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   OLG Celle, 09.11.2000 - 14 U 12/00   

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https://dejure.org/2000,9634
OLG Celle, 09.11.2000 - 14 U 12/00 (https://dejure.org/2000,9634)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.11.2000 - 14 U 12/00 (https://dejure.org/2000,9634)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. November 2000 - 14 U 12/00 (https://dejure.org/2000,9634)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Liegenbleiben eines Kfz auf der Autobahn im Baustellenbereich ohne Absicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17 § 18; StVO § 4 Abs. 1 § 15
    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein in einer Baustelle liegengebliebenes Kfz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Lüneburg - 9 O 145/99
  • OLG Celle, 09.11.2000 - 14 U 12/00
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

    Auszug aus OLG Celle, 09.11.2000 - 14 U 12/00
    Eine uneingeschränkt eingelegte Berufung gegen ein klagabweisendes Urteil richtet sich im Zweifel gegen alle erfolgreichen Streitgenossen (BGH NJW 1994, 512 (514)).
  • AG Hamburg-Harburg, 18.12.2006 - 644 C 420/06

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein unbeleuchtetes, nicht abgesichertes

    Weiter ist zu Lasten des Beklagten zu 3. zu berücksichtigen, dass die Sicherungsmaßnahmen des § 15 Satz 2 StVO ohne weiteres und in zumutbarer Weise hätten ergriffen werden können  (s. zum Aufstellen eines Warndreiecks auf der Autobahn OLG Celle, Urt. v. 9.11.2000 - 14 U 12/00, VRS 1000, 169 ff.).

    Unter Zugrundelegung des unstreitigen bzw. nach Durchführung des Beweisaufnahme festgestellten Sachverhalts hält das Gericht unter Würdigung aller Umstände eine Haftungsverteilung von 2/3 zu 1/3 zu Lasten der Beklagten für angemessen (vgl. HansOLG Hamburg, Urt. v. 1.2.2002 - 14 U 88/01, OLGR 2002, 470 ff. [30 %]; s. ferner OLG Celle, Urt. v. 9.11.2000 - 14 U 12/00, VRS 1000, 169 ff. zu einem - hinsichtlich der Verschuldensbeiträge - vergleichbaren Sachverhalt; für eine Haftungsquote von 40 : 60 bei einer Kollision mit "hoher" Geschwindigkeit OLG Karlsruhe, Urt. v. 20.7.1973 - 10 U 4/73, VersR 1974, 659 f.; ebenso AG Böblingen, Urt. v. 23.5.1997 - 21 C 311/97, Schaden-Praxis 1997, 387; für eine Mithaftung von lediglich 15 % bei unübersichtlicher Stelle AG Bernau, Urt. v. 17.3.1998 - 11 C 538/97, Schaden-Praxis 1998, 275; zu einer Alleinhaftung bei Geschwindigkeits- und Lenkzeitverstoßes LG Bochum, Urt. v. 25.11.1987 - 4 O 684/86, VRS 74, 324 f.; Haftung von 2/3 zu Lasten des Auffahrenden bei Befahren der Standspur mit überhöhter Geschwindigkeit OLG Karlsruhe, Urt. v. 22.2.1991 - 10 U 211/91, VersR 1992, 67 f.; für eine Schadensteilung bei Zweifeln über das Vorliegen eines Anscheinsbeweises Hamburg, Urt. v. 18.9.1998 - 331 O 159/98, Schaden-Praxis 1998, 454 f.; ferner , Urt. v. 8.12.1987 - VI ZR 82/87, NJW-RR 1988, 406 - juris Rn. 20).

  • OLG Celle, 16.05.2002 - 14 U 188/01

    Haftungsverteilung ; Auffahrunfall; Sicherung liegen gebliebener Fahrzeuge;

    Anders als insbesondere in der Entscheidung des Senats vom 9. November 2000 (14 U 12/00, OLGR 2001, Seite 117 ff.) ist vorliegend wegen des erheblichen Verschuldens des Beklagten zu 1 nicht von einer überwiegenden Haftung desjenigen Fahrers auszugehen, der sein im Baustellenbereich liegen gebliebenes Fahrzeug nicht absichert.
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