Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Teil 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 16) |
(1) 1Anrechenbare Kosten sind Teil der Kosten für die Herstellung, den Umbau, die Modernisierung, Instandhaltung oder Instandsetzung von Objekten sowie für die damit zusammenhängenden Aufwendungen. 2Sie sind nach allgemein anerkannten Regeln der Technik oder nach Verwaltungsvorschriften (Kostenvorschriften) auf der Grundlage ortsüblicher Preise zu ermitteln. 3Wird in dieser Verordnung im Zusammenhang mit der Kostenermittlung die DIN 276 in Bezug genommen, so ist die Fassung vom Dezember 2008 (DIN 276-1: 2008-12) bei der Ermittlung der anrechenbaren Kosten zugrunde zu legen. 4Umsatzsteuer, die auf die Kosten von Objekten entfällt, ist nicht Bestandteil der anrechenbaren Kosten.
(2) Die anrechenbaren Kosten richten sich nach den ortsüblichen Preisen, wenn der Auftraggeber
(3) 1Der Umfang der mitzuverarbeitenden Bausubstanz im Sinne des § 2 Absatz 7 ist bei den anrechenbaren Kosten angemessen zu berücksichtigen. 2Umfang und Wert der mitzuverarbeitenden Bausubstanz sind zum Zeitpunkt der Kostenberechnung oder, sofern keine Kostenberechnung vorliegt, zum Zeitpunkt der Kostenschätzung objektbezogen zu ermitteln und in Textform zu vereinbaren.
Fassung aufgrund der Ersten Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 02.12.2020
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2021 | Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure | 02.12.2020 |
Rechtsprechung zu § 4 HOAI
92 Entscheidungen zu § 4 HOAI in unserer Datenbank:
- LG München I, 04.05.2023 - 2 O 25999/09
Leistungen, Schadensersatzanspruch, Schlussrechnung, Dienstleistungsfreiheit, ...
- OLG Düsseldorf, 24.06.2021 - 5 U 222/19
Schriftform nicht eingehalten: Pauschalhonorarvereinbarung unwirksam!
Zum selben Verfahren:
- BGH, 03.11.2022 - VII ZR 724/21
Honorarvereinbarung auf Grundlage der Mindestsätze der HOAI im Verhältnis ...
- BGH, 03.11.2022 - VII ZR 724/21
- OLG Düsseldorf, 14.07.2016 - 5 U 73/14
Zulässigkeit der Unterschreitung der Mindestsätze gem. § 4 HOAI bei überwiegender ...
- OLG Düsseldorf, 28.09.2017 - 5 U 113/16
Auslegung eines Verhandlungsprotokolls hinsichtlich der Gewährung eines ...
Zum selben Verfahren:
- LG Düsseldorf, 23.08.2016 - 5 O 201/13
Vergütungsanspruch für Ingenieurleistungen aufgrund Ingenieurvertrags ...
- LG Düsseldorf, 23.08.2016 - 5 O 201/13
- OLG Karlsruhe, 06.11.2019 - 15 U 27/18
Nur einzelne Grundleistungen übertragen: Höhe des Architektenhonorars?
- OLG Hamm, 16.03.2021 - 24 U 101/20
Anspruch auf Architektenhonorar; Einwand von Planungsfehlern und ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Naumburg, 15.04.2016 - 10 U 35/15
Architektenvertrag: Treuwidrigkeit der Berufung auf die Unwirksamkeit einer das ...
Querverweise
Auf § 4 HOAI verweisen folgende Vorschriften:
- Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
- Allgemeine Vorschriften
- § 2 (Begriffsbestimmungen)