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   OLG Frankfurt, 03.12.1999 - 20 W 445/97   

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https://dejure.org/1999,5521
OLG Frankfurt, 03.12.1999 - 20 W 445/97 (https://dejure.org/1999,5521)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.12.1999 - 20 W 445/97 (https://dejure.org/1999,5521)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. Dezember 1999 - 20 W 445/97 (https://dejure.org/1999,5521)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht auf Übersendung der Sterbeurkunde; Recht auf Einsicht in die Personenstandsbücher; Berechtigtes und rechtliches Interesse; Ermächtigung des Nachlasspfleger zur Ermittlung der unbekannten Erben; Einsatz und Rechte eiones privaten Erbenermittlers

  • vfst.de

    § 61 PStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1960 § 1962 § 1915 § 1793 § 1822 Nr. 1
    Beauftragung eines Erbenermittlers durch den Nachlassverwalter - Möglichkeit, Voraussetzungen, Aufgaben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 960
  • FGPrax 2000, 67
  • Rpfleger 2000, 161
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Bremen, 02.04.1998 - 1 W 99/97

    Rechtliches Interesse eines hauptberuflichen Erbenermittlers an der Ausstellung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.1999 - 20 W 445/97
    Des Weiteren kann er sich auch nicht auf eine Geschäftsführung ohne Auftrag stützen, da im Hinblick auf die Freiheit zur Erbausschlagung nicht festgestellt werden kann, ob die Ermittlung der Personenstandsdaten dem mutmaßlichen Willen der Erben entspricht (ebenso Hepting/Gaaz, PStR 34. Lfg., § 61 Rdnr. 62; Hoppe/Spoerr/Niewerth, StAZ 1998, 65, 66, 69; Sachse, StAZ 1997, 61, 62; Hepting, ZEV 1999, 302, 303; OLG Bremen, StAZ 1998, 255).

    Da die Rechtsordnung ein Handeln durch Vertreter oder Bevollmächtigte grundsätzlich zulässt, ist aus dem Fehlen einer Regelung im Personenstandsgesetz zu schließen, dass der Gesetzgeber die Einsichtnahme durch hierzu bevollmächtigte Personen nicht verbieten oder einschränken wollte (so auch: LG Aurich, StAZ 1986, 322, 323; OLG Bremen, StAZ 1998, 255, 256; OLG Celle, StAZ 1998, 81, 82).

  • BGH, 26.10.1967 - VII ZR 86/65

    Maßgebliches Recht für die Beurteilung der internationalen Zuständigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.1999 - 20 W 445/97
    Denn diese ist nach außen unbeschränkt und nicht von der Zweck- oder Pflichtmäßigkeit des Handelns des Nachlasspflegers abhängig (vgl. BGHZ 49, 1, 4).
  • OLG Frankfurt, 08.02.1995 - 20 W 411/94

    Erteilung einer Personenstandsurkunde (hier: Sterbeurkunde) für einen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.1999 - 20 W 445/97
    In Bezug auf Personenstandsdaten ist er nur dann gegeben, wenn deren Kenntnis für eine Person zur Verfolgung von Rechten oder zur Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist (vgl. hierzu OLG Frankfurt am Main 8.2.1995, DNotZ 1996, 586 = OLG-Report 1995, 67 = StAZ 1995, 138 = FamRZ 1996, 112 mit weit. Nachw.).
  • OLG Celle, 30.06.1997 - 18 W 2/97

    Umfang der Rechte eines Erbenermittlers; Anspruch auf Auskunftserteilung bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.1999 - 20 W 445/97
    Da die Rechtsordnung ein Handeln durch Vertreter oder Bevollmächtigte grundsätzlich zulässt, ist aus dem Fehlen einer Regelung im Personenstandsgesetz zu schließen, dass der Gesetzgeber die Einsichtnahme durch hierzu bevollmächtigte Personen nicht verbieten oder einschränken wollte (so auch: LG Aurich, StAZ 1986, 322, 323; OLG Bremen, StAZ 1998, 255, 256; OLG Celle, StAZ 1998, 81, 82).
  • RG, 01.05.1911 - IV 413/10

    Haftung des Vormundes für Hilfspersonen; Beweislast

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.1999 - 20 W 445/97
    Im Übrigen aber können der Vormund und Pfleger sich Hilfspersonen bedienen oder die Erledigung von einzelnen Angelegenheiten einer anderen Person übertragen (so RGZ 76, 185 für die Verwaltung eines Landgutes; BayObLGZ 14, 210, 213 für die Abwicklung einer Nachlassangelegenheit).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - 3 Wx 210/19

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Erbscheinsantrages; Erbschein zum Zwecke

