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   OLG Frankfurt, 04.04.2008 - 2 U 214/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3923
OLG Frankfurt, 04.04.2008 - 2 U 214/07 (https://dejure.org/2008,3923)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.04.2008 - 2 U 214/07 (https://dejure.org/2008,3923)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. April 2008 - 2 U 214/07 (https://dejure.org/2008,3923)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 573; BGB § 578
    Abgrenzung der Nutzungsart eines Mietobjekts anhand vertraglicher Vereinbarung des vom Mieter verfolgten Vertragszwecks

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zuordnung eines Mietobjekts als Wohnung oder sonstiger Raum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zuordnung des Mietobjekts als Wohnraum oder sonstiger Raum nach dem vereinbarten Vertragszweck; Wohnraum als jeder zur dauernden privaten Benutzung i.S.d. Führung eines Haushaltes bestimmter Raum; Abgrenzung privater von geschäftlicher Nutzung bei Forschung und ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Immobilienvermögensverwaltung und Forschungsinstitut: Gewerbe-, nicht Wohnraum! (IMR 2008, 374)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2009, 198
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.04.1997 - VIII ZR 212/96

    Begriff der Abstandsvereinbarung; Wirksamkeit einer Ablösungsvereinbarung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.04.2008 - 2 U 214/07
    Die Zuordnung des Mietobjekts als Wohnräume oder als sonstige Räume richtet sich nach dem vereinbarten vom Mieter verfolgten Vertragszweck, nicht nach einer möglicherweise hiervon abweichenden tatsächlichen Nutzung (vgl. BGH, NJW 1997, 1845; OLG Düsseldorf, WuM 1995, 434; OLG Celle, ZMR 1999, 469 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 02.02.1995 - 10 U 39/94

    Bedeutung der Klageerweiterung im Räumungs- und Herausgaberechtsstreit des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.04.2008 - 2 U 214/07
    Die Zuordnung des Mietobjekts als Wohnräume oder als sonstige Räume richtet sich nach dem vereinbarten vom Mieter verfolgten Vertragszweck, nicht nach einer möglicherweise hiervon abweichenden tatsächlichen Nutzung (vgl. BGH, NJW 1997, 1845; OLG Düsseldorf, WuM 1995, 434; OLG Celle, ZMR 1999, 469 m.w.N.).
  • OLG Celle, 03.03.1999 - 2 U 86/98

    Begriff der Wohnraummiete; Formularmäßige Auferlegung der Schönheitsreparaturen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.04.2008 - 2 U 214/07
    Die Zuordnung des Mietobjekts als Wohnräume oder als sonstige Räume richtet sich nach dem vereinbarten vom Mieter verfolgten Vertragszweck, nicht nach einer möglicherweise hiervon abweichenden tatsächlichen Nutzung (vgl. BGH, NJW 1997, 1845; OLG Düsseldorf, WuM 1995, 434; OLG Celle, ZMR 1999, 469 m.w.N.).
  • LG Berlin, 18.06.2018 - 64 O 23/18

    Grundstückvermietung ohne Baulichkeit: Wohnen auf Grundstück

    Ob dies der Fall ist, richtet sich nach dem wahren, das Rechtsverhältnis prägenden Vertragszweck, der sich aus dem tatsächlichen und übereinstimmenden Willen der Parteien ergibt, der nach den allgemeinen Regeln auszulegen ist (OLG Frankfurt, Urteil vom 04.04.2008 - 2 U 214/07, BeckRS 2008, 17162, beck-online; OLG Celle, Urteil vom 03.03.1999 - 2 U 86/98, BeckRS 1999, 30964433, beck-online).
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