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OLG Frankfurt, 09.04.2013 - 25 U 16/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Anspruch auf Gebrauchsüberlassung an vertraglich zu errichtenden Garagen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Gebrauchsüberlassung an vertraglich zu errichtenden Garagen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 535 Abs. 1; BGB § 320 Abs. 1; BGB § 273
Ansprüche des Mieters auf Überlassung des Gebrauchs an Garagen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann muss der Vermieter eine im Bau befindliche Garage dem Mieter überlassen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kassel, 30.11.2011 - 9 O 1734/11
- OLG Frankfurt, 09.04.2013 - 25 U 16/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.01.1994 - XII ZR 167/92
Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage; Zurückverweisung durch das …
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2013 - 25 U 16/12
Da der Rechtsstreit in Bezug auf die vom Landgericht nicht beschiedene Widerklage entscheidungsreif ist, hat der Senat aus Gründen der Prozessökonomie von einer Zurückverweisung der Sache an das Landgericht abgesehen und von seiner Befugnis Gebrauch gemacht, zur Beseitigung des Verfahrensmangels den im ersten Rechtszug anhängig gebliebenen Teil des Rechtsstreits an sich zu ziehen und darüber mitzuentscheiden (vgl. BGH, NJW 1992, 511, 512 [BGH 10.10.1991 - III ZR 93/90] ; NJW-RR 1994, 379, 381 [BGH 12.01.1994 - XII ZR 167/92] ). - BGH, 05.07.1991 - V ZR 115/90
Ansprüche des Pächters bei Unmöglichkeit der Nutzung aufgrund eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2013 - 25 U 16/12
Da die Gewährung des vertragsmäßigen Gebrauchs für zurückliegende Zeiträume nicht nachgeholt werden kann, ist dem Beklagten die Erfüllung seiner Gebrauchsüberlassungspflicht unmöglich geworden (vgl. BGH, NJW 1991, 3277 [BGH 05.07.1991 - V ZR 115/90] ). - BGH, 10.10.1991 - III ZR 93/90
Teilurteil bei einheitlichem Anspruch
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2013 - 25 U 16/12
Da der Rechtsstreit in Bezug auf die vom Landgericht nicht beschiedene Widerklage entscheidungsreif ist, hat der Senat aus Gründen der Prozessökonomie von einer Zurückverweisung der Sache an das Landgericht abgesehen und von seiner Befugnis Gebrauch gemacht, zur Beseitigung des Verfahrensmangels den im ersten Rechtszug anhängig gebliebenen Teil des Rechtsstreits an sich zu ziehen und darüber mitzuentscheiden (vgl. BGH, NJW 1992, 511, 512 [BGH 10.10.1991 - III ZR 93/90] ; NJW-RR 1994, 379, 381 [BGH 12.01.1994 - XII ZR 167/92] ).