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   OLG Dresden, 10.03.2022 - 4 W 94/22   

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OLG Dresden, 10.03.2022 - 4 W 94/22 (https://dejure.org/2022,5799)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10.03.2022 - 4 W 94/22 (https://dejure.org/2022,5799)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10. März 2022 - 4 W 94/22 (https://dejure.org/2022,5799)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Sachsen

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufige Unterlassung von Äußerungen in einer Berichterstattung; Glaubhaftmachung einer Tatsachenbehauptung; Anwaltliche Versicherung eines nicht am Rechtsstreit beteiligten Rechtsanwalts; Hinreichend sorgfältige Recherche für eine Verdachtsberichterstattung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 980
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG Stuttgart, 08.02.2017 - 4 U 166/16

    Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen eine identifizierende Berichterstattung

    Auszug aus OLG Dresden, 10.03.2022 - 4 W 94/22
    Andererseits sind die Anforderungen umso höher, je schwerwiegender die Äußerung das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt (BGH VersR 2016, 938 Rn. 38; OLG Stuttgart, Urteil vom 08. Februar 2017 - 4 U 166/16 -, Rn. 149 - 150, juris).

    Dies ist eine Frage des Einzelfalles, für die sich gleichwohl in der Rechtsprechung Regelfristen herausgebildet haben, bei deren Überschreitung von einer Selbstwiderlegung auszugehen ist (vgl. etwa OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.1.2015 - 6 U 156/14 - juris; vgl. im Übrigen die Verweise auf nicht veröffentlichte Rechtsprechung der OLGe Koblenz und Köln sowie des KG bei Wenzel-Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl. Kap 12 Rn 145 weitergehend OLG Hamburg, Beschluss vom 15.12.2014 - 7 W 141/14 - juris OLG Stuttgart, Urteil vom 08. Februar 2017 - 4 U 166/16 -, Rn. 35 - 36, juris).

  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

    Auszug aus OLG Dresden, 10.03.2022 - 4 W 94/22
    Unbewiesene Tatsachenbehauptungen herabsetzenden Charakters werden aber nicht allein deswegen zulässig, weil sie auch von anderen aufgestellt worden sind; der Betroffene verliert durch die erste belastende Berichterstattung seine Ehre und soziale Anerkennung auch nicht in dem Sinne, dass diese Schutzgüter nicht erneut oder nur mit geringerer Intensität verletzt werden könnten (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - VI ZR 211/12 -, BGHZ 199, 237-270, Rn. 41; OLG Köln, Urteil vom 16.3.2017 - 15 U 123/16 - juris).
  • BGH, 12.04.2016 - VI ZR 505/14

    Zur Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung über eine Organentnahme

    Auszug aus OLG Dresden, 10.03.2022 - 4 W 94/22
    Andererseits sind die Anforderungen umso höher, je schwerwiegender die Äußerung das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt (BGH VersR 2016, 938 Rn. 38; OLG Stuttgart, Urteil vom 08. Februar 2017 - 4 U 166/16 -, Rn. 149 - 150, juris).
  • BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 865/00

    Zur Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Veröffentlichung eines diffamierenden

    Auszug aus OLG Dresden, 10.03.2022 - 4 W 94/22
    Selbst für die Aufnahme eines von anderen Zeitungen aufgestellten Verdachts in einen Pressespiegel hat es das Bundesverfassungsgericht nicht beanstandet, dass demjenigen, der die Äußerung eines Dritten verbreitet, ohne sie sich zu eigen zu machen, die Pflicht auferlegt wird, sich vom Wahrheitsgehalt der weitergegebenen Tatsachenbehauptungen zu vergewissern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. September 2003 - 1 BvR 865/00 - juris).
  • OLG Köln, 16.03.2017 - 15 U 123/16

    Zulässiger Umfang einer identifizierenden Wort- und Bild-Berichterstattung

    Auszug aus OLG Dresden, 10.03.2022 - 4 W 94/22
    Unbewiesene Tatsachenbehauptungen herabsetzenden Charakters werden aber nicht allein deswegen zulässig, weil sie auch von anderen aufgestellt worden sind; der Betroffene verliert durch die erste belastende Berichterstattung seine Ehre und soziale Anerkennung auch nicht in dem Sinne, dass diese Schutzgüter nicht erneut oder nur mit geringerer Intensität verletzt werden könnten (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - VI ZR 211/12 -, BGHZ 199, 237-270, Rn. 41; OLG Köln, Urteil vom 16.3.2017 - 15 U 123/16 - juris).
  • BGH, 16.02.2016 - VI ZR 367/15