    Ein rechtliches Interesse ist gegeben, wenn die Kenntnis der Personenstandsdaten zur Verfolgung von Rechten erforderlich ist (näher: Senat, FamRZ 2014, 605 ff; OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 960 ff und 1995, 846 ff; Gaaz/Bornhofen, PStG, 4. Aufl. 2018, § 62 Rdnr. 12).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2014 - 3 Wx 192/13

    Anforderungen an den Nachweis des Erbrechts bei Tätigkeit eines Erbenermittlers

    Letzteres ist bei der Ermittlung unbekannter Erben der Fall, denn sie bedarf weder des persönlichen Einflusses des Nachlasspflegers, noch berührt sie die Nachlasspflegschaft als solche (OLG Celle StAZ 1998, S. 81 ff; OLG Bremen StAZ 1998, S. 255 ff; OLG Frankfurt NJW-RR 2000, S. 960 ff, OLG Schleswig FGPrax 2005, S. 129 f).
  • OLG Düsseldorf, 23.07.2013 - 3 Wx 11/13

    Recht des potentiellen Erben auf Erteilung von Sterbeurkunden naher Angehöriger

    In Bezug auf Personenstandsdaten ist er nur dann gegeben, wenn deren Kenntnis für eine Person zur Verfolgung von Rechten oder zur Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist (OLG Frankfurt, FGPrax 2000, 67, 68; NJW-RR 1995, 846, 847).
  • OLG Hamm, 12.08.2010 - 15 Wx 8/10

    Akteneinsichtsrecht des Erbenermittlers

    Der Änderung lag die Absicht des Gesetzgebers zugrunde, einer missbräuchlichen Verwendung der Eintragungen in den Personenstandsbüchern durch den Begriff des rechtlichen Interesses entgegen zu wirken (OLG Frankfurt Rpfleger 2000, 161 = FGPrax 2000, 67).
  • OLG Braunschweig, 28.08.2020 - 11 U 65/19

    Reichweite der Pflichten eines Nachlassgerichts zur Erbenermittlung; Einholung

    Das Oberlandesgericht Bremen (Beschluss vom 02.04.1998 - 1 W 99/97 -, juris) und das Oberlandesgericht Frankfurt (Beschluss vom 03.12.1999 - 20 W 445/97-, juris) haben sich lediglich mit der Frage befasst, ob der vom Nachlassgericht zum Nachlasspfleger bestellte Erbenermittler Personenstandsurkunden anfordern kann.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2003 - 8 A 175/03

    Akteneinsichtsanspruch eines Klägers auf der Grundlage von § 29

    vgl. zum rechtlichen Interesse an der Einsicht in Personenstandsbücher: OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. Dezember 1999, - 20 W 445/97 -, NJW-RR 2000, 960- 962.
  • KG, 11.01.2011 - 1 W 359/10

    Gewerblicher Erbenermittler: Einsichtsrecht in Nachlassvorgänge möglicher Erben

    Gewerbliche Erbenermittler haben nach obergerichtlicher Rechtsprechung weder ein eigenes berechtigtes noch ein rechtliches Interesse in vorgenanntem Sinn (OLG Hamm, a.a.O.; OLG Frankfurt/Main, FGPrax 2000, 67; OLG Schleswig, OLGReport 1999, 109; OLG Bremen, ZEV 1999, 322).
  • OLG Schleswig, 14.02.2005 - 2 W 202/04

    Auskunftsersuchen gegenüber Personenstandsregister im Rahmen der Erbensuche des

    Der Nachlasspfleger darf als gesetzlicher Vertreter der von ihm zu ermittelnden Erben (§§ 1960 Abs. 2, 1915 Abs. 1, 1793 Abs. 1 BGB) ein rechtliches Interesse geltend machen und zur Ausführung seiner Aufgabe - wie vorliegend geschehen - Erbensucher ermächtigen (OLG Frankfurt FGPrax 2000, 67; OLG Celle StAZ 1998, 81; LG Bremen StAZ 1998, 83; Palandt/Edenhofer, BGB, 64 Aufl., § 1960 Rn. 17; Hepting/Gaaz § 61 PStG Rn. 60).
  • OLG Braunschweig, 23.07.2020 - 11 U 65/19
    Das Oberlandesgericht Bremen (Beschluss vom 02.04.1998 - 1 W 99/97 -, juris) und das Oberlandesgericht Frankfurt (Beschluss vom 03.12.1999 - 20 W 445/97-, juris) haben sich lediglich mit der Frage befasst, ob der vom Nachlassgericht zum Nachlasspfleger bestellte Erbenermittler Personenstandsurkunden anfordern kann.
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