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   OLG Frankfurt, 09.09.2004 - 12 U 116/03   

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https://dejure.org/2004,27719
OLG Frankfurt, 09.09.2004 - 12 U 116/03 (https://dejure.org/2004,27719)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.09.2004 - 12 U 116/03 (https://dejure.org/2004,27719)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. September 2004 - 12 U 116/03 (https://dejure.org/2004,27719)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 Abs 1 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 847 Abs 1 BGB, § 177 StGB, § 286 ZPO
    Schmerzensgeldklage nach Vergewaltigung: 85.000 DM Schmerzensgeld bei äußerst brutaler Vergewaltigung der getrennt lebenden Ehefrau nach Ermordung von deren Freund; Verwertung der strafgerichtlichen Urteilsfeststellungen bei der Beweiswürdigung und Ablehnung des Antrags ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Schmerzensgeldklage nach Vergewaltigung: 85.000 DM Schmerzensgeld bei äußerst brutaler Vergewaltigung der getrennt lebenden Ehefrau nach Ermordung von deren Freund; Verwertung der strafgerichtlichen Urteilsfeststellungen bei der Beweiswürdigung und Ablehnung des Antrags ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.09.2004 - 12 U 116/03
    Die Rechtsprechung hat seit der Grundsatzentscheidung des Großen Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 6. Juli 1955 (BGHZ 18, 149 ff), die der Beklagte mit der Formulierung, der Schädiger solle im Allgemeinen nicht in "schwere und nachhaltige Not" gebracht werden, zitiert, immer wieder betont, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers Berücksichtigung finden können, nicht aber müssen, denn sie sind nur ein Moment der Bemessung unter zahlreichen und keineswegs das wichtigste.
  • BGH, 12.10.1999 - XI ZR 24/99

    Annahme eines lediglich vorteilhaften Angebots; Bestimmbarkeit der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.09.2004 - 12 U 116/03
    Es besteht eine Verkehrssitte, dass bei Rechtsgeschäften wie einem Schuldanerkenntnis, die für den Antragsempfänger lediglich vorteilhaft sind, solches nicht zu erwarten ist (BGH NJW 2000, 276, 277).
  • BGH, 29.11.1994 - VI ZR 93/94

    Bemessung des Schmerzensgeldes bei vorsätzlicher Rechtsgutverletzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.09.2004 - 12 U 116/03
    Eine strafrechtliche Verurteilung des Täters wirkt sich auf die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes grundsätzlich nicht aus (BGH NJW 1995, 781, 783; 1996, 1591).
  • BGH, 16.01.1996 - VI ZR 109/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.09.2004 - 12 U 116/03
    Eine strafrechtliche Verurteilung des Täters wirkt sich auf die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes grundsätzlich nicht aus (BGH NJW 1995, 781, 783; 1996, 1591).
  • BGH, 06.06.1988 - II ZR 332/87

    Rechtskräftiges Strafurteil - Beweisurkunde - Beweiswürdigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.09.2004 - 12 U 116/03
    Das Urteil stellt eine Beweisurkunde dar, auf die der Tatrichter seine Überzeugung stützen kann (BGH NJW-RR 1988, 1527, 1528).
  • BGH, 17.08.1988 - 2 StR 353/88

    Gewichtung der für die Strafzumessung wesentlichen Umstände aufgrund des gewonnen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.09.2004 - 12 U 116/03
    Bei der Würdigung der beiden einzelnen Straftaten im Rahmen der Strafzumessung für die Bildung der Gesamtstrafe hat die Kammer nicht verkannt, dass die beiden Taten sich zwar nicht gegen dasselbe Opfer richten, aber ,in engstem zeitlichen, räumlichen und auch motivlich bedingten Zusammenhang stehen, so dass dies nach der Rechtsprechung des BGH in der Regel zu einer niedrigeren Erhöhung der Einsatzstrafe führt (vgl. BGHR StGB § 54 Bemessung 1).
  • OLG Koblenz, 02.10.1998 - 8 U 1682/97

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.09.2004 - 12 U 116/03
    Wenn es - wie der Beklagte zitiert (Oberlandesgericht Koblenz NJW 1999, 1639 und Landgericht Flensburg NJW 1999, 1640) - noch grausamere Verbrechen gibt, die andere Opfer durchleben mussten, denen ein geringeres Schmerzensgeld zugebilligt worden ist, vermag dies den Beklagten nicht im Wege der Gleichbehandlung zu begünstigen.
  • LG Flensburg, 29.01.1999 - 2 O 459/98

    Höhe des Schmerzensgeldes wegen Vergewaltigung durch früheren Lebenspartner

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.09.2004 - 12 U 116/03
    Wenn es - wie der Beklagte zitiert (Oberlandesgericht Koblenz NJW 1999, 1639 und Landgericht Flensburg NJW 1999, 1640) - noch grausamere Verbrechen gibt, die andere Opfer durchleben mussten, denen ein geringeres Schmerzensgeld zugebilligt worden ist, vermag dies den Beklagten nicht im Wege der Gleichbehandlung zu begünstigen.
  • OLG Saarbrücken, 01.07.2008 - 4 U 392/07

    Höhe des Schmerzensgeldes wegen Vergewaltigung mit Fesselungsmalen an den

    Nr. 26.2354; OLG Hamm, Urt. v. 29.12.2005 - 6 W 52/05 zit. nach juris; OLG Brandenburg Urt. v. 3.7.2002 - 13 U 96/01, zit. nach juris; OLG Koblenz, NJW 1999, 1639; vgl. auch BGH, NJW 1996, 1591; der Sachverhalt des vom OLG Frankfurt entschiedenen Falles, Urt. v. 9.9.2004 - 12 U 116/03 zit. nach juris, in dem ein Schmerzensgeld von 85.000 DM zuerkannt wurde, unterscheidet sich vom vorliegenden Fall: dort hatte der Täter das Opfer im Angesicht einer Leiche in extremer Weise erniedrigt und zum Geschlechtsverkehr gezwungen und stundenlang in Todesangst gehalten).
  • OLG Düsseldorf, 20.08.2018 - 22 U 224/17

    Schmerzensgeldanspruch bei Gewalttat und Versterben

    Soweit sich das LG darauf gestützt hat, der genaue Tatablauf bzw. die physischen und psychischen Folgen für den Sohn der Kläger hätten auch im Strafverfahren nicht festgestellt werden können, da dort - ohne weitere Erkenntnisse - nur festgestellt worden sei, dass der Sohn der Kläger "durch ein schweres, offenes Schädelhirntrauma mit begleitendem erheblichem Blutverlust sowie aufgrund des Einatmens von Blut verstorben" sei (vgl. Seite 9 des Strafurteils, dort zu II.8.), hat es die Feststellungen im Strafverfahren, die sich die Kläger in statthafter Weise zu eigen gemacht haben (vgl. Zöller-Greger, ZPO, 32. Auflage 2018, § 273, Rn 8a mwN; § 373, Rn 9/10a mwN) und die im Zivilverfahren als Beweismittel verwertet werden dürfen (vgl. BGH, Urteil vom 06.06.1988, II ZR 332/87, NJW-RR 1988, 1517; OLG Frankfurt, Urteil vom 09.09.2004, 12 U 116/03, juris; OLG Koblenz, Urteil vom 07.04.1994, 5 U 89/91, NJW-RR 1995, 727), nicht hinreichend berücksichtigt.
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