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   OLG Frankfurt, 10.01.2019 - 6 U 19/18   

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https://dejure.org/2019,6190
OLG Frankfurt, 10.01.2019 - 6 U 19/18 (https://dejure.org/2019,6190)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.01.2019 - 6 U 19/18 (https://dejure.org/2019,6190)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Januar 2019 - 6 U 19/18 (https://dejure.org/2019,6190)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 253 ZPO, § 3a UWG, § 5a II UWG, § 1 PAngV
    Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages; Unlauterkeit durch Vorenthalten von Informationen

  • webshoprecht.de

    Fassung des Unterlassungsantrags und Information über die Versandkosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages; Unlauterkeit durch Vorenthalten von Informationen

  • online-und-recht.de

    Zeitpunkt der Angabe der Versandkosten in Online-Shop

  • Wolters Kluwer

    Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages; Unlauterkeit durch Vorenthalten von Informationen

  • law:wettbewerb.law
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 253 ; UWG § 3a; UWG § 5a II; PAngV § 1
    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Versandkosten müssen vor Einlegen der Ware in den Warenkorb angegeben werden

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Unterlassungsantrag "ohne deutliche und hinreichende Informationen über ..." ist hinreichend bestimmt / § 253 ZPO

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Online-Shop muss nach der PAngV Versandkosten bereits vor Einlegen der Ware in den Warenkorb anzeigen da dies bereits ein geschäftliche Handlung ist

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Hinweis auf Versandkosten im Warenkorb bereits zu spät

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Onlinehändler muss auf Versandkosten hinweisen - Verbraucher müssen für die Kaufentscheidung wichtige Informationen erhalten, bevor der Bestellvorgang beginnt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unlauterkeit durch Vorenthalten von Informationen beim Online-Kauf

  • Jurion (Kurzinformation)

    Unlauterkeit durch Vorenthalten von Informationen beim Online-Kauf

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Hinweis auf Versandkosten im Warenkorb zu spät

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Shop muss Versandkosten vor Aufruf des Warenkorbs zwingend anzeigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 745
  • GRUR-RR 2019, 267
  • MMR 2020, 418
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 16.07.2009 - I ZR 50/07

    Kamerakauf im Internet

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2019 - 6 U 19/18
    Daher genügt es in aller Regel den Anforderungen des § 1 VI PAngV, wenn die nach § 1 II 1 Nr. 2 PAngV anzugebenden Liefer- und Versandkosten alsbald sowie leicht erkennbar und gut wahrnehmbar auf einer gesonderten Internetseite genannt werden, die noch vor Einleitung des Bestellvorgangs durch Einlegen der Ware in den virtuellen Warenkorb notwendig aufgerufen werden muss (vgl. BGH GRUR 2010, 1110 [BGH 18.03.2010 - I ZR 16/08] , Rnr. 22 f. - Froogle; BGH, GRUR 2008, 84 [BGH 04.10.2007 - I ZR 143/04] Rnrn. 31 u. 33 - Versandkosten; GRUR 2010, 248 [BGH 16.07.2009 - I ZR 50/07] Rnrn. 24ff. - Kamerakauf im Internet).

    Versandkosten" aufzunehmen, wenn sich bei Anklicken oder Ansteuern dieses Hinweises ein Fenster mit einer übersichtlichen und verständlichen Erläuterung der allgemeinen Berechnungsmodalitäten für die Versandkosten öffnet und außerdem die tatsächliche Höhe der für den Einkauf anfallenden Versandkosten jeweils bei Aufruf des virtuellen Warenkorbs in der Preisaufstellung gesondert ausgewiesen wird (BGH, GRUR 2010, 248 [BGH 16.07.2009 - I ZR 50/07] Rnr. 27 - Kamerakauf im Internet).

    Die erforderlichen Informationen dürfen dem Verbraucher aber nicht erst gegeben werden, wenn er den Bestellvorgang durch Einlegen der Ware in den virtuellen Warenkorb bereits eingeleitet hat (BGH GRUR 2010, 248 [BGH 16.07.2009 - I ZR 50/07] , Rnr. 24 f. - Kamerakauf im Internet; BGH, GRUR 2008, 84 [BGH 04.10.2007 - I ZR 143/04] Rnr. 33 - Versandkosten).

