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   OLG Frankfurt, 10.12.2015 - 6 UF 297/13   

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https://dejure.org/2015,81323
OLG Frankfurt, 10.12.2015 - 6 UF 297/13 (https://dejure.org/2015,81323)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.12.2015 - 6 UF 297/13 (https://dejure.org/2015,81323)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Dezember 2015 - 6 UF 297/13 (https://dejure.org/2015,81323)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 07.04.2005 - IX ZR 138/04

    Verwertung von verpfändeten Rückdeckungsversicherungen in der Insolvenz des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.12.2015 - 6 UF 297/13
    Damit fehlt es ihm aber an der Eigenschaft eines Arbeitnehmers im Sinne von § 17 BetrAVG (BGH NJW 2005, 2231-2233, Rn. 8; Urteil vom 28. Januar 1991 zu Az. II ZR 29/90, zit. n. juris = FamRZ 1991, 669 LS).
  • BGH, 01.02.2012 - XII ZB 172/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Ausgleich von Anrechten mit geringem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.12.2015 - 6 UF 297/13
    Daher wird bei der internen Teilung von Anrechten aus der betrieblichen Altersversorgung im Rahmen der Ermessensentscheidung nach § 18 Abs. 2 VersAusglG auch eine Gesamtbetrachtung aller Bausteine für erforderlich gehalten (BGH FamRZ 2012, 610-615).
  • BGH, 11.06.2008 - XII ZB 154/07

    Maßgebliche Wertverhältnisse bei schuldrechtlichem Versorgungsausgleich;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.12.2015 - 6 UF 297/13
    Das betrifft z. B. - als Standardfall - die Änderung des Zeit-Zeit-Verhältnisses bei vorzeitigem Renteneintritt oder den Eintritt der Unverfallbarkeit eines Anrechts, aber nicht eine Änderung der Höhe der zugesagten Rente selbst, wenn diese auf neu hinzugetretenen individuellen Umständen beruht, wie hier der von dem Antragsgegner als Gesellschafter-Geschäftsführer der A GmbH selbst vorgenommenen Kürzung seiner eigenen Pension (vgl. zum alten Recht BGH FamRZ 2008, 1512 ff.).
  • BGH, 14.12.2011 - XII ZB 23/08

    Versorgungsausgleich: Berechnung des Ausgleichsbetrags bei vorzeitigem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.12.2015 - 6 UF 297/13
    In Anlehnung an die Grundsätze, die der BGH (FamRZ 2012, 769; FamRZ 2011, 1214 m. Anm. Schwamb FamFR 2011, 322) im Zusammenhang mit nach Ehezeitende durch vorzeitige Inanspruchnahme selbst bewirkten Kürzungen einer Versorgung aufgestellt hat, bleibt es deshalb auch vorliegend dabei, dass die erst nach Ehezeitende getroffene Entscheidung des Ausgleichspflichtigen, die unter Inkaufnahme eines Versorgungsabschlags erfolgt, zur Ehezeit keinen unmittelbaren Bezug mehr hat und daher bei der Bewertung des Rentenanrechts außer Betracht bleiben muss.
  • BGH, 14.03.2007 - XII ZB 142/06

    Bemessung des Ehezeitanteils der Versorgung eines GmbH-Gesellschafters bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.12.2015 - 6 UF 297/13
    Demgegenüber können Veränderungen tatsächlicher Art, die rückwirkend betrachtet auf der Grundlage der individuellen Verhältnisse bei Ehezeitende einen anderen Ehezeitanteil des Versorgungsanrechts ergeben, gem. § 5 Abs. 2 Satz 2 VersAusglG bei der Entscheidung über den Versorgungsausgleich auch dann berücksichtigt werden, wenn sie nach Ehezeitende eingetreten sind (vgl. auch BGH FamRZ 2007, 891 ff. zum alten Recht).
  • BGH, 18.05.2011 - XII ZB 127/08

