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   OLG Frankfurt, 04.02.2016 - 4 UF 274/15   

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https://dejure.org/2016,19428
OLG Frankfurt, 04.02.2016 - 4 UF 274/15 (https://dejure.org/2016,19428)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.02.2016 - 4 UF 274/15 (https://dejure.org/2016,19428)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Februar 2016 - 4 UF 274/15 (https://dejure.org/2016,19428)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1671 BGB
    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge aus Gründen des Kindeswohls

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge aus Gründen des Kindeswohls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1671
    Elterliche Sorge

  • rechtsportal.de

    BGB § 1671 Abs. 1 S. 1; BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2
    Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil allein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • otto-schmidt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Elternwunsch gleich Kindeswohl? Vegane Ernährung eines Kleinkindes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 1093
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 06.12.1989 - IVb ZB 66/88

    Übertragung der elterlichen Sorge bei Umzug ins Ausland

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2016 - 4 UF 274/15
    Maßgebliche Kriterien für eine hieran orientierte Entscheidung des Gerichts sind das Förderungsprinzip, der Kontinuitätsgrundsatz, die Bindungen des Kindes und der Kindeswille (vgl. BGH, FamRZ 2010, 1060; FamRZ 1990, 392; OLG Saarbrücken, FamRZ 2011, 1153; Palandt-Diederichsen, BGB, Kommentar, 75. Aufl. 2016, § 1671 Rn. 26ff m.w.N.).

    Der Kontinuitätsgrundsatz gebietet für eine dem Kindeswohl entsprechende Entwicklung des Kindes die Einheitlichkeit und Gleichmäßigkeit seiner Erziehung, aber auch seines sozialen Umfelds (vgl. BGH, FamRZ 1990, 392).

  • BGH, 17.02.2010 - XII ZB 68/09

    Verweigerung der Mitwirkung eines Elternteils an einer psychiatrischen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2016 - 4 UF 274/15
    Verfügt das Gericht aber über eine zuverlässige Grundlage für eine am Wohl des Kindes orientierte Entscheidung, so ist es nicht stets gehalten, sich sachverständig beraten zu lassen (vgl. zum Ganzen BVerfG, FamRZ 2010, 1622; FamRZ 2009, 291, 399 und 1897; FamRZ 2007, 105; BGH, FF 2012, 67 [BGH 26.10.2011 - XII ZB 247/11] ; FamRZ 2010, 720 und 1060; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2013, 1026 [OLG Saarbrücken 05.03.2013 - 6 UF 48/13] ).
  • BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 3326/14

    Verfassungsbeschwerde gegen befristeten Umgangsausschluss und Fehlen eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2016 - 4 UF 274/15
    Dieser ist auch Ausdruck der Selbstbestimmung des Kindes, die mit zunehmendem Alter immer stärker in den Vordergrund tritt (BVerfG, FamRZ 2015, 1093; FamRZ 2009, 1389; FamRZ 2008, 1737).
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