Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.08.2013 - 18 U 1/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,36674
OLG Frankfurt, 13.08.2013 - 18 U 1/13 (https://dejure.org/2013,36674)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.08.2013 - 18 U 1/13 (https://dejure.org/2013,36674)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. August 2013 - 18 U 1/13 (https://dejure.org/2013,36674)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,36674) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2013 - 18 U 1/13
    Allerdings hat der Vermittler den herangezogenen Verkaufsprospekt sowie das Anlagekonzept als solches auf Plausibilität zu überprüfen (BGH, WM 2011, 505; BGH, NJW 2004, 1732) und über die Höhe der Innenprovision zu unterrichten, sofern diese 15% des Anlagekapitals übersteigt (BGH, NJW 2004, 1732; BGH, NJW-RR 2007, 925).

    Der weitere Vortrag der Klägerin, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs habe durch den Vermittler ein Hinweis zu erfolgen, wenn die aus dem Anlagekapital abfließende Innenprovision die Quote von 15% übersteigt, ist zwar zutreffend (z.B. BGH, WM 2004, 631).

  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04

    Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2013 - 18 U 1/13
    Denn der Schaden ist bereits in dem Moment eingetreten, in dem der Anleger eine für ihn nachteilige Kapitalanlage erworben hat (BGH, NJW 2005, 1579; BGH, WM 1991, 1303; BGH, WM 1994, 504).
  • BGH, 09.11.2007 - V ZR 25/07

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2013 - 18 U 1/13
    b) Der Lauf der Verjährungsfrist begann - auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass die Frist für jeden Fehler selbst dann gesondert beginnt, wenn sämtliche Fehler zu demselben Schaden geführt haben (BGH, WM 2008, 89) - spätestens am 1.1.2009.
  • BGH, 12.07.2007 - III ZR 83/06

    Pflichten des Vermittlers bei der Darstellung der Risiken einer Kapitalanlage bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2013 - 18 U 1/13
    Zu der Behauptung, der Beklagte habe dem Zeugen Z1 falsche bzw. irreführende Informationen erteilt, ist der Klägerin einzuräumen, dass es eine Pflichtverletzung des Anlagevermittlers darstellen kann, wenn dieser Prospektangaben fehlerhaft negiert oder Risikohinweise des Anlageprospekts verharmlost bzw. relativiert (BGH, WM 2007, 1606).
  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 30/98

    Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen bei nicht geklärter Notarhaftung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2013 - 18 U 1/13
    Daher kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob der Kläger die Rechtswidrigkeit des Geschehens, das Verschulden des Schädigers und den in Betracht kommenden Kausalverlauf richtig einschätzt (BGH NJW 1999, 2041; BGH, WM 2005, 1328).
  • BGH, 03.03.2005 - III ZR 353/04

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Notar bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2013 - 18 U 1/13
    Daher kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob der Kläger die Rechtswidrigkeit des Geschehens, das Verschulden des Schädigers und den in Betracht kommenden Kausalverlauf richtig einschätzt (BGH NJW 1999, 2041; BGH, WM 2005, 1328).
  • BGH, 07.05.1991 - IX ZR 188/90

    Steuerberater - Informationspflicht - Belehrungspflicht - Steuerliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2013 - 18 U 1/13
    Denn der Schaden ist bereits in dem Moment eingetreten, in dem der Anleger eine für ihn nachteilige Kapitalanlage erworben hat (BGH, NJW 2005, 1579; BGH, WM 1991, 1303; BGH, WM 1994, 504).
  • BGH, 27.01.1994 - IX ZR 195/93

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen den Rechtsanwalt wegen unrichtiger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2013 - 18 U 1/13
    Denn der Schaden ist bereits in dem Moment eingetreten, in dem der Anleger eine für ihn nachteilige Kapitalanlage erworben hat (BGH, NJW 2005, 1579; BGH, WM 1991, 1303; BGH, WM 1994, 504).
  • BGH, 19.12.1989 - VI ZR 57/89

    Erklärungen des Versicherers für Mitversicherte in der allgemeinen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2013 - 18 U 1/13
    Hinsichtlich der subjektiven Voraussetzungen des § 199 I BGB reicht eine solche Kenntnis aus, die dem Geschädigten die Erhebung einer Schadensersatzklage - sei es auch nur in Form der Feststellungsklage - erfolgversprechend, wenn auch nicht risikolos ermöglicht (st. Rspr., BGH, VersR 1990, 167; BGH, VersR 1990, 497; BGH VersR 1999, 1150).
  • BGH, 31.10.1989 - VI ZR 84/89

    Beginn der Verjährung bei Irrtum über den Ersatzpflichtigen bei einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2013 - 18 U 1/13
    Hinsichtlich der subjektiven Voraussetzungen des § 199 I BGB reicht eine solche Kenntnis aus, die dem Geschädigten die Erhebung einer Schadensersatzklage - sei es auch nur in Form der Feststellungsklage - erfolgversprechend, wenn auch nicht risikolos ermöglicht (st. Rspr., BGH, VersR 1990, 167; BGH, VersR 1990, 497; BGH VersR 1999, 1150).
  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