  • BGH, 04.10.2007 - I ZR 143/04

    "Versandkosten"; Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2019 - 6 U 19/18
    Daher genügt es in aller Regel den Anforderungen des § 1 VI PAngV, wenn die nach § 1 II 1 Nr. 2 PAngV anzugebenden Liefer- und Versandkosten alsbald sowie leicht erkennbar und gut wahrnehmbar auf einer gesonderten Internetseite genannt werden, die noch vor Einleitung des Bestellvorgangs durch Einlegen der Ware in den virtuellen Warenkorb notwendig aufgerufen werden muss (vgl. BGH GRUR 2010, 1110 [BGH 18.03.2010 - I ZR 16/08] , Rnr. 22 f. - Froogle; BGH, GRUR 2008, 84 [BGH 04.10.2007 - I ZR 143/04] Rnrn. 31 u. 33 - Versandkosten; GRUR 2010, 248 [BGH 16.07.2009 - I ZR 50/07] Rnrn. 24ff. - Kamerakauf im Internet).

    Die erforderlichen Informationen dürfen dem Verbraucher aber nicht erst gegeben werden, wenn er den Bestellvorgang durch Einlegen der Ware in den virtuellen Warenkorb bereits eingeleitet hat (BGH GRUR 2010, 248 [BGH 16.07.2009 - I ZR 50/07] , Rnr. 24 f. - Kamerakauf im Internet; BGH, GRUR 2008, 84 [BGH 04.10.2007 - I ZR 143/04] Rnr. 33 - Versandkosten).

  • BGH, 04.05.2005 - I ZR 127/02

    "statt" -Preis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2019 - 6 U 19/18
    a) Nach § 253 II Nr. 2 ZPO darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 S. 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Bekl. deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bliebe (vgl. BGH GRUR 2005, 692 [BGH 04.05.2005 - I ZR 127/02] - "statt"-Preis; BGH GRUR 2003, 958 [BGH 17.07.2003 - I ZR 259/00] - Paperboy).

    Es sollen nur solche Angebote untersagt werden, die in gleicher Weise wie die angegriffene konkrete Verletzungsform (einschließlich kerngleicher Abwandlungen) Informationen über die Versandkosten vollständig vermissen lassen (vgl. zur Zulässigkeit entsprechender Klageanträge in solchen Fällen BGH GRUR 2005, 692 [BGH 04.05.2005 - I ZR 127/02] - "statt"-Preis, Rn. 18).

  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2019 - 6 U 19/18
    a) Nach § 253 II Nr. 2 ZPO darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 S. 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Bekl. deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bliebe (vgl. BGH GRUR 2005, 692 [BGH 04.05.2005 - I ZR 127/02] - "statt"-Preis; BGH GRUR 2003, 958 [BGH 17.07.2003 - I ZR 259/00] - Paperboy).
  • BGH, 25.04.2012 - I ZR 105/10

    DAS GROSSE RÄTSELHEFT

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2019 - 6 U 19/18
    Dagegen gilt sie - anders als die mit ihr ansonsten vergleichbaren Regelungen in § 13 VII und § 128 III MarkenG - nicht für Schadensersatzansprüche nach § 9 UWG und damit in Zusammenhang stehende Auskunftsansprüche (vgl. BGH, GRUR 2006, 426 [BGH 09.02.2006 - I ZR 73/02] Rdnr. 24 - Direktansprache am Arbeitsplatz II. Eine Sperrwirkung des § 8 II UWG liefe dem erklärten Zweck der Regelung des § 8 II UWG zuwider, den Gläubigern wettbewerbsrechtlicher Ansprüche eine stärkere Stellung zu verschaffen (BGH GRUR 2012, 1279 [BGH 25.04.2012 - I ZR 105/10] , Rnr. 43 - Das große Rätselheft).
  • BGH, 02.03.2017 - I ZR 41/16

    Komplettküchen - Wettbewerbsverstoß: Kaufentscheidung für Komplettküchen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2019 - 6 U 19/18
    Die Voraussetzungen des dort geregelten Unlauterkeitstatbestands, dass der Verbraucher die ihm vorenthaltene wesentliche Information "je nach den Umständen benötigt, um eine informierte Entscheidung zu treffen" und "deren Vorenthalten geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte", stellen nach § 5a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 UWG zusätzliche Tatbestandsmerkmale dar, die als solche selbständig geprüft werden müssen (vgl. BGH, GRUR 2017, 922 [BGH 02.03.2017 - I ZR 41/16] Rn. 31 - Komplettküchen; GRUR 2018, 438 [BGH 05.10.2017 - I ZR 232/16] Rn. 36 - Energieausweis; GRUR 2018, 324 [BGH 18.10.2017 - I ZR 84/16] Rn. 24 - Kraftfahrzeugwerbung).
  • BGH, 04.10.2007 - I ZR 22/05

