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   OLG Frankfurt, 03.08.2011 - 18 W 130/11   

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https://dejure.org/2011,77840
OLG Frankfurt, 03.08.2011 - 18 W 130/11 (https://dejure.org/2011,77840)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.08.2011 - 18 W 130/11 (https://dejure.org/2011,77840)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. August 2011 - 18 W 130/11 (https://dejure.org/2011,77840)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Konstanz, 01.07.2008 - 2 Qs 27/08

    Abtretung - Kostenerstattungsansprüche - Zulässigkeit - Vollmacht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.08.2011 - 18 W 130/11
    Denn nach zutreffender Auffassung ist diese Erklärung unwirksam, da die in einer Formularvollmacht enthaltene Abtretung eine überraschende Klausel im Sinne von § 305c I BGB darstellt (Hans OLG, Az.: 2 W 72/91, juris; OLG Koblenz, RuS 2010, 341, LG Konstanz, Rpfleger 2008, 596; LG Düsseldorf, AGS 2007, 34; a.A. LG Hamburg, AnwBl 1977, 70; nur am Rande sei darauf hingewiesen, dass der Kostenfestsetzungsbeschluss anderenfalls bereits deshalb aufzuheben wäre, weil der Beklagte zu 1. nicht mehr Forderungsinhaber wäre).
  • OLG Bremen, 30.08.1991 - 2 W 72/91

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde eines Rechtsanwaltes gegen die Verweigerung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.08.2011 - 18 W 130/11
    Denn nach zutreffender Auffassung ist diese Erklärung unwirksam, da die in einer Formularvollmacht enthaltene Abtretung eine überraschende Klausel im Sinne von § 305c I BGB darstellt (Hans OLG, Az.: 2 W 72/91, juris; OLG Koblenz, RuS 2010, 341, LG Konstanz, Rpfleger 2008, 596; LG Düsseldorf, AGS 2007, 34; a.A. LG Hamburg, AnwBl 1977, 70; nur am Rande sei darauf hingewiesen, dass der Kostenfestsetzungsbeschluss anderenfalls bereits deshalb aufzuheben wäre, weil der Beklagte zu 1. nicht mehr Forderungsinhaber wäre).
  • OLG München, 11.04.2000 - 11 WF 745/00
    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.08.2011 - 18 W 130/11
    In jedem Falle liegt hinreichende Forderungsbestimmtheit vor, sobald die Parteien ihre Kostenfestsetzungsanträge eingereicht haben und der Rechtspfleger in der Lage ist, das Verrechnungsergebnis festzustellen (wie hier: OLG München, MDR 2000, 850; siehe auch OLG Celle, JurBüro 1983, 1698).
  • BGH, 08.01.1976 - III ZR 146/73

    Aufrechnung gegenüber einem neuen Gläubiger (Zessionar) - Fälligwerden der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.08.2011 - 18 W 130/11
    Dem kann nicht gefolgt werden, wobei dahinstehen kann, ob die Kostenvorschrift des § 97 II ZPO überhaupt geeignet ist, die Berücksichtigungsfähigkeit der Aufrechnung zu berühren: Nach wohl einhelliger Auffassung entsteht der prozessuale Kostenerstattungsanspruch aufschiebend bedingt bereits zu Beginn des Prozessrechtsverhältnisses zwischen den Parteien (BGH, WM 1976, 460) und wird mit rechtskräftiger Entscheidung unbedingt.
  • OLG Koblenz, 17.04.2009 - 10 U 691/07

    Unfallversicherung: Erklärung des Versicherers zur Leistungspflicht; Schätzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.08.2011 - 18 W 130/11
    Denn nach zutreffender Auffassung ist diese Erklärung unwirksam, da die in einer Formularvollmacht enthaltene Abtretung eine überraschende Klausel im Sinne von § 305c I BGB darstellt (Hans OLG, Az.: 2 W 72/91, juris; OLG Koblenz, RuS 2010, 341, LG Konstanz, Rpfleger 2008, 596; LG Düsseldorf, AGS 2007, 34; a.A. LG Hamburg, AnwBl 1977, 70; nur am Rande sei darauf hingewiesen, dass der Kostenfestsetzungsbeschluss anderenfalls bereits deshalb aufzuheben wäre, weil der Beklagte zu 1. nicht mehr Forderungsinhaber wäre).
  • BFH, 16.03.2016 - VII B 102/15

    Abtretung eines Anspruchs aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss und Aufrechnung

    Für eine Aufrechnung reicht somit der Erlass der Kostengrundentscheidung aus (Beschluss des OLG Frankfurt vom 3. August 2011  18 W 130/11; Urteil des Brandenburgischen OLG vom 27. Juli 2006  5 U 160/05, Neue Justiz 2006, 509; Beschluss des OLG München vom 11. April 2000  11 WF 745/00, MDR 2000, 850).
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