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   OLG Celle, 29.11.2016 - 13 Verg 8/16   

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https://dejure.org/2016,50141
OLG Celle, 29.11.2016 - 13 Verg 8/16 (https://dejure.org/2016,50141)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.11.2016 - 13 Verg 8/16 (https://dejure.org/2016,50141)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. November 2016 - 13 Verg 8/16 (https://dejure.org/2016,50141)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 99 Nr. 4
    Prüfung der überwiegenden öffentlichen Subventionierung i.S.v. § 99 Nr. 4 GWB am Volumen der konkreten Gesamtbaumaßnahme

  • rechtsportal.de

    GWB § 99 Nr. 4
    Begriff der überwiegenden öffentlichen Subventionierung i.S. von § 99 Nr. 4 GWB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann wird ein Bauvorhaben überwiegend öffentlich subventioniert?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Prüfung der überwiegenden öffentlichen Subventionierung am Volumen der konkreten Gesamtbaumaßnahme

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Überwiegende öffentliche Förderung: Volumen der Gesamtbaumaßnahme zählt

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Ausschreibungspflicht nicht förderfähiger Teile einer Gesamtbaumaßnahme

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann wird ein Bauvorhaben überwiegend öffentlich subventioniert? (VPR 2017, 54)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wann wird ein Bauvorhaben überwiegend öffentlich subventioniert? (IBR 2017, 152)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2017, 239
  • NZBau 2017, 5
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG München, 10.11.2010 - Verg 19/10

    Vergabeverfahren: Begriff des öffentlichen Auftraggebers; Einrechnung der Kosten

    Auszug aus OLG Celle, 29.11.2016 - 13 Verg 8/16
    Etwas anderes kann ausnahmsweise dann gelten, wenn sich den Zuwendungsbescheiden eine Zuordnung der öffentlichen Fördermittel zu den einzelnen Baumaßnahmen, insbesondere zum jeweils streitbefangenen Leistungsumfang, entnehmen lässt (Senat, a. a. O.; vgl. auch Eschenbruch, a. a. O., Rn. 321) bzw. wenn sich Förderanträge von vornherein nur auf bestimmte, abgrenzbare Teile eines Projekts beziehen (vgl. für die Abgrenzung zwischen studentischem und betreutem Wohnen: OLG München, Beschluss vom 10. November 2010 - Verg 19/10, juris Rn. 40 ff.).

    Die von der Antragsgegnerin zitierte Rechtsprechung des OLG München (Beschluss vom 10. November 2010 - Verg 19/10) zur daraus folgenden Möglichkeit der "Aufsplittung" eines Bauprojektes in Bauten nach § 98 Nr. 5 GWB a. F. und andere Bauten ist jedoch vorliegend nicht einschlägig.

  • OLG Naumburg, 14.03.2014 - 2 Verg 1/14

    Projektsteuerung - Vergabenachprüfungsverfahren: Unstatthaftigkeit eines Antrags

    Auszug aus OLG Celle, 29.11.2016 - 13 Verg 8/16
    Deshalb ist für mehrere Bauabschnitte bei der Sanierung eines Klinikstandorts ebenso ein einheitliches Bauvorhaben i. S. v. § 3 VgV angenommen worden (vgl. OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. März 2014 - 2 Verg 1/14, juris Rn. 42) wie für die Vergabe eines Auftrags "Sanierung ... und Errichtung einer Hubschrauberlandeplattform" (Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 6. April 2005 - VK 9/05).
  • OLG Celle, 25.08.2011 - 13 Verg 5/11

    Bistum als öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB;

    Auszug aus OLG Celle, 29.11.2016 - 13 Verg 8/16
    Nach der herrschenden Auffassung und der Rechtsprechung des Senats ist die Frage der überwiegenden öffentlichen Förderung grundsätzlich am Volumen der konkreten Gesamtbaumaßnahme zu prüfen und nicht am Umfang einzelner Module (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. August 2016 - 13 Verg 4/16 sowie vom 25. August 2011 - 13 Verg 5/11; Zeiss, a. a. O., Rn. 237; Dreher in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., § 98 GWB Rn. 213; Diehr in: Reidt/ Stickler/Glahs, Vergaberecht, 3. Aufl., § 98 GWB, Rn. 126; Just in: Schulte/Just, Kartellrecht, 2. Aufl., § 98 GWB Rn. 45; Wagner in: Langen/Bunte, Kommentar zum deutschen und europäischen Kartellrecht, Band 1, 12. Aufl., § 98 GWB Rn. 77; Weyand, Vergaberecht, 4. Aufl, § 98 GWB Rn. 189 ) .
  • KG, 27.01.2015 - Verg 9/14

