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   OLG Düsseldorf, 24.05.2012 - III-1 RVs 6/12   

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OLG Düsseldorf, 24.05.2012 - III-1 RVs 6/12 (https://dejure.org/2012,17881)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.05.2012 - III-1 RVs 6/12 (https://dejure.org/2012,17881)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Mai 2012 - III-1 RVs 6/12 (https://dejure.org/2012,17881)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.10.2009 - 1 StR 205/09

    Fall Coesfeld; Anklagesatz (Umgrenzungsfunktion; Rückgriff auf das wesentliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2012 - 1 RVs 6/12
    Die begangene, konkrete Tat muss vielmehr durch bestimmte Tatumstände so genau gekennzeichnet werden, dass keine Unklarheit darüber möglich ist, welche Handlungen dem Angeklagten zur Last gelegt werden (vgl. BGH, NJW 2010, 308 [92]; NJW 2012, 867 [13]; jeweils mwN zum fast wortgleichen Anklagesatz, § 200 Abs. 1 Satz 1 StPO).

    In einem solchen Fall fehlt eine notwendige Prozessvoraussetzung mit der Folge, dass das Verfahren einzustellen ist (BGH, NJW 2010, 308 [91]; OLG Karlsruhe, StV 2005, 598; OLG Oldenburg, StraFo 2006, 412; OLG Brandenburg, OLGSt AO § 370 Nr. 11, S. 9 f; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl. [2011], § 409 Rdnr. 4).

  • BGH, 24.01.2012 - 1 StR 412/11

    Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift bei Bandentaten oder "uneigentlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2012 - 1 RVs 6/12
    Die begangene, konkrete Tat muss vielmehr durch bestimmte Tatumstände so genau gekennzeichnet werden, dass keine Unklarheit darüber möglich ist, welche Handlungen dem Angeklagten zur Last gelegt werden (vgl. BGH, NJW 2010, 308 [92]; NJW 2012, 867 [13]; jeweils mwN zum fast wortgleichen Anklagesatz, § 200 Abs. 1 Satz 1 StPO).
  • OLG Oldenburg, 15.08.2006 - Ss 247/06

    Voraussetzungen eines Strafbefehlsantrags; Erteilung einer Erlaubnis zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2012 - 1 RVs 6/12
    In einem solchen Fall fehlt eine notwendige Prozessvoraussetzung mit der Folge, dass das Verfahren einzustellen ist (BGH, NJW 2010, 308 [91]; OLG Karlsruhe, StV 2005, 598; OLG Oldenburg, StraFo 2006, 412; OLG Brandenburg, OLGSt AO § 370 Nr. 11, S. 9 f; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl. [2011], § 409 Rdnr. 4).
  • OLG Karlsruhe, 26.04.2005 - 1 Ss 189/04

    Verfahrenseinstellung wegen Nichteinhaltung der Umgrenzungsfunktion einer Anklage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2012 - 1 RVs 6/12
    In einem solchen Fall fehlt eine notwendige Prozessvoraussetzung mit der Folge, dass das Verfahren einzustellen ist (BGH, NJW 2010, 308 [91]; OLG Karlsruhe, StV 2005, 598; OLG Oldenburg, StraFo 2006, 412; OLG Brandenburg, OLGSt AO § 370 Nr. 11, S. 9 f; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl. [2011], § 409 Rdnr. 4).
  • OLG Düsseldorf, 31.07.2012 - 1 RVs 41/12

    Anforderungen an die Darstellung der Tat im Strafbefehl; Rechtsfolgen der

    Die diesbezüglichen Angaben, die § 409 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StPO für den Strafbefehl vorschreibt, waren beim Übergang vom Haupt- ins Strafbefehlsverfahren nicht etwa entbehrlich, denn der nach § 408a StPO ergangene Strafbefehl unterscheidet sich nicht von einem ohne vorhergehenden Eröffnungsbeschluss erlassenen ("normalen") Strafbefehl und nimmt auf das vorangegangene Verfahren keinen Bezug (KK-Fischer, StPO, 6. Auflage [2008], § 408a Rdnr. 14; vgl. hierzu bereits Senatsbeschluss vom 24. Mai 2012 [III-1 RVs 6/12]).

    Insoweit hält der Senat an seiner mit Beschluss vom 24. Mai 2012 (III-1 RVs 6/12) noch vertretenen Ansicht nach erneuter Prüfung der Rechtslage nicht mehr fest.

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