durchgreifende Bedenken gegen die Berücksichtigung der Freistellung als dem Rückgewähranspruch immanente Gegenleistung bestehen nicht, denn der Darlehensanspruch ist im Hinblick auf Entstehen, Fälligkeit und Höhe nicht ungewiss (vgl. BGHZ 91, 73, 76 [BGH 11.04.1984 - VIII ZR 302/82] ; BGH NJW 1967, 1275, 1278) [BGH 22.02.1967 - IV ZR 331/65] .
  • BGH, 10.07.1991 - XII ZR 114/89

    Ausgleich von Zuwendungen unter Ehegatten während des gesetzlichen Güterstandes

    Auszug aus OLG Celle, 05.03.1999 - 4 U 56/98
    Ein derartiger Anspruch des zuwendenden Ehegatten auf Rückgewähr eines bestimmten Vermögensgegenstandes nach Scheitern der Ehe kann sich allerdings aus dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage nur ausnahmsweise ergeben, wenn der wertmäßige güterrechtliche Ausgleich, der grundsätzlich Vorrang genießt, für ihn schlechthin unangemessen und unzumutbar ist (BGHZ 68, 299; 82, 227, 236 f. [BGH 26.11.1981 - IX ZR 91/80] ; 115, 132, 136 [BGH 10.07.1991 - XII ZR 114/89] ; 129, 259, 266 [BGH 12.04.1995 - XII ZR 58/94] ; BGH FamRZ 1998, 6691).
  • BGH, 12.04.1995 - XII ZR 58/94

    Ermittlung des Anfangsvermögens bei Zuwendungen der Schwiegereltern

    Auszug aus OLG Celle, 05.03.1999 - 4 U 56/98
    Ein derartiger Anspruch des zuwendenden Ehegatten auf Rückgewähr eines bestimmten Vermögensgegenstandes nach Scheitern der Ehe kann sich allerdings aus dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage nur ausnahmsweise ergeben, wenn der wertmäßige güterrechtliche Ausgleich, der grundsätzlich Vorrang genießt, für ihn schlechthin unangemessen und unzumutbar ist (BGHZ 68, 299; 82, 227, 236 f. [BGH 26.11.1981 - IX ZR 91/80] ; 115, 132, 136 [BGH 10.07.1991 - XII ZR 114/89] ; 129, 259, 266 [BGH 12.04.1995 - XII ZR 58/94] ; BGH FamRZ 1998, 6691).
  • BGH, 28.10.1998 - XII ZR 255/96

    Rückabwicklung von Zuwendungen der Schwiegereltern nach Scheitern der Ehe

    Auszug aus OLG Celle, 05.03.1999 - 4 U 56/98
    Die Übertragung des Miteigentumsanteils kann der Kläger jedoch im Wege der Anpassung nach den Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage nur Zug um Zug gegen Leistung eines angemessenen Ausgleichs verlangen, der nicht unter dem Wert der von der Beklagten getätigten Investitionen liegt und für den der Kläger grundsätzlich darlegungs- und beweispflichtig ist (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1998 - XII ZR 255/96 -).
  • OLG Brandenburg, 22.01.2024 - 13 UF 65/23

    Verpflichtung zur Rückübertragung einer Miteigentumshälfte an einem Grundstück

    Ehebedingte Zuwendungen unter Ehegatten werden grundsätzlich allein güterrechtlich, das heißt, im Wege des Zugewinnausgleichs, kompensiert (BGH FamRZ 2003, 230; NJW-RR 2002, 1297; NJW 1997, 2747; NJW 1991, 2553; OLG Bremen NJW 2017, 1120; OLG Oldenburg NJW-RR 2008, 596; OLG Celle FamRZ 2000, 668).

    Insbesondere kommt ein Anspruch auf dingliche Rückgewähr nur in ganz seltenen Ausnahmefällen in Betracht, wenn nämlich der Zuwendende ein schutzwürdiges Interesse gerade an der Rückübertragung des Vermögensobjekts selbst hat und es unerträglich erscheint, dass der andere Ehegatte das Eigentum daran behält, anstatt es - gegen Zahlung eines angemessenen Ausgleichs - zurück zu übertragen (BGH FamRZ 2012, 1789 Rn. 35; OLG Bremen NJW 2017, 1120; OLG Celle FamRZ 2000, 668).

    Dabei kann es auf die wirtschaftlichen Verhältnisse, das Alter und den Gesundheitszustand der Ehegatten sowie die Dauer der Ehe bis zur Trennung ankommen (BGH FamRZ 2012, 1789; OLG Bremen NJW 2017, 1120; OLG Celle FamRZ 2000, 668).

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