    Umsatzsteuerhinweis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2019 - 6 U 19/18
    Dazu zählen sowohl die Angabe der Liefer- und Versandkosten als auch, wie sich aus Art. 5 II der Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr ergibt, der Hinweis auf im Kaufpreis enthaltene Umsatzsteuer (vgl. BGH, GRUR 2008, 532 [BGH 04.10.2007 - I ZR 22/05] Rnr. 28 - Umsatzsteuerhinweis).
  • BGH, 05.10.2017 - I ZR 232/16

    Angaben über den Energieverbrauch in Immobilienanzeigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2019 - 6 U 19/18
    Die Voraussetzungen des dort geregelten Unlauterkeitstatbestands, dass der Verbraucher die ihm vorenthaltene wesentliche Information "je nach den Umständen benötigt, um eine informierte Entscheidung zu treffen" und "deren Vorenthalten geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte", stellen nach § 5a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 UWG zusätzliche Tatbestandsmerkmale dar, die als solche selbständig geprüft werden müssen (vgl. BGH, GRUR 2017, 922 [BGH 02.03.2017 - I ZR 41/16] Rn. 31 - Komplettküchen; GRUR 2018, 438 [BGH 05.10.2017 - I ZR 232/16] Rn. 36 - Energieausweis; GRUR 2018, 324 [BGH 18.10.2017 - I ZR 84/16] Rn. 24 - Kraftfahrzeugwerbung).
  • BGH, 18.10.2017 - I ZR 84/16

    Kraftfahrzeugwerbung - Vorenthalten einer wesentlichen Information in einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2019 - 6 U 19/18
    Die Voraussetzungen des dort geregelten Unlauterkeitstatbestands, dass der Verbraucher die ihm vorenthaltene wesentliche Information "je nach den Umständen benötigt, um eine informierte Entscheidung zu treffen" und "deren Vorenthalten geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte", stellen nach § 5a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 UWG zusätzliche Tatbestandsmerkmale dar, die als solche selbständig geprüft werden müssen (vgl. BGH, GRUR 2017, 922 [BGH 02.03.2017 - I ZR 41/16] Rn. 31 - Komplettküchen; GRUR 2018, 438 [BGH 05.10.2017 - I ZR 232/16] Rn. 36 - Energieausweis; GRUR 2018, 324 [BGH 18.10.2017 - I ZR 84/16] Rn. 24 - Kraftfahrzeugwerbung).
  • BGH, 09.02.2006 - I ZR 73/02

    Direktansprache am Arbeitsplatz II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.01.2019 - 6 U 19/18
    Dagegen gilt sie - anders als die mit ihr ansonsten vergleichbaren Regelungen in § 13 VII und § 128 III MarkenG - nicht für Schadensersatzansprüche nach § 9 UWG und damit in Zusammenhang stehende Auskunftsansprüche (vgl. BGH, GRUR 2006, 426 [BGH 09.02.2006 - I ZR 73/02] Rdnr. 24 - Direktansprache am Arbeitsplatz II. Eine Sperrwirkung des § 8 II UWG liefe dem erklärten Zweck der Regelung des § 8 II UWG zuwider, den Gläubigern wettbewerbsrechtlicher Ansprüche eine stärkere Stellung zu verschaffen (BGH GRUR 2012, 1279 [BGH 25.04.2012 - I ZR 105/10] , Rnr. 43 - Das große Rätselheft).
  • BGH, 18.03.2010 - I ZR 16/08

    Versandkosten bei Froogle II

  • BGH, 05.04.1995 - I ZR 133/93

    Franchise-Nehmer - Haftung des Betriebsinhabers; Sonderpreis

  • BGH, 12.07.1995 - I ZR 85/93

    FUNNY PAPER - Rufausbeutung

  • BGH, 07.07.1978 - I ZR 169/76

    Verbot des Verkaufs eines Weinbrandes unter dem niedrigsten Fabrikabgabepreis -

  • BGH, 07.07.1978 - I ZR 38/77
  • BGH, 29.09.1978 - I ZR 122/76

    Verbot des Verkaufs einer Spirituose unterhalb des Einkaufspreises -

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