Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
| Teil 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 16) |
(1) 1Bei der Ermittlung des Honorars für Grundleistungen im Sinne des § 3 Absatz 1 sind zugrunde zu legen
| 1. | das Leistungsbild, | |
| 2. | die Honorarzone und | |
| 3. | die dazugehörige Honorartafel zur Honorarorientierung. |
2Zusätzlich zu den Grundlagen nach Satz 1 ermittelt sich das Honorar
(2) 1Honorare für Grundleistungen bei Umbauten und Modernisierungen gemäß § 2 Absatz 5 und 6 sind zu ermitteln nach
2Der Umbau- oder Modernisierungszuschlag ist unter Berücksichtigung des Schwierigkeitsgrads der Leistungen in Textform zu vereinbaren. 3Die Höhe des Zuschlags auf das Honorar ist in den jeweiligen Honorarregelungen der Leistungsbilder der Teile 3 und 4 und in Anlage 1 Nummer 1.2 geregelt. 4Sofern keine Vereinbarung in Textform getroffen wurde, gilt ein Zuschlag von 20 Prozent ab einem durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad als vereinbart.
Fassung aufgrund der Ersten Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 02.12.2020
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2021 | Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure | 02.12.2020 |
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 6 HOAI
75 Entscheidungen zu § 6 HOAI in unserer Datenbank:
- BGH, 24.04.2014 - VII ZR 164/13
Honorarklage aus einem Ingenieurvertrag mit einem öffentlichen Auftraggeber: ...
- OLG Naumburg, 20.05.2025 - 2 U 38/24
Korrektur einer fehlerhaften Kostenberechnung für ingenieurtechnische Leistungen
- OLG Hamm, 05.06.2025 - 24 U 57/22
Architektenhaftung; Architektenhonorar; Baukostenobergrenze; Bausummengarantie; ...
- LG Köln, 19.06.2026 - 18 O 52/24
folgt
- LG Köln, 12.06.2026 - 18 O 193/25
Die Zielfindungsphase lebt!
- OLG Celle, 01.07.2026 - 14 U 59/25
Architektenvertrag; Baukostenüberschreitung; Abschlagszahlung
- OLG Stuttgart, 03.03.2026 - 10 U 88/25
Kann eine "falsche" Honorarzone wirksam vereinbart werden?
- OLG Naumburg, 21.04.2026 - 2 U 43/25
HOAI-Mindestsätze auch für Hochstapler?
- BayObLG, 06.12.2023 - Verg 7/23
Lange Vertragsbindung und niedrige Maximalstundensätze als unzumutbare ...
- OLG Naumburg, 16.05.2024 - 2 U 96/23
Umwidmung Ententeich - Anspruch auf den Umbauzuschlag bei Umgestaltung eines ...
Querverweise
Auf § 6 HOAI verweisen folgende Vorschriften:
- Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
- Allgemeine Vorschriften
- § 7 (Honorarvereinbarung)
- Objektplanung
- Gebäude und Innenräume
- § 36 (Umbauten und Modernisierungen von Gebäuden und Innenräumen)
- Ingenieurbauwerke
- § 44 (Honorare für Grundleistungen bei Ingenieurbauwerken)
- Verkehrsanlagen
- § 48 (Honorare für Grundleistungen bei Verkehrsanlagen)
- Fachplanung
- Tragwerksplanung
- § 52 (Honorare für Grundleistungen bei Tragwerksplanungen)
- Technische Ausrüstung
- § 56 (Honorare für Grundleistungen der Technischen Ausrüstung)
- Anlagen
- Anlage 1 ((zu § 3 Absatz 1) Beratungsleistungen)