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   OLG Dresden, 22.04.1998 - 12 U 175/98   

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https://dejure.org/1998,5633
OLG Dresden, 22.04.1998 - 12 U 175/98 (https://dejure.org/1998,5633)
OLG Dresden, Entscheidung vom 22.04.1998 - 12 U 175/98 (https://dejure.org/1998,5633)
OLG Dresden, Entscheidung vom 22. April 1998 - 12 U 175/98 (https://dejure.org/1998,5633)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Zwangsvollstreckung aus einer Grundschuld; Abschluss eines Erlassvertrages durch Zusendung eines Verrechnungsschecks; Vorraussetzung für die Annahme eines Erlassvertrages; Anfechtung durch Rückruf des Schecks

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustandekommen eines Abfindungsvertrages durch Hereinnahme eines Schecks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 119, 151, 397
    Einzug eines mit einem Vergleichsangebot übersandten Schecks als "Erlaßfalle"

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 1999, 949
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.12.1985 - VIII ZR 297/84

    Annahme eines Abfindungsgebots durch widerspruchslose Einlösung eines übersandten

    Auszug aus OLG Dresden, 22.04.1998 - 12 U 175/98
    a) Voraussetzung für die Annahme ist, dass ein unbeteiligter objektiver Dritter aus dem Verhalten des Angebotsempfängers aufgrund aller äußeren Indizien auf den wirklichen Annahmewillen (§ 133 BGB ) schließen muß (vgl. BGH NJW-RR 86, 415).

    Die Kläger haben in ihrem Schreiben ausdrücklich auf die Annahmeerklärung der Beklagten ihnen gegenüber verzichtet, weshalb lediglich ein nach außen hervortretendes Verhalten der Beklagten erforderlich war, aus dem sich deren Annahmewille unzweideutig ergibt (vgl. BGH NJW-RR 1986, 415).

  • BGH, 07.06.1984 - IX ZR 66/83

    Willenserklärung ohne Erklärungsbewußtsein

    Auszug aus OLG Dresden, 22.04.1998 - 12 U 175/98
    Wird nämlich das Verhalten dem Erklärenden zugerechnet, obwohl er kein Erklärungbewußtsein hat (vgl. BGHZ 109, 171 ff., 177), so muß es ihm möglich sein, entsprechend den Regelungen über die Irrtumsanfechtung sich von dieser Erklärung wieder zu lösen (vgl. Palandt-Heinrichs, BGB , 57. Aufl., Einführung vor § 116 Rn. 17; BGHZ 91, 324 , Leitsatz 1).
  • BGH, 28.03.1990 - VIII ZR 258/89

    Annahme eines Abfindungsangebots durch Einreichung eines Schecks

    Auszug aus OLG Dresden, 22.04.1998 - 12 U 175/98
    Ohne den wirklichen Annahmewillen kommt der Erlaßvertrag nämlich nicht zustande (vgl. Palandt-Heinrichs, BGB , 57. Aufl., § 151 Rn. 2; BGHZ 111, 97 ; Münchner Kommentar - Krämer BGB AT, 3. Aufl., § 151 Rz. 55).
  • BGH, 02.11.1989 - IX ZR 197/88

    Schuldhafte Verkürzung der Zwangsverwaltungsmasse durch den Verwalter

    Auszug aus OLG Dresden, 22.04.1998 - 12 U 175/98
    Wird nämlich das Verhalten dem Erklärenden zugerechnet, obwohl er kein Erklärungbewußtsein hat (vgl. BGHZ 109, 171 ff., 177), so muß es ihm möglich sein, entsprechend den Regelungen über die Irrtumsanfechtung sich von dieser Erklärung wieder zu lösen (vgl. Palandt-Heinrichs, BGB , 57. Aufl., Einführung vor § 116 Rn. 17; BGHZ 91, 324 , Leitsatz 1).
  • OLG Brandenburg, 13.07.2011 - 4 U 158/10

    Abschluss eines Kreditkartenvertrags durch einen Dritten und Genehmigung des

    (1) Zwar ist es grundsätzlich möglich, dass demjenigen, der eine Erklärung ohne Erklärungsbewusstsein abgegeben hat, ein Anfechtungsrecht analog § 119 Abs. 1 BGB zusteht (vgl. nur: Palandt-Ellenberger, Einf. v. § 116 Rn. 17; OLG Dresden, Urteil vom 22.04.1998 - 12 U 175/98 - Rn. 45).
  • OLG Karlsruhe, 16.09.1999 - 8 U 224/98

    Annahme von Erlaßangeboten bei Scheckeinlösung durch Banken als Kreditgläubiger

    Gerade im Bereich der Problemstellung der Annahme von Erlaßangeboten bei Scheckeinlösung durch Banken als Kreditgläubiger sind in jüngster Zeit zahlreiche Entscheidungen von Instanzgerichten ergangen (z. B. OLG Nürnberg NJW-RR 98, 256; OLG Karlsruhe (9. Senat) OLGR 98, 410 und 9 U 214/97; OLG Dresden WM 99, 949; LG München I WM 97, 2214; LG Bremen WM 98, 2189 und LG Waldshut-Tiengen WM 98, 2191 ), die sich mit der Frage der sogenannten "Erlaßfalle" befassen und im Grundsatz einheitlich auf dem Standpunkt stehen, daß durch die Weiterleitung bzw. Einlösung des dem Angebot beigefügten Schecks allein noch nicht auf einen geäußerten Annahmewillen geschlossen werden kann, insbesondere dann nicht, wenn weitere Umstände gegen das Vorhandensein eines unzweifelhaft auf die Annahme gerichteten Willens sprechen.
  • OLG Dresden, 14.10.1998 - 8 U 2209/98

    Anforderungen an die Annahme eines Erlass- bzw. Vergleichsangebots durch den

    Auch das OLG Dresden hat bereits mehrfach in dieser Weise entschieden (Urt. v. 22.04.1998, Az.: 12 U 175/98; Beschl. v. 26.08.1998, Az.: 19 W 899/98; Urt. v. 03.06.1998, Az.: 13 u 414/98; Urt. v. 12.08.1998, Az.: 8 U 1373/98; Urt. v. 18.12.1997, Az.: 4 U 2774/97).
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