Rechtsprechung
OLG Celle, 05.03.2003 - 9 U 172/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Anforderungen an die Berufungsbegründung; Interesse eines GmbH-Geschäftsführers an der Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung seines Anstellungsvertrages; Kündigung wegen fehlender dienstlicher Veranlassung abgerechneter Fahrt- und Telefonkosten
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 626 Abs. 2 BGB; § 520 ZPO
Interesse an der Feststellung der Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrages; Anforderungen an die Begründung einer Berufung; Beachtlichkeit einer bloß abweichenden Beweiswürdigung des Berufungsführers ohne Darlegung begründeter ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Interesse an der Feststellung der Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrages; Anforderungen an die Begründung einer Berufung; Beachtlichkeit einer bloß abweichenden Beweiswürdigung des Berufungsführers ohne Darlegung begründeter ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 520 Abs. 3 Nr. 2; ZPO § 520 Abs. 3 Nr. 3
Verstoß gegen das Gebot einer aus sich heraus verständlichen Berufungsbegründung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 520 Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3
Anforderungen an Inhalt und Genauigkeit der Berufungsbegründung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 17.07.2002 - 22 O 1754/01
- OLG Celle, 05.03.2003 - 9 U 172/02
Papierfundstellen
- VersR 2003, 922
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.03.1995 - IX ZR 143/94
Anforderungen an die Berufungsbegründung
Auszug aus OLG Celle, 05.03.2003 - 9 U 172/02
Bei einem Angriff auf erstinstanzliche Rechtsausführungen reicht es nicht aus, die Auffassung des Erstrichters als falsch oder die Anwendung einer bestimmten Vorschrift als irrig zu rügen (BGH VersR 1985, 67, 68; NJW 1995, 1560).Im Übrigen verstoßen die Verweisungen gegen das Gebot, dass die Berufungsbegründung aus sich heraus verständlich sein muss (BGH NJW 1995, 1560).
- BGH, 30.10.1984 - IX ZB 103/84
Bezugnahme - Schriftsatz - Berufungsbegründung - Beglaubigung - Abschrift - Kopie …
Auszug aus OLG Celle, 05.03.2003 - 9 U 172/02
Bei einem Angriff auf erstinstanzliche Rechtsausführungen reicht es nicht aus, die Auffassung des Erstrichters als falsch oder die Anwendung einer bestimmten Vorschrift als irrig zu rügen (BGH VersR 1985, 67, 68; NJW 1995, 1560). - BGH, 28.01.1976 - IV ZB 60/75
Anforderungen an eine Berufungsbegründung
Auszug aus OLG Celle, 05.03.2003 - 9 U 172/02
Ebenso wenig reicht die bloße Angabe von Richtlinien, nach denen die Überprüfung des Urteils erfolgen soll (BGH VersR 1976, 588).
- OLG Koblenz, 17.11.2003 - 12 U 1186/02
Berufung in Verkehrsunfallsachen: Zulässigkeit von Verfahrensrügen nach Ablauf …
Die Berufungsbegründung muss deshalb erkennen lassen, in welchen Punkten tatsächlicher oder rechtlicher Art sowie aus welchen Gründen der Berufungskläger das angefochtene Urteil für unrichtig hält (OLG Celle VersR 2003, 922 f.).