Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
| Teil 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 16) |
(1) 1Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. 2Sofern keine Vereinbarung über die Höhe des Honorars in Textform getroffen wurde, gilt für Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart, der sich bei der Anwendung der Honorargrundlagen des § 6 ergibt.
(2) 1Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber, sofern dieser Verbraucher ist, vor Abgabe von dessen verbindlicher Vertragserklärung zur Honorarvereinbarung in Textform darauf hinzuweisen, dass ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln dieser Verordnung enthaltenen Werte vereinbart werden kann. 2Erfolgt der Hinweis nach Satz 1 nicht oder nicht rechtzeitig, gilt für die zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Grundleistungen anstelle eines höheren Honorars ein Honorar in Höhe des jeweiligen Basishonorarsatzes als vereinbart.
Vorschrift neugefaßt durch die Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 02.12.2020
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2021 | Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure | 02.12.2020 |
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Rechtsprechung zu § 7 HOAI
195 Entscheidungen zu § 7 HOAI in unserer Datenbank:
- OLG Köln, 10.04.2024 - 11 U 215/22
Inrechnungstellung eines höheren Satzes als den Basissatz für die Leistung eines ...
Zum selben Verfahren:
- LG Aachen, 06.12.2022 - 12 O 416/21
Honorarvereinbarung eines Architekten bei Beteiligung eines Verbrauchers
- LG Aachen, 06.12.2022 - 12 O 416/21
- BGH, 02.06.2022 - VII ZR 229/19
Zulässigkeit einer die Mindestsätze der HOAI unterschreitenden ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 14.05.2020 - VII ZR 174/19
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Frage der Unionsrechtswidrigkeit der ...
- BGH, 02.06.2022 - VII ZR 174/19
Folgen des EuGH-Urteils zur Unionsrechtswidrigkeit der Mindest- und Höchstsätze ...
- EuGH, 18.01.2022 - C-261/20
HOAI-Mindestsätze: Schlägt EU-Rechtswidrigkeit auf die Verträge durch?
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-261/20
Nach Ansicht von Generalanwalt Maciej Szpunar muss ein nationales Gericht eine ...
- KG, 13.09.2019 - 7 U 87/18
Anwendbarkeit der Regelungen der HOAI nach der EuGH-Entscheidung
- LG Essen, 28.12.2017 - 6 O 351/17
Vergütung erbrachter Leistungen aus Ingenieurvertrag
- OLG Hamm, 23.07.2019 - 21 U 24/18
HOAI-Mindestsätze sind trotz EuGH-Urteil bindend
- BGH, 14.05.2020 - VII ZR 174/19