  • BGH, 17.02.2011 - III ZR 144/10

    Haftung des Kapitalanlagevermittlers: Plausibilitätsprüfung der Modell-Berechnung

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08

    "Optimistische Erwartung" als Grundlage einer Anlageempfehlung

  • BGH, 21.03.2006 - XI ZR 63/05

    Schadensermittlung bei Anlageberatung; Beurteilungshorizont bei Empfehlung zum

  • BGH, 12.07.2007 - III ZR 145/06

    Aufklärungspflichten eines Anlagervermittlers bei Vermittlung eines in Form einer

  • BGH, 11.05.2006 - III ZR 205/05

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen eines

  • BGH, 22.03.2007 - III ZR 218/06

    Verpflichtung des Anlagevermittlers zur Offenlegung einer Innenprovision

  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 140/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

  • BGH, 11.09.2003 - III ZR 381/02

    Auskunftspflichten des Anlagevermittlers

  • BGH, 09.05.2000 - XI ZR 159/99

    Fokker-Anleihe; Aufklärung über Risiko einer Kapitalanlage

  • BGH, 19.10.2006 - III ZR 122/05

    Informations- und Aufklärungspflicht eines Anlagevermittlers von Fondsanteilen

  • BGH, 25.06.2002 - XI ZR 218/01

    Ansprüche des nichtbörsentermingeschäftsfähigen Mitinhaber eines

  • BGH, 25.11.1981 - IVa ZR 286/80

    Beteiligungsmodell britischer Spirituosenmarkt - § 675 Abs. 2 BGB, Abgrenzung

  • OLG Köln, 15.08.2014 - 19 U 163/13

    Haftung eines Anlagevermittlers gegenüber einem für ihn tätigen Handelsvertreter

    Dabei kann es als Mittel der Aufklärung genügen, wenn dem Anlageinteressenten rechtzeitig vor dem Vertragsschluss ein Prospekt über die Kapitalanlage überreicht wird, sofern dieses nach Form und Inhalt geeignet ist, die nötigen Informationen wahrheitsgemäß und verständlich zu vermitteln (vgl. etwa BGH WM 2007, 1608 ff.; BGH NJW-RR 2010, 115 ff.; vgl. insgesamt zum Maßstab OLG Frankfurt, Hinweisbeschluss vom 13.08.2013 - 18 U 1/13, BeckRS 2013, 22587).

    Er schuldet nicht nur die Mitteilung von Tatsachen, sondern auch deren fachkundige, fundierte Bewertung und Beurteilung, die auf den Wissensstand des Kunden und dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten, also anlegergerecht, ist (BGH NJW 1982, 1095 ff.; vgl. zum Maßstab auch OLG Frankfurt, Hinweisbeschluss vom 13.08.2013 - 18 U 1/13, BeckRS 2013, 22587).

  • OLG Köln, 15.08.2014 - 19 U 96/13

    Haftung eines Anlagevermittlers gegenüber einem für ihn tätigen Handelsvertreter

    Dabei kann es als Mittel der Aufklärung genügen, wenn dem Anlageinteressenten rechtzeitig vor dem Vertragsschluss ein Prospekt über die Kapitalanlage überreicht wird, sofern dieses nach Form und Inhalt geeignet ist, die nötigen Informationen wahrheitsgemäß und verständlich zu vermitteln (vgl. etwa BGH WM 2007, 1608 ff.; BGH NJW-RR 2010, 115 ff.; vgl. insgesamt zum Maßstab OLG Frankfurt, Hinweisbeschluss vom 13.08.2013 - 18 U 1/13, BeckRS 2013, 22587).

    Er schuldet nicht nur die Mitteilung von Tatsachen, sondern auch deren fachkundige, fundierte Bewertung und Beurteilung, die auf den Wissensstand des Kunden und dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten, also anlegergerecht, ist (BGH NJW 1982, 1095 ff.; vgl. zum Maßstab auch OLG Frankfurt, Hinweisbeschluss vom 13.08.2013 - 18 U 1/13, BeckRS 2013, 22587).

  • OLG Köln, 15.08.2014 - 19 U 101/13

    Haftung eines Anlagevermittlers gegenüber einem für ihn tätigen Handelsvertreter

    Dabei kann es als Mittel der Aufklärung genügen, wenn dem Anlageinteressenten rechtzeitig vor dem Vertragsschluss ein Prospekt über die Kapitalanlage überreicht wird, sofern dieser nach Form und Inhalt geeignet ist, die nötigen Informationen wahrheitsgemäß und verständlich zu vermitteln (vgl. etwa BGH WM 2007, 1608 ff.; BGH NJW-RR 2010, 115 ff.; vgl. insgesamt zum Maßstab OLG Frankfurt, Hinweisbeschluss vom 13.08.2013 - 18 U 1/13, BeckRS 2013, 22587).

    Er schuldet nicht nur die Mitteilung von Tatsachen, sondern auch deren fachkundige, fundierte Bewertung und Beurteilung, die auf den Wissensstand des Kunden und dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten, also anlegergerecht, ist (BGH NJW 1982, 1095 ff.; vgl. zum Maßstab auch OLG Frankfurt, Hinweisbeschluss vom 13.08.2013 - 18 U 1/13, BeckRS 2013, 22587).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht