Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 07.12.2000 - 6 U 38/00 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,7208) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Marken; Wettbewerb; Idealverein; Klagebefugnis; Werbung; Zahnhygieneprodukte
- Judicialis
SGB V § 21; ; UWG § 1; ; UWG § 3; ; ZPO § 97; ; ZPO § 91 a; ; ZPO § 711
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB V § 21; UWG § 1 § 3; ZPO § 97 § 91 a § 711
Klagebefugnis eines Idelavereins - Werbung für Zahnhygieneprodukte in Schulen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.10.1999 - I ZR 46/97
Giftnotruf-Box
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2000 - 6 U 38/00
Vielmehr ist bei der gebotenen Beurteilung des Gesamtverhaltens der Beklagten am Schutzzweck des § 1 UWG (vgl. dazu BGH WRP 2000, 170 ff = GRUR 2000, 237 ff - Giftnotruf- Box) die von dem Schulprogramm ausgehende Werbewirkung auch an dem Umstand zu messen, daß mit dem Schulprogramm der allgemeine Bildungsauftrag der Schule unterstützt wird. - BGH, 04.04.1984 - I ZR 9/82
Werbung in Schulen
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2000 - 6 U 38/00
Ob eine solche Konstellation vorliegt, ist eine Frage des Einzelfalls (BGH GRUR 1984, 665 ff, 666 = WRP 1984, 399 ff - Werbung in Schulen). - BGH, 03.11.1978 - I ZR 90/77
Kindergarten-Malwettbewerb
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2000 - 6 U 38/00
Da die Klassenboxen unentgeltlich verteilt werden und darüber hinaus weder der Bezug weiterer Produkte erforderlich ist noch angeregt wird, liegt - anders als in dem Fall BGH GRUR 1979, 157 ff = WRP 1979' 117 ff - Kindergartenmalwettbewerb - auch kein Einspannen der Lehrer und Eltern in den Produktabsatz vor.
- OLG Hamburg, 09.09.2004 - 3 U 17/04
Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Angebots von Schüler-Kurzabonnements für …
Es gibt keinen Grundsatz, dass es mit den guten kaufmännischen Sitten ganz allgemein nicht vereinbar ist, wenn ein Kaufmann bei der Kundenwerbung oder dem Absatz seiner Waren eine fremde Autorität einsetzt, die auf die Entschlüsse der Umworbenen Einfluss nehmen kann (BGH, GRUR 1984, 665, 666 -Werbung in Schulen; OLG Frankfurt, NJOZ 2002, 1577, 1579 - Schulprogramm als Werbeträger).