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OLG Frankfurt, 05.11.2015 - 6 W 88/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 101 V ZPO
Kostenfestsetzung: Voraussetzungen für eine gesamtschuldnerische Haftung von Streitgenossen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenfestsetzung: Voraussetzungen für eine gesamtschuldnerische Haftung von Streitgenossen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 101 V
Voraussetzungen gesamtschuldnerischer Kostenhaftung von Streitgenossen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 10.02.2012 - 18 W 25/12
Vor Bevollmächtigung eines beim BGH zugelassenen Rechtsanwalts beim erst- und …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.11.2015 - 6 W 88/15
Vielmehr ist der von jedem Streitgenossen gemäß § 100 Abs. 1 ZPO zu erstattende Betrag im Kostenfestsetzungsbeschluss gesondert auszuweisen (OLG Frankfurt, Beschl. v. 10.2.2012, 18 W 25/12, Rn. 11 - juris).
- LG Köln, 01.12.2022 - 14 O 46/22 Der Streitwert für das Unterlassungsinteresse betreffend die Ausstrahlung von Fußballsendungen der Klägerin ist regelmäßig mit 15.000,00 EUR zu bemessen (vgl. OLG Köln, Beschluss v. 20.01.2014 - 6 W 189/13; Beschluss v. 10.08.2015 - 6 W 88/15).
- LG Köln, 21.07.2016 - 14 O 255/15 Der Streitwert für das Unterlassungsinteresse betreffend die Ausstrahlung von Fußballsendungen der Klägerin ist regelmäßig mit 15.000,00 EUR zu bemessen (vgl. Beschluss der erkennenden Kammer vom 04.08.2015 - 14 O 78/15; OLG Köln, Beschluss v. 20.01.2014 - 6 W 189/13; Beschluss v. 10.08.2015 - 6 W 88/15).
- OLG München, 03.08.2023 - 11 W 845/23
Von der Kostengrundentscheidung abweichende Kostenverteilung unter Streitgenossen …
d) Dasselbe gilt für die von der Nebenintervenientin angestrebte Verurteilung als Gesamtschuldner, §§ 421, 426 BGB: Weder aus dem Tenor noch aus der Begründung des landgerichtlichen Urteils ergibt sich eine gesamtschuldnerische Haftung; § 100 Abs. 4 ZPO ist hier nicht anwendbar (siehe zur grundsätzlichen Haftung von Streitgenossen für Verfahrenskosten nach Kopfteilen - und nicht als Gesamtschuldnern - etwa OLG Frankfurt, Beschl. v. 05.11.2015 - 6 W 88/15; OLG Brandenburg, Beschl. v. 06.10.2008 - 6 W 99/08;… ..., RVG, 25. Aufl., VV Nr. 1008, Rn. 362;… ..., 6. Aufl., § 100, Rn. 6 f., 12..., ZPO, 44. Aufl., § 100 Rn. 11).