    Vergabenachprüfungsverfahren: Ermittlung des Auftragswertes bei mehreren

    Auszug aus OLG Celle, 29.11.2016 - 13 Verg 8/16
    Im Rahmen von § 3 Abs. 2 VgV (Umgehungsverbot) sind all diejenigen Bestandteile einer Gesamtbaumaßnahme als Einheit zu betrachten, zwischen denen ein funktionaler Zusammenhang in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht besteht und die deshalb ohne die jeweils anderen Bauabschnitte keine sinnvolle Funktion erfüllen können, und zwar unabhängig davon, ob die einzelnen Bauabschnitte als eigenständiger Auftrag oder als Los eines Gesamtauftrags ausgeschrieben wurden (vgl. KG, Beschluss vom 27. Januar 2015, Verg 9/14, juris Rn. 9; Glahs in: Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 3. Aufl., § 3 VgV Rn. 13; Lausen in: jurisPK-Vergaberecht, 5. Aufl., § 3 VgV Rn. 45).
  • OLG Jena, 11.12.2009 - 9 Verg 2/08

    Dienstleistungskonzession; Vergaberecht

    Auszug aus OLG Celle, 29.11.2016 - 13 Verg 8/16
    Die mögliche Rechtsverletzung der Antragstellerin kann nicht nur in einer Verschlechterung ihrer Zuschlagschancen liegen, sondern auch in der Zuschlagerteilung in einem fehlerhaften Verfahren (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 11. Dezember 2009 - 9 Verg 2/08, juris Rn. 22), die im Falle eines Verstoßes gegen § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nichtig wäre.
  • VK Niedersachsen, 28.07.2011 - VgK-27/11

    Begriff der Freizeiteinrichtung als ein die Anwendung des materiellen

    Auszug aus OLG Celle, 29.11.2016 - 13 Verg 8/16
    Ob sich die Gesamtkosten des Projekts im Zweifel nach § 3 VgV bestimmen (so Wagner, a. a. O.; Diehr, a. a. O.; Dreher, a. a. O., Rn. 209) oder ob der Begriff des Vorhabens in § 98 Nr. 5 GWB a. F. und § 99 Nr. 4 GWB n. F. sogar noch weiter zu verstehen ist (so Vergabekammer Niedersachsen, Beschluss vom 28. Juli 2011 - VgK-27/2011; Vergabekammer Nordbayern, a. a. O., Rn. 42), bedarf - wie hier - keiner Entscheidung, wenn und soweit sich die Gesamtkosten auf ein einheitliches Vorhaben i. S. v. § 3 VgV beziehen.
  • VK Rheinland-Pfalz, 06.04.2005 - VK 9/05

    Beweislast für eine Mischkalkulation

    Auszug aus OLG Celle, 29.11.2016 - 13 Verg 8/16
    Deshalb ist für mehrere Bauabschnitte bei der Sanierung eines Klinikstandorts ebenso ein einheitliches Bauvorhaben i. S. v. § 3 VgV angenommen worden (vgl. OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. März 2014 - 2 Verg 1/14, juris Rn. 42) wie für die Vergabe eines Auftrags "Sanierung ... und Errichtung einer Hubschrauberlandeplattform" (Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 6. April 2005 - VK 9/05).
  • VK Nordbayern, 30.09.2015 - 21.VK-3194-33/15

    Extensive Auslegung des Begriffs der Hochschulgebäude mit Blick auf

    Auszug aus OLG Celle, 29.11.2016 - 13 Verg 8/16
    Allerdings kommt es bei der Berechnung der Projektkosten im Rahmen des § 99 Nr. 4 GWB wie auch im Rahmen des § 98 Nr. 5 GWB a. F. gerade nicht auf die "förderfähigen Kosten" an (vgl. Zeiss, a. a. O.; Dreher, a. a. O.; Wagner, a. a. O.; Vergabekammer Nordbayern, Beschluss vom 30. September 2015, 21.VK-3194-33/15, juris Rn. 41).
  • KG, 19.03.2021 - Verg 1008/20

    Sofortige Beschwerde gegen Beschluss einer Vergabekammer; Juristische Personen

    Unter die Vorschrift fällt nicht nur die Errichtung von Krankenhäusern, sondern auch deren Sanierung und Umbau (OLG Celle, Beschluss vom 29. November 2016 - 13 Verg 8/16 -, juris Rn. 14; Ziekow in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Auflage 2020, § 99 GWB Rn. 124 m.w.N.), wie er hier von der Antragsgegnerin beabsichtigt ist.
  • VG Schleswig, 26.06.2019 - 9 A 2/18

    Städtebauförderung; Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung

    Anderenfalls hätte es der Auftraggeber in der Hand, sämtliche als nicht förderfähig eingestuften Baumaßnahmen bzw. Teile davon gesondert und ohne öffentliche Ausschreibung zu vergeben, weil sich jedes nur teilweise für förderfähig erachtete Projekt in eine -zu 100% öffentlich geförderte - Baumaßnahme und einen - nicht geförderten, mithin nicht ausschreibungspflichtigen - Rest aufteilen ließe (OLG Celle, B. v. 29.11.2016 - 13 Verg 8/16, juris Rdnr .16 ff).
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