Rechtsprechung
OLG Celle, 17.07.2003 - 14 U 83/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 65 Abs. 1 HOAI ; § 78 Abs. 3 HOAI
Möglichkeit einer Abweichung von den Architektenleistungen nach den Mindestsätzen der Honrarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) von einer Pauschalpreisvereinbarung; Abweichung von einer Pauschalpreisvereinbarung als widersprüchliches Verhalten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeit einer Abweichung von den Architektenleistungen nach den Mindestsätzen der Honrarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) von einer Pauschalpreisvereinbarung; Abweichung von einer Pauschalpreisvereinbarung als widersprüchliches Verhalten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Berufung auf die Mindestsätze der HOAI
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
HOAI § 4 Abs. 2, 4; BGB § 631
Unterschreitung der Mindestsätze der HOAI durch Vereinbarung eines Pauschalpreises; Widersprüchliches Verhalten eines Architekten
Verfahrensgang
- LG Hannover, 12.01.2001 - 4 O 2327/99
- OLG Celle, 17.07.2003 - 14 U 83/01
Papierfundstellen
- BauR 2003, 1923
- BauR 2004, 1350 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.05.1997 - VII ZR 290/95
HOAI kann auch für eine Architektenleistungen erbringende GmbH gelten
Auszug aus OLG Celle, 17.07.2003 - 14 U 83/01
Dieses widersprüchliche Verhalten steht nach Treu und Glauben einem Geltendmachen der Mindestsätze entgegen, sofern der Auftraggeber auf die Wirksamkeit der Vereinbarung vertraut hat und vertrauen durfte und er sich darauf in einer Weise eingerichtet hat, dass ihm die Zahlung des Differenzbetrages zwischen dem vereinbarten Honorar und den Mindestsätzen nach Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann (BGH BauR 1997, 677 ).