    Rechtmäßigkeit der Abrufbarkeit von Altmeldungen im Online-Archiv einer

    Auszug aus OLG Dresden, 10.03.2022 - 4 W 94/22
    Unabhängig davon, ob ein solches Verhalten strafrechtlich als versuchte Nötigung einzustufen wäre, wenn der Antragsteller selbst diese Drohung eingesetzt hätte, um selbst eine Bevorzugung zu erfahren, stellt es ihn jedenfalls in den Augen der Öffentlichkeit in ein ungünstiges Licht, weil sie sein mögliches Fehlverhalten öffentlich macht und den Antragsteller hierdurch in den Augen der Leserschaft negativ qualifiziert (vgl. hierzu etwa BGH v. 17.12.2019 - VI ZR 249/18, GRUR 2020, 664 Rn. 17; v. 18.06.2019 - VI ZR 80/18, GRUR 2019, 1084 Rn. 19; v. 16.02.2016 - VI ZR 367/15 - ZUM-RD 2016, 434 Rn. 15).
  • BGH, 18.06.2019 - VI ZR 80/18

    Strafverfahrensbegleitende identifizierende Wort- und Bildberichterstattung:

    Auszug aus OLG Dresden, 10.03.2022 - 4 W 94/22
    Unabhängig davon, ob ein solches Verhalten strafrechtlich als versuchte Nötigung einzustufen wäre, wenn der Antragsteller selbst diese Drohung eingesetzt hätte, um selbst eine Bevorzugung zu erfahren, stellt es ihn jedenfalls in den Augen der Öffentlichkeit in ein ungünstiges Licht, weil sie sein mögliches Fehlverhalten öffentlich macht und den Antragsteller hierdurch in den Augen der Leserschaft negativ qualifiziert (vgl. hierzu etwa BGH v. 17.12.2019 - VI ZR 249/18, GRUR 2020, 664 Rn. 17; v. 18.06.2019 - VI ZR 80/18, GRUR 2019, 1084 Rn. 19; v. 16.02.2016 - VI ZR 367/15 - ZUM-RD 2016, 434 Rn. 15).
  • BGH, 19.11.2014 - VIII ZR 79/14

    Anspruch auf Zahlung von Abschlägen auf die zu erwartende Einspeisevergütung:

    Auszug aus OLG Dresden, 10.03.2022 - 4 W 94/22
    Im Anwendungsbereich des § 511 Abs. 3 ZPO reicht nach der Rechtsprechung des BGH sogar eine einfache Parteierklärung aus (BGH NJW 2015, 873, 874, Zöller-Gelmer und Greger, ZPO, 34. Aufl. § 294 Rn 5).
  • OLG Karlsruhe, 14.01.2015 - 6 U 156/14

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bewertung von Äußerungen im Rahmen einer

    Auszug aus OLG Dresden, 10.03.2022 - 4 W 94/22
    Dies ist eine Frage des Einzelfalles, für die sich gleichwohl in der Rechtsprechung Regelfristen herausgebildet haben, bei deren Überschreitung von einer Selbstwiderlegung auszugehen ist (vgl. etwa OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.1.2015 - 6 U 156/14 - juris; vgl. im Übrigen die Verweise auf nicht veröffentlichte Rechtsprechung der OLGe Koblenz und Köln sowie des KG bei Wenzel-Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl. Kap 12 Rn 145 weitergehend OLG Hamburg, Beschluss vom 15.12.2014 - 7 W 141/14 - juris OLG Stuttgart, Urteil vom 08. Februar 2017 - 4 U 166/16 -, Rn. 35 - 36, juris).
  • BGH, 17.12.2019 - VI ZR 249/18

    Erkennbarmachung des Beschuldigten durch Wortberichterstattung über ein

    Auszug aus OLG Dresden, 10.03.2022 - 4 W 94/22
    Unabhängig davon, ob ein solches Verhalten strafrechtlich als versuchte Nötigung einzustufen wäre, wenn der Antragsteller selbst diese Drohung eingesetzt hätte, um selbst eine Bevorzugung zu erfahren, stellt es ihn jedenfalls in den Augen der Öffentlichkeit in ein ungünstiges Licht, weil sie sein mögliches Fehlverhalten öffentlich macht und den Antragsteller hierdurch in den Augen der Leserschaft negativ qualifiziert (vgl. hierzu etwa BGH v. 17.12.2019 - VI ZR 249/18, GRUR 2020, 664 Rn. 17; v. 18.06.2019 - VI ZR 80/18, GRUR 2019, 1084 Rn. 19; v. 16.02.2016 - VI ZR 367/15 - ZUM-RD 2016, 434 Rn. 15).
  • OLG Hamburg, 03.03.2020 - 7 U 63/19

    Haben einflussreiche Wikipedia-Autoren einen Anspruch auf Anonymität?

  • OLG Dresden, 15.02.2021 - 4 U 2196/20

    Anspruch auf vorläufige Löschung einer Äußerung im Internet Vorwurf eines gegen

  • BGH, 17.01.2002 - VII ZB 32/01

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung im Wiedereinsetzungsverfahren

  • OLG Dresden, 21.08.2018 - 4 U 255/18

    Zulässigkeit und zulässiger Umfang einer Verdachtsberichterstattung in der Presse

  • OLG Dresden, 25.01.2018 - 4 U 1675/17

    Dringlichkeit einer auf presserechtliche Unterlassungsansprüche gestützten

  • OLG Dresden, 15.09.2021 - 4 U 1214/21

    Anspruch auf Unterlassung einer Behauptung in einem Presseartikel und Abdruck

  • OLG Dresden, 21.07.2020 - 4 W 242/20

    Einstweilige Verfügung abgelehnt: Beschwerdeentscheidung als Beschluss oder

  • OLG Hamburg, 24.01.2020 - 7 U 46/19
  • OLG Köln, 06.01.1983 - 25 UF 194/82
  • BAG, 25.08.2022 - 6 AZR 499/21

    Anforderungen an elektronisch eingereichte Schriftsätze

    Durch das niedrigschwellige Erfordernis, die vorübergehende technische Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung lediglich glaubhaft iSv. § 294 Abs. 1 ZPO machen zu müssen (zu den allgemeinen Anforderungen an die Glaubhaftmachung vgl. zB BGH 2. August 2022 - VIII ZB 3/21 - Rn. 14 f.) , was auch im Wege einer anwaltlichen Versicherung erfolgen kann (vgl. BGH 5. Juli 2017 - XII ZB 463/16 - Rn. 14; OLG Dresden 10. März 2022 - 4 W 94/22 - Rn. 6; OLG Hamm 19. August 2021 - I-4 U 57/21 ua. - Rn. 47) , ist dieser Zugang jedoch nicht in unzumutbarer Weise eingeschränkt.
  • OLG Dresden, 23.04.2024 - 4 W 213/24
    Nach der in das Zivilrecht transferierten Beweisregel des § 186 StGB, die immer dann für den Betroffenen streitet, wenn die verbreitete Tatsachenbehauptung im Rahmen der betreffenden Berichterstattung zur Herabwürdigung des Antragstellers in der öffentlichen Meinung geeignet ist (allg. Auffassung, vgl. nur Senat, Beschluss vom 10.03.2022 - 4 W 94/22, Rn. 5 - juris; vgl. Senat, Urteil vom 28.03.2023 - 4 U 944/22 - juris), trägt die Beklagte die Beweislast für die Wahrheit der Behauptung.
  • OLG Dresden, 28.03.2023 - 4 U 944/22

    Unterlassungsansprüche hinsichtlich verschiedener Äußerungen in einem Buch über

    c) Nach der in das Zivilrecht transferierten Beweisregel des § 186 StGB, die immer dann für den Betroffenen streitet, wenn die verbreitete Tatsachenbehauptung im Rahmen der betreffenden Berichterstattung zur Herabwürdigung des Antragstellers in der öffentlichen Meinung geeignet ist (allg. Auffassung, vgl. nur Senat, Beschluss vom 10. März 2022 - 4 W 94/22 -, Rn. 5, juris), trägt damit die Beklagte die Beweislast für die Wahrheit dieser Behauptung.
  • LAG Hessen, 25.01.2023 - 6 Sa 369/22

    Unwirksame Dokumentenübermittlung mittels Word-Datei oder per Telefax; Effektiver

    aa) Durch die Möglichkeit einer Ersatzeinreichung bei vorübergehender technische Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung (sh. dazu mwN BAG 25. August 2022 - 6 AZR 499/21 - Rn. 29) und das niedrigschwellige Erfordernis, diese vorübergehende technische Unmöglichkeit lediglich glaubhaft iSv. § 294 Abs. 1 ZPO machen zu müssen (zu den allgemeinen Anforderungen an die Glaubhaftmachung vgl. zB BGH 2. August 2022 - VIII ZB 3/21 - Rn. 14 f.), was auch im Wege einer anwaltlichen Versicherung erfolgen kann (vgl. BAG 25. August 2022 - 6 AZR 499/21 - aaO; BGH 5. Juli 2017 - XII ZB 463/16 - Rn. 14; OLG Dresden 10. März 2022 - 4 W 94/22 - Rn. 6; OLG Hamm 19. August 2021 - I-4 U 57/21 ua. - Rn. 47), ist der Zugang zu den Gerichten (hier zum zweiten Rechtszug, auf den es keinen aus dem Gebot des effektiven Rechtsschutzes herzuleitenden Anspruch gibt, vgl. BVerfG 2. November 2020 - 1 BvR 533/20 - Rn. 12; BAG 25. April 2022 - 3 AZB 2/22 - Rn. 19) nicht in unzumutbarer Weise eingeschränkt (vgl. BAG 25. August 2022 - 6 AZR 499/21 - aaO).
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