    Versorgungsausgleich: Bewertung der Rechtsanwaltsversorgung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.12.2015 - 6 UF 297/13
    In Anlehnung an die Grundsätze, die der BGH (FamRZ 2012, 769; FamRZ 2011, 1214 m. Anm. Schwamb FamFR 2011, 322) im Zusammenhang mit nach Ehezeitende durch vorzeitige Inanspruchnahme selbst bewirkten Kürzungen einer Versorgung aufgestellt hat, bleibt es deshalb auch vorliegend dabei, dass die erst nach Ehezeitende getroffene Entscheidung des Ausgleichspflichtigen, die unter Inkaufnahme eines Versorgungsabschlags erfolgt, zur Ehezeit keinen unmittelbaren Bezug mehr hat und daher bei der Bewertung des Rentenanrechts außer Betracht bleiben muss.
  • OLG Frankfurt, 15.06.2012 - 2 UF 144/12

    Versorgungsausgleich: Ausschluss mehrerer geringfügiger Anrechte, deren Summe den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.12.2015 - 6 UF 297/13
    Hinsichtlich der Anrechte der Antragsgegnerin gilt allerdings, dass diese vom Ausgleich auszuschließen sind, da die Ausgleichswerte jeweils unter dem Grenzwert des § 18 Abs. 2, 3 VersAusglG von 3.066,00 ? im Jahre 2011 liegen und diesen selbst in der Addition mit einem Betrag von 3.734,04 ? nur geringfügig übersteigen (OLG Brandenburg FamRZ 2014, 1781-1782; OLG Hamm NJW-RR 2013, 1415-1416; OLG Schleswig FamRZ 2013, 1906-1908; OLG Frankfurt NJW 2012, 3316-3317).
  • BGH, 28.01.1991 - II ZR 29/90

    Insolvenzsicherung der Versorgungsansprüche persönlich haftender Gesellschafter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.12.2015 - 6 UF 297/13
    Damit fehlt es ihm aber an der Eigenschaft eines Arbeitnehmers im Sinne von § 17 BetrAVG (BGH NJW 2005, 2231-2233, Rn. 8; Urteil vom 28. Januar 1991 zu Az. II ZR 29/90, zit. n. juris = FamRZ 1991, 669 LS).
  • KG, 25.03.2011 - 13 UF 229/10

    Versorgungsausgleichsverfahren: Anschlussbeschwerde an die Beschwerde eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.12.2015 - 6 UF 297/13
    Allerdings sind mehrere geringwertige Anrechte jedenfalls eher nach § 18 Abs. 2 VersAusglG vom Ausgleich auszuschließen, wenn ihr kumulierter Wert - wie hier - nur wenig über der Geringfügigkeitsgrenze liegt und der Ausschluss auch nicht aus anderen Gründen zu einer Unbilligkeit oder Härte führen würde (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. Mai 2011 zu Az. 11 UF 2/11, zit. n. juris = FamRZ 2011, 1734 LS; KG, Beschluss vom 25. März 2011 zu Az. 13 UF 229/10, zit. n. juris = FamRZ 2011, 1733 LS).
  • OLG Hamm, 01.12.2014 - 6 UF 86/14

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich eines Anrechts in der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.12.2015 - 6 UF 297/13
    Dies ist nur dann gewährleistet, wenn eine Zuordnung des Rückdeckungsbetrages zum Ausgleichswert in der Beschlussformel so erfolgt, dass die Rückdeckungsversicherung auch den Ausgleichswert erfasst (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 01. Dezember 2014 zu Az. 6 UF 86/14, zit. n. juris).
  • OLG Celle, 03.05.2013 - 10 UF 88/12

    Zur Berücksichtigung des Anrechts aus einer nach Ehezeitende geschlossenen

  • OLG Hamm, 29.05.2013 - 8 UF 36/13

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich geringfügiger Anrechte

  • OLG Stuttgart, 10.05.2011 - 11 UF 2/11

    Versorgungsausgleich: Einbeziehung eines Anrechts mit geringem Ausgleichswert

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