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   OLG Frankfurt, 12.05.2011 - 3 W 27/11   

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https://dejure.org/2011,11220
OLG Frankfurt, 12.05.2011 - 3 W 27/11 (https://dejure.org/2011,11220)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.05.2011 - 3 W 27/11 (https://dejure.org/2011,11220)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Mai 2011 - 3 W 27/11 (https://dejure.org/2011,11220)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 255 ZPO, § 45 Abs 1 S 3 GKG
    Bestimmung des Kostenstreitwerts bei Zusammentreffen von Leistungsantrag und Antrag nach § 255 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zusammenrechnung der Werte bei Zusammentreffen von Leistungsantrag und Antrag nach § 255 ZPO erfolgt nicht; Zulässigkeit der Zusammenrechnung der Werte bei Zusammentreffen von Leistungsantrag und Antrag nach § 255 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 255; GKG § 45 Abs. 1 S. 3
    Streitwert bei Haupt- und Hilfsantrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Leistungsantrag und Antrag gem. § 255 ZPO: Kostenstreitwert?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.10.2004 - IV ZR 287/03

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Klage und Widerklage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2011 - 3 W 27/11
    Für den Gegenstandsbegriff des § 45 Abs. 1 GKG kann nicht allein auf den Streitgegenstandsbegriff des Prozessrechts abgestellt werden (BGH, NJW-RR 2005, 506; BGH NJW 1994, 3292 unter 3 b; Stein/Jonas/Roth, ZPO 22. Aufl. § 5 Rdn. 48; MünchKomm/Schwerdtfeger, ZPO, 2. Aufl. § 5 Rdn. 40).

    Eine solche wirtschaftliche Identität von Anträgen liegt nach der von der Rechtsprechung entwickelten "Identitätsformel" nicht nur dann vor, wenn die Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander stehen können, dass das Gericht im Fall unbedingter Klagehäufung nicht beiden stattgeben könnte, sodass die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrages nach sich ziehen würde (BGH NJW-RR 2005, 506; BGHZ 43, 31, 33; RGZ 145, 164, 166; BGH NJW-RR 2003, 713; Hartmann, Kostengesetze, 33. Aufl. § 19 GKG Rdn. 10; Schneider/Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozeß 11. Aufl. Rdn. 2625, 2626, 2630, 2631; Stein/Jonas/Roth aaO).

  • BGH, 27.02.2003 - III ZR 115/02

    Verfahrensrecht - Zusammenrechnung von Haupt- und Hilfsansprüchen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2011 - 3 W 27/11
    Eine solche wirtschaftliche Identität von Anträgen liegt nach der von der Rechtsprechung entwickelten "Identitätsformel" nicht nur dann vor, wenn die Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander stehen können, dass das Gericht im Fall unbedingter Klagehäufung nicht beiden stattgeben könnte, sodass die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrages nach sich ziehen würde (BGH NJW-RR 2005, 506; BGHZ 43, 31, 33; RGZ 145, 164, 166; BGH NJW-RR 2003, 713; Hartmann, Kostengesetze, 33. Aufl. § 19 GKG Rdn. 10; Schneider/Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozeß 11. Aufl. Rdn. 2625, 2626, 2630, 2631; Stein/Jonas/Roth aaO).
  • BGH, 16.12.1964 - VIII ZR 47/63

    Zulässigkeit einer Klage auf wiederkehrende Leistungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2011 - 3 W 27/11
    Eine solche wirtschaftliche Identität von Anträgen liegt nach der von der Rechtsprechung entwickelten "Identitätsformel" nicht nur dann vor, wenn die Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander stehen können, dass das Gericht im Fall unbedingter Klagehäufung nicht beiden stattgeben könnte, sodass die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrages nach sich ziehen würde (BGH NJW-RR 2005, 506; BGHZ 43, 31, 33; RGZ 145, 164, 166; BGH NJW-RR 2003, 713; Hartmann, Kostengesetze, 33. Aufl. § 19 GKG Rdn. 10; Schneider/Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozeß 11. Aufl. Rdn. 2625, 2626, 2630, 2631; Stein/Jonas/Roth aaO).
  • BGH, 29.01.1987 - V ZR 136/86

    Bemessung des Streitwerts bei Klagen mehrerer Miteigentümer eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2011 - 3 W 27/11
    Eine Zusammenrechnung hat deswegen grundsätzlich nur dort zu erfolgen, wo durch das Nebeneinander der Anträge eine "wirtschaftliche Werthäufung" entsteht (vgl. dazu BGH NJW-RR 1987, 1148; Smid in Musielak, ZPO 3. Aufl. § 5 Rdn. 1 und 13), beide also nicht das wirtschaftlich identische Interesse betreffen (BGH NJW-RR 1991, 186; Schumann, NJW 1982, 2800, 2802).
  • BGH, 28.09.1994 - XII ZR 50/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung des Mieters zur Räumung und Abweisung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2011 - 3 W 27/11
    Für den Gegenstandsbegriff des § 45 Abs. 1 GKG kann nicht allein auf den Streitgegenstandsbegriff des Prozessrechts abgestellt werden (BGH, NJW-RR 2005, 506; BGH NJW 1994, 3292 unter 3 b; Stein/Jonas/Roth, ZPO 22. Aufl. § 5 Rdn. 48; MünchKomm/Schwerdtfeger, ZPO, 2. Aufl. § 5 Rdn. 40).
  • RG, 25.09.1934 - III B 11/34

    Wann betreffen wechselseitig eingelegte Rechtsmittel denselben Streitgegenstand?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2011 - 3 W 27/11
    Eine solche wirtschaftliche Identität von Anträgen liegt nach der von der Rechtsprechung entwickelten "Identitätsformel" nicht nur dann vor, wenn die Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander stehen können, dass das Gericht im Fall unbedingter Klagehäufung nicht beiden stattgeben könnte, sodass die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrages nach sich ziehen würde (BGH NJW-RR 2005, 506; BGHZ 43, 31, 33; RGZ 145, 164, 166; BGH NJW-RR 2003, 713; Hartmann, Kostengesetze, 33. Aufl. § 19 GKG Rdn. 10; Schneider/Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozeß 11. Aufl. Rdn. 2625, 2626, 2630, 2631; Stein/Jonas/Roth aaO).
  • OLG Stuttgart, 26.02.2014 - 14 U 14/13

    Kommanditgesellschaft: Passivlegitimation für eine Klage auf Feststellung der

    Ebenso wenig ist etwa deshalb zu addieren, weil die Feststellungsklage gegen mehrere Beklagte gerichtet ist, nämlich gegen mehrere Gesellschafter und Gesellschaft (vgl. Senatsurteil vom 19.12.2012 - 14 U 11/12 - Tz. 222 ff.; zum Begriff der wirtschaftlichen Identität etwa BGH, NJW-RR 2005, 506; OLG Frankfurt, Beschl. v. 12.05.2011 - 3 W 27